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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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892
Servitut - Servius Tullius.
1255 von Alexander IV. bestätigt. Von Martin V. mit den Privilegien der Bettelmönche beschenkt, besaß er in Italien, Polen, Ungarn und Frankreich Klöster. 1395 stiftete Bernhardin von Ricciolini die Einsiedler-S
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28% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Boersbis Boethius |
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und Chemie
aufzugeben. Er verwaltete 1730 das Rektorat zum zweitenmal und hielt bei dessen Niederlegung die Rede
«De honore medici, servitute» , vielleicht die beste unter allen seinen Reden, worin er den Arzt als Diener
der Natur
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25% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0886,
von Servicebis Servius Tullius |
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.
Servitĭen (lat.), gewisse Gebühren der Bischöfe an den Papst, besonders für die von letzterm erteilte
Konfirmation. (S. Annaten .)
Servitūt (lat.), s. Dienstbarkeit .
Servĭus Tullius , der als sechster röm. König 578–534 v. Chr
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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, s. Retrakt
Vorkaufsrecht
Servitut
Gebrauch
Habitatio
Usus
Ususfructus
Abusus
Konsolidation
Nießbrauch, s. Ususfructus
Nutznießung, s. Ususfructus
Früchte
Percipiren
-
Feldservituten
Gebäudeservituten
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0131,
von Fensterrosebis Feodor |
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zu öffnen, daß man nicht befugt ist, dem Nachbarhaus das Tageslicht zu verbauen etc. Das französische Gesetzbuch regelt in Art. 675-680 diese Beschränkungen. Endlich versteht sich 3) von selbst, daß zwischen Nachbarn durch Servituten besondere
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Feldpredigerbis Feldspat |
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. An seinem Ufer wachsen seltene Pflanzen.
Feldservituten (Servitutes praediorum rusticorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten eines Feldgrundstücks (praedium dominans) an einem andern Grundstück (praedium serviens) bestehen, wie z. B
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Dingliche Klagebis Dinglinger |
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die persönlichen Rechte (jura in personam, obligatorische Rechte). Die Zahl der dinglichen Rechte ist im römischen Rechtssystem eine genau bestimmte: Eigentum, Emphyteusis, Superficies, Pfandrecht, Servituten. Das deutsche Privatrecht hat noch das Lehnrecht
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0% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Gebäuderechtbis Gebäudesteuer |
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-Wells u. a. verdient gemacht. Vgl. Schröder, Krankheiten der weiblichen Geschlechtsorgane (6. Aufl., Leipz. 1884).
Gebäuderecht, s. Superfizies.
Gebäudeservituten (Servitutes praediorum urbanorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Destinatärbis Destouches (Joseph Anton von) |
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von Grunddienstbarkeiten (Servituten). Wenn der Eigentümer bei der Abveräußerung eines Grundstücks im Verhältnis zwischen diesem und dem zurückbehaltenen Grundstück eine Einrichtung bestehen läßt, wie sie bei einer ständigen und offenen Servitut zwischen dem
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
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Eigentums können durch Vertrag oder durch erwerbende Verjährung entstehen; manche sind aber schon im Gesetz selbst gegeben. In ersterer Beziehung sind namentlich zu nennen: die Servitut der Lasttragung des Gebäudes oder das Recht, vermöge dessen
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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vindizieren und die Freiheit der Sache gegen denjenigen, der sich Beschränkungen anmaßt, verfechten kann. Alle andern dinglichen Rechte, so z. B. die Servituten, Superficies, Emphyteuse, enthalten nur einzelne Rechte von dem Gesamtrecht des Eigentums; so
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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.
Grunddienstbarkeit, s. Servitut.
Grundedel, s. v. w. Schmerle.
Grundeigentum. Da die Bearbeitung des Grund und Bodens eine große Menge Menschen beschäftigt und einen erheblichen Teil des Volkseinkommens liefert, so ist der wirtschaftliche
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0471,
von Weenerbis Wegeleben |
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. Servitut und Wegerecht.
Wegdistel, s. Cirsium.
Wegdorn, Pflanzengattung, s. Rhamnus.
Wegebau, s. Straßenbau.
Wegebaugesellschaften, s. Wegerecht.
Wegebaulast (Wegelast), s. Wegerecht.
Wegebereinigung, s. Flurregelung, S. 405
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Dienstauszeichnungenbis Dienste (persönliche) |
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sog. Pensionserhöhungcn sowie die
Pensionen, Pensions- und Verstümmclungszulagen
der zur Klasse der Unteroffiziere und Gemeinen ge-
hörenden Personen des Soldatenstandes.
Dienstanszeichnnngcn, s. Dienstansprüche.
Dienstbarkeit, Servitut, ein
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0651,
von Feldservitutenbis Feldtelegraphen |
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649
Feldservituten - Feldtelegraphen
die Gutach mit dem Titisee (s. d.) in Verbindung. Seine Umgebung ist botanisch interessant.
Feldservituten, Servituten oder Dienstbarkeiten (s. d.), die auf Feldgrundstücken liegen. Die Unterscheidung
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0% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
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954
Dienstbarkeit - Dienstvergehen.
len an grünem, weißgestreiftem Band. In Österreich wird seit 1849 als "Militär-Dienstzeichen" ein Kreuz aus Kanonenmetall an schwarzgelbem Band verliehen.
Dienstbarkeit, s. Servitut.
Dienstbote, s
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Flurbis Flurregelung |
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von Überfahrtsrechten und andern Servituten an fremden Grundstücken (Pflugwenderechte, Trepprechte etc.). Viele Grundstücke hatten ferner eine wirtschaftlich sehr unzweckmäßige Figur. Unzweckmäßig waren in der Regel auch die vorhandenen Wege in Richtung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0406,
Flurregelung (Art der Durchführung) |
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- und Eigentumsrechte am landwirtschaftlichen Boden (Gemeinheiten) zu beseitigen. Sie besteht daher in der Befreiung der Grundstücke der Feldflur von gegenseitigen und einseitigen nachteiligen, den Flurzwang bedingenden Servituten und in der Umwandlung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0446,
von Forstkalenderbis Forstrecht |
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gewisse Quantitäten von Waldprodukten (Bau- und Nutzholz je nach Bedarf, Brennholzdeputate, Mastdeputate, Wilddeputate etc.) fordern zu dürfen. Im erstern Fall hat das F. die rechtliche Natur einer Servitut (Forftberechtigung), im letztern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0717,
von Horburgbis Horen |
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Steinkohlengruben, Eisen- und Blechwarenfabriken, Eisensteingruben und (1885) 14,598 Einw., darunter 6587 Katholiken und 304 Juden.
Hordenschlag (Pferchrecht, Jus stercorandi), die Servitut, vermöge deren ein Grundeigentümer verlangen kann
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Meyers →
Schlüssel →
Alphabetische Inhaltsübersicht d[...]:
Seite 0011,
Alphabetische Inhaltsübersicht des Schlüssels |
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, Geographie 88
- Geschichte 21
Serbische Literatur 129
Servituten 181
Siam 25. 95
Sibirien 95
Sicilien 22. 81. 107
Siebenbürgen, Geographie 59
- Geschichte 9
Signalwesen zur See 303
Sinnesorgane 260. 262
- Krankheiten 267
Sir Darja 96
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0043,
von Abfasenbis Abführen |
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ihm die Sache vom Eigentümer entzogen. Auf dem Gebiete des sog. Agrarrechts spricht man von A., wenn die Ansprüche des an einer Gemeinheitsteilung, Servitut- oder Reallastenablösung als Berechtigter Beteiligten abgegolten werden. Auf dem Gebiete des
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0% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0754,
von Gemeingefühlbis Gemeinheitsteilung |
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das Bedürfnis fühlbar, die den Privatgrundbesitz belastenden Servituten und Teilnehmungsrechte zu beseitigen, und so
wurde in der neuern Zeit auf Grund einer besondern Gesetzgebung in großem Umfange die Gemeinheitsteilung (s. d
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Anwenderechtbis Anzeige |
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der Anweisungen ist der Check (s. d.).
Anwenderecht (Recht der Anwende), die deutschrechtliche Servitut, vermöge deren der Berechtigte auf des Nachbars Grundstück den Pflug umwenden darf. Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0290,
von Balkenbis Ball |
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, die Balken eines Gebäudes in die Wand oder Mauer des Nachbars einzuschieben und darin ruhen zu lassen. Es ist dies eine Servitut, welche dem Berechtigten am Gebäude des Nachbars zusteht, aber besonders erworben werden muß. Der Eigentümer der dienenden Sache
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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die faktische Ausübung eines dinglichen oder sonstigen dauernde Übung zulassenden Rechts. Nach unserm Recht gehören dahin: die Ausübung der Servituten, der kirchlichen und gutsherrlichen Jurisdiktion und der Reallasten, wie Grundzinsen, Zehnten, Fronen
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bodenmüllerbis Bodenrente |
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, Servituten, Steuern sind Teile der Rente. Der Bodenwert oder das Kapital, welches der Boden darstellt, ergibt sich durch Kapitalisierung dieser Rente. Die Ursachen, welche die Entstehung der Rente bewirken, sind in der Nationalökonomie ein
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0122,
von Boemundbis Boethius |
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hielt er bei Niederlegung des zum zweitenmal verwalteten Rektorats die denkwürdige Rede "De honore medici, servitute", worin er als die höchste Ehre des Arztes nachweist, Diener der Natur zu sein. Er starb 23. Sept. 1738. So groß seine Verdienste um
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Deichselrechtbis Deinarchos |
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aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende Servitut, welche gewöhnlich mit dem Traufrecht verbunden ist und in der Berechtigung besteht, daß der Besitzer des diesseitigen Gutes die Deichsel des in seinem Schuppen oder seiner Scheune
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0867,
Deutschland (Geschichte 1546-1555. Reformationszeit, Karl V.) |
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, Toul und Verdun zu besetzen.
Als alle Vorbereitungen getroffen waren, erließ Moritz ein Manifest gegen die "viehische erbliche Servitut", die D. von Spanien drohe, und brach im März 1552 von Sachsen in Eilmärschen nach dem Süden auf, indem er unterwegs
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0680,
von Entwährungbis Entwässerung |
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, und dieselben müssen häufig durch fremdes Terrain geführt werden, denen zwar die Servitut der Durchleitung zuerkannt wird, jedoch gegen sehr erhebliche Entschädigung. In diesem Fall verursacht die Anlage eines Parallelkanals oft höhere Kosten
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0825,
von Eruwbis Erwin von Steinbach |
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dingliche Rechte an einer Sache, z. B. Servituten, Pfandrecht, Emphyteusis, Lehnrecht, oder auch persönliche Rechte, z. B. ein Mietrecht, ein Recht aus Kauf-, Tausch-, Schenkungs- etc. Vertrag, oder rein persönliche Rechte, z. B. Eltern-, Kindesrecht
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Exposébis Expropriation |
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Entschädigung an den Staat oder an eine von der zuständigen Behörde dazu ermächtigte Person abzutreten. Der Gegenstand der E. ist allerdings vorzugsweise das Eigentumsrecht an Grundstücken, doch können auch sonstige Berechtigungen an Immobilien, wie Servituten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0302,
Fischerei (staatliche Aufsicht, Schonzeit etc.; wilde Fischerei) |
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302
Fischerei (staatliche Aufsicht, Schonzeit etc.; wilde Fischerei).
angesehen werden muß, kann sie ebenso wie das Jagdrecht Gegenstand einer Servitut sein. In den Meeren steht die F. völkerrechtlich allen Nationen zu, nur an den Meeresküsten
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
Öffnen |
meisten Fällen den beabsichtigten Erfolg. Das Gesetz vom 2. März 1850 ergänzte und erweiterte die bisherigen Bestimmungen namentlich bezüglich der zu beseitigenden Servituten. Für die Rheinprovinz erging ein besonderes Gesetz vom 19. Mai 1851 (ebenso
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0408,
von Flurzwangbis Fluß (Geographisches) |
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. Ablösbarkeit der Servituten unabhängig von der sonstigen F. geregelt, und weitere Flurregelungsgesetze ergingen erst später. Die kulturschädlichen Grundgerechtigkeiten sind überall teils direkt durch Gesetze aufgehoben, teils für ablösbar erklärt. Fast
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Forstregalbis Forstschulen |
Öffnen |
447
Forstregal - Forstschulen.
Privatrechts die Lehre vom Eigentum und von den Servituten, aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts das Forstverwaltungsrecht einschließlich des Forstpolizeirechts und das Forststrafrecht. Vgl. Roth, Handbuch des
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0453,
Forstwirtschaft (Geschichtliches) |
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Servituten. Um den gänzlichen Ruin der Privatforsten zu verhindern, kannten die Territorialherren kein andres Mittel als die äußerste Bevormundung des Privatforstbetriebs (auf Grund des Forsthoheitsrechts, s. Forsthoheit), welche die Lust an
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0161,
von Gerechtigkeit des Glaubensbis Gerhard |
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die im deutschen Recht begründeten Berechtigungen, deren Inhalt die Reallasten (s. d.) bilden, als G. Gerechtigkeit ist auch der deutschrechtliche Ausdruck für Servitut, z. B. Wege-, Weide-, Fahrgerechtigkeit etc.
Gerent (Gerente), eine Abgabe an Sole, welche
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Grundeisbis Grundgefällsteuer |
Öffnen |
der Theologie ernannt.
Grundentlastung, die auf gesetzlichem Weg erfolgende Beseitigung der auf Grund und Boden ruhenden Reallasten (s. d.) und Dienstbarkeiten (Servituten). Vgl. Ablösung. Zum Zweck der Durchführung der G. wurden in einigen Staaten
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0867,
von Grundlastenbis Grundrente |
Öffnen |
., oft auch die Dienstbarkeiten (Servituten), von denen viele übrigens sich von Reallasten nur wenig unterscheiden. Die G. sind jetzt meist, insbesondere durch Ablösung (s. d.), beseitigt.
Gründling (Gobio Cuv.), Fischgattung aus der Ordnung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0938,
von Gußgerechtigkeitbis Gustav (G. Wasa) |
Öffnen |
938
Gußgerechtigkeit - Gustav (G. Wasa).
Gußgerechtigkeit (Servitus fluminis), die Servitut, vermöge deren der Berechtigte das Regenwasser von den eignen Gebäuden oder Grundstücken auf den Grund und Boden des Nachbars, z. B
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0986,
von Habillierenbis Habsburg |
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.), bewohnbar; Habitabilität, Wohnlichkeit.
Habitatