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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Spezial - Spezifisches Gewicht.

Spezial (lat.), das Einzelne, Besondere betreffend, meist in Zusammensetzungen gebraucht, z. B. Spezialkarte (im Gegensatz zu General-); als Hauptwort s. v. w. Vertrauter, Busenfreund, auch Spezereihändler. Spezialien, Einzelheiten, besondere Umstände.

Spezialakten, s. Generalien.

Spezialetat, s. Etat.

Spezialhandel, s. Handelsstatistik, S. 99.

Spezialinquisition, s. Strafprozeß.

Spezialisation (lat.), in der Morphologie die Ausbildung der Organe für einen besondern, beschränktern Wirkungskreis, um die dafür passende Arbeit in höherer Vollkommenheit zu liefern. Im Gegensatz hierzu steht eine allgemeinere, noch den verschiedensten Zwecken dienstbare, ursprüngliche Organisation. Die S. prägt sich am meisten in den Sinnesorganen, dem Gebiß und in der Bildung der Endgliedmaßen aus. So sind die fünfgliederigen Füße der Vierfüßer, solange Finger und Zehen frei sind, in der Regel zu den verschiedensten Thätigkeiten als Greif-, Schreit-, Kletterfüße etc. brauchbar; sind dagegen die Zehen durch Flug- oder Schwimmhaut (z. B. bei Fledermäusen und Robben) verbunden oder vermindert sich die Zehenzahl (bei den Huftieren) auf zwei oder ein Glied, so haben wir spezialisierte Organe, die nur noch als Flug-, Schwimm- und Lauffüße brauchbar sind, aber diese Arbeit dafür in höchster Vollkommenheit leisten. Vgl. Arbeitsteilung.

Spezialisieren (franz.), im einzelnen und besondern anführen, bestimmen.

Spezialist (franz.), einer, der einem besondern Fach der Wissenschaft sich ausschließlich widmet, z. B. ein Spezialarzt für Halsleiden etc.

Spezialität (lat.), Einzelheit, Besonderheit; Spezialfach eines Wissens oder einer Thätigkeit. Im Pfandrecht versteht man unter dem Prinzip der S. den Grundsatz, wonach nur an bestimmten einzelnen Vermögensgegenständen und nicht an dem ganzen Vermögen einer Person ein Pfandrecht bestellt werden kann (s. Hypothek).

Spezialmandat (Spezialvollmacht), s. Mandat.

Spezialtarife, s. Eisenbahntarife.

Spezialwaffen (Spezialtruppen), ein nicht feststehender Begriff, durch den meist die Waffen außer Infanterie und Kavallerie bezeichnet werden.

Speziell (lat.), s. v. w. spezial (s. d.), besonders, einzeln, im Gegensatz zu generell und universell.

Spezies (lat. species), Erscheinungsform, Gestalt, Bild, Schein (z. B. sub specie, unter dem Schein; sub utraque specie, unter beiderlei Gestalt); in der Naturwissenschaft s. v. w. Art; in der Technik und Pharmazie Bezeichnung für Waren, Gewürze, Spezereien, besonders Mischungen aus zerschnittenen vegetabilischen Substanzen, wie Species aromaticae, aromatische Kräuter (s. d.), S. ad decoctum lignorum, Holztrank (s. d.), S. laxantes St.-Germain, St.-Germainthee (s. Sennesblätter), S. pectorales, Brustthee (s. d.); in der Arithmetik (vier S.) Bezeichnung der vier Grundrechnungsarten: Addition, Subtraktion, Multiplikation u. Division; auch s. v. w. Speziesthaler.

Spezieskauf, Kauf genau bestimmter einzelner Gegenstände; s. Gattungskauf.

Speziesthaler (Spezies, harter Thaler), in mehreren Staaten, zuletzt noch in Österreich, ausgeprägte Silbermünze. Der österreichische S. war bis zur Münzkonvention von 1857 die Einheit der österreichischen Münze, = 2 Konventionsgulden = 4,20 Mark; 10 österreichische S. = 1 kölnische Mark fein Silber. Der dänische S. = 4,551 Mark. In Norwegen ist der S. derselbe wie in Dänemark, er wird seit 1. Jan. 1874 zu 4 Kronen à 30 Skillinge oder à 100 Öre = 400 Öre gerechnet.

