Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Volkswirtschaftslehre

274

Volkswirtschaftslehre (Hauptsysteme, Litteratur).

Handelssystem, welches dem Staat eine eingehende Regelung von Wirtschaft und Verkehr zuwies und besonders in der deutschen kameralistischen Litteratur Vertretung findet; 2) das physiokratische System (s. d.), welches in der Bodenproduktion die Quelle alles Reichtums erblickte und vom Staat verlangte, er solle die Gestaltung von Wirtschaft und Verkehr den freien Bestrebungen der Privaten überlassen. 3) Das Adam Smithsche oder Industriesystem (vgl. Smith 1), welches vom physiokratischen System den Grundsatz der Verkehrsfreiheit übernahm, von diesem sich aber wesentlich durch die Auffassung über Wertbildung, Werterzeugung (Arbeit als Quelle des Wertes, Arbeitsteilung demgemäß von entscheidender Bedeutung) unterscheidet und infolgedessen auch eine eingehendere Darlegung der Gesetze der Verteilung, der Bildung von Lohn, Gewinn und Rente zu bieten vermochte. Die Lehren des Ad. Smith fanden bald in der Theorie und dann auch in der Praxis allgemeinere Verbreitung und Anerkennung. So entstand eine liberalere ökonomische Schule (bürgerliche Nationalökonomie, Bourgeoisökonomie von Sozialisten genannt, auch als Smithianismus, Manchestertum und Freihandelsschule bezeichnet), welche in der Bekämpfung bestehender staatlicher Bevormundung und staatlichen Zuvielregierens freilich mit ihren Forderungen über die richtige Grenze hinausging, indem sie von einem vollständigen freien Gewährenlassen nicht allein die beste Entwickelung, sondern auch eine vollständige Harmonie aller Interessen erwartete und dem entsprechend freien Verkehr im Innern des Landes wie nach außen verlangte. Der Staat solle sich darauf beschränken, nur den bestehenden wohlerworbenen Rechten den nötigen Schutz zu verleihen. Diese liberale Schule, welche in der gedachten radikalen Ausbildung allerdings keineswegs bei allen Volkswirten Vertretung fand, wurde von Fr. List, welcher dem Freihandelssystem sein System der nationalen Wirtschaft mit Zollschutz (Protektionssystem) gegenüberstellte, und andern Nationalökonomen politisch-konservativer Richtung, dann insbesondere später von den Sozialisten entschieden bekämpft. Die einfache Thatsache, daß bei jeder wirtschaftlichen Umwälzung ganze Klassen der Bevölkerung zu leiden haben, daß dies Leiden aber durch eine kluge Wirtschaftspolitik gemildert werden kann, daß je nach der gesellschaftlichen Verfassung wirtschaftliche Fortschritte mit dem Elend eines Teils der Bevölkerung erkauft werden müssen, daß die bestehende Rechtsordnung keineswegs lediglich ein Ergebnis freier naturgesetzlicher Entwickelung ist, sondern daß dieselbe wesentlich durch das Eingreifen der öffentlichen Gewalt in ihrer ganzen geschichtlichen Entwickelung mit bedingt wurde, gaben bald bei vielen Nationalökonomen zu einem Umschwung der Ansichten Veranlassung. Hierzu trugen insbesondere die praktischen Bestrebungen der Sozialisten bei. Der Freihandelsschule, welche im volkswirtschaftlichen Kongreß Vertretung gefunden hatte, erwuchs eine Gegnerschaft in dem Verein für Sozialpolitik, dessen Mitglieder eine sogen. Realpolitik auf Grundlage historischer Forschung zu pflegen befürworteten. Die liberale Schule wurde als abstrakte Schule insofern bezeichnet, als dieselbe ohne Rücksicht auf praktische Bedürfnisse und Thatsachen auf dem Weg einfacher Deduktion aus allgemeinen Prinzipien, wie dem Grundsatz der wirtschaftlichen Freiheit, das ganze Gebäude der Volkswirtschaft errichten und Verhaltungsmaßregeln für die Staatsgewalt ableiten wolle. Es wurde verlangt, daß die Nationalökonomie den Weg der induktiven Methode und damit der historischen Forschung beschreite. Ein schroffer Gegensatz zwischen einer historischen und einer abstrakten Schule in dem Sinn, als ob jene nur induktiv, diese nur deduktiv verfahre, hat übrigens nie bestanden. Alle volkswirtschaftlichen Sätze können in letzter Linie nur auf die Erfahrung und Beobachtung zurückgeführt werden. Auf der andern Seite aber ist man, weil die volkswirtschaftlichen Erscheinungen außerordentlich verwickelt sind, in vielen Fällen zur Deduktion genötigt. Insbesondere ist dies auch dann erforderlich, wenn es sich nicht lediglich um Erklärung gegebener Erscheinungen, sondern um die Kernfrage aller Wirtschaft handelt, nämlich um das, was werden soll. Auf dem Standpunkt eines radikalen »laisser aller« (s. d.) steht heute kein Theoretiker. Wie dies die Praxis immer gethan, so wird auch jetzt ganz allgemein in der Theorie anerkannt, daß dem Staat nicht allein die negative Aufgabe zufalle, Schutz zu gewähren und die bestehende Rechtsordnung aufrecht zu erhalten, sondern daß er auch im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt positiv in die Gestaltung der Wirtschaftsordnung eingreifen müsse. Verschiedener Ansicht ist man nur über Art und Grenze eines solchen Einschreitens, über die Gebiete, welche der freien Thätigkeit der Privaten zu überlassen und auf welchen Beschränkungen derselben erforderlich seien. Demgemäß können wir heute verschiedene Richtungen unterscheiden, von derjenigen, welche mehr dem Individualismus (s. d.) huldigt, bis zu derjenigen, welche sich mehr an den Sozialismus (s. d.) anlehnt.