Spezifikation (lat.), Aufzählung von Einzelheiten, die ein Ganzes bilden; in der Rechtssprache die Verfertigung einer neuen Sache aus einem vorhandenen Stoff und zwar so, daß sich der letztere nicht wiederherstellen läßt.

Spezifisch (lat.), in der Physik Bezeichnung einer Eigenschaft, welche einem bestimmten Stoff seiner Natur nach zukommt, eigen ist, z. B. spezifisches Gewicht, spezifische Wärme, spezifisches Volumen.

Spezifische Arzneimittel (Specifica), besonders wirksame Mittel, von denen man früher annahm, daß sie die als Einheit gedachte Krankheit bekämpften und nur auf die erkrankten Organe wirkten, während man jetzt weiß, daß auch diese Arzneien auf alle Gewebe Einfluß üben und nur einzelne derselben besonders stark betreffen. Als s. A. gelten Quecksilber gegen Syphilis, Chinin gegen Wechselfieber etc.

Spezifische Energie, s. Sinne, S. 993.

Spezifisches Gewicht (Dichte, Dichtigkeit) eines Körpers ist die Zahl, welche angibt, wie vielmal der Körper schwerer ist als ein gleiches Volumen Wasser von 4° C. Man findet demnach das spezifische Gewicht eines Körpers, wenn man sein absolutes Gewicht durch das Gewicht eines gleichen Volumens Wasser dividiert. Bezeichnet man mit s das spezifische Gewicht des Körpers, mit p sein absolutes Gewicht und mit v das absolute Gewicht eines gleich großen Raumteils Wasser, so ist s = p/v, folglich auch v = p/s und p = v s. Wenn, wie bei dem metrischen Maßsystem, das Gewicht der Volumeinheit Wasser zur Gewichtseinheit gewählt ist (1 g = dem Gewicht von 1 ccm Wasser bei 4° C.), so drückt die Zahl v, welche das Gewicht des gleichen Wasservolumens (in Grammen) angibt, zugleich das Volumen des Körpers (in Kubikzentimetern) aus. Wir können daher obige Beziehungen auch wie folgt aussprechen: man findet das spezifische Gewicht eines Körpers, wenn man sein absolutes Gewicht durch sein Volumen dividiert; man findet sein Volumen, indem man das absolute durch das spezifische Gewicht dividiert; das absolute Gewicht eines Körpers ergibt sich, wenn man sein Volumen mit seinem spezifischen Gewicht multipliziert. Das spezifische Gewicht eines Körpers kann demnach auch bezeichnet werden als das Gewicht der Volumeneinheit. Um das spezifische Gewicht eines Körpers zu bestimmen, braucht man nur nebst seinem absoluten Gewicht noch sein Volumen oder, was dasselbe ist, das Gewicht eines gleich großen Volumens Wasser zu ermitteln. Bei Flüssigkeiten geschieht dies mit Hilfe des Pyknometers (Tausendgranfläschchens, Dichtigkeitsmessers), eines 8-20 ccm fassenden Glasfläschchens (Fig. 1), dessen eingeriebener Stöpsel aus einem Stück Thermometerröhre verfertigt ist, damit bei etwaniger Erwärmung ein Teil der Flüssigkeit durch die feine Öffnung austreten könne, ohne den Stöpsel zu heben oder das Gefäß zu gefährden. Wägt man das tarierte Fläschchen zuerst mit der Flüssigkeit, deren s. G. bestimmt werden soll, sodann mit Wasser gefüllt, so erfährt man das spezifische Gewicht durch Division des ersten Gewichts durch das zweite. Auch zur Bestimmung des spezifischen Gewichts fester Körper kann das Pyknometer gebraucht werden. Man wägt zuerst das Fläschchen mit Wasser gefüllt, legt den in