Die Litteratur der V. im ganzen und der einzelnen Gebiete derselben ist außerordentlich umfangreich. Von den deutschen Lehr- und Handbüchern sind die wichtigsten die von K. H. Rau, Adolf Wagner, W. Roscher, Schäffle, L. v. Stein, worüber weiteres in den biographischen Artikeln nachzulesen ist; dann Schönbergs »Handbuch der politischen Ökonomie« (2. Aufl., Tübing. 1885, 3 Bde.); empfehlenswerte kleinere Leitfäden sind: Richter, Allgemeine Wirtschaftslehre (Freiberg 1881); Cossa, Einleitung in das Studium der Wirtschaftslehre (deutsch, Freiburg 1880); Derselbe, Die ersten Elemente der Wirtschaftslehre (deutsch, das. 1879); Schmidberger, Die V. (Innsbr. 1881). Ein umfassendes »Handwörterbuch der Staatswissenschaften« wird gegenwärtig von Conrad, Elster, Lexis und Löning unternommen (Jena 1889 ff.). Bemerkenswerte Zeitschriften sind: »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft« (Tübing., seit 1844); »Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik«, begründet von B. Hildebrand (Jena, seit 1863); »Vierteljahrsschrift für V., Politik und Kulturgeschichte«, begründet von J. ^[Julius] Faucher (Berl., seit 1863); »Zeitschrift für deutsche Volkswirtschaft« (das., seit 1876); »Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft« (Leipz., seit 1877); »Journal des Économistes« (hrsg. von J. ^[Joseph] Garnier, Par., seit 1841); »Économiste français« (das., seit 1873) und die Londoner Wochenschrift »The Economist«. Über die Geschichte der V. vgl. Mohl, Geschichte und Litteratur der Staatswissenschaften (Erlang. 1855-58, 3 Bde.); Blanqui, Histoire de l'économie politique (4. Aufl., Par. 1860; deutsch von Buß, Karlsr. 1840); Kautz, Die geschichtliche Entwickelung der Nationalökonomik und ihrer Litteratur (Wien 1860); Roscher, Geschichte der Nationalökonomik in Deutschland (Münch. 1874); Eisenhart, Geschichte der Nationalökonomik (Jena 1881); Mor. Meyer, Die neuere Nationalökonomie (4. Aufl., Berl. 1885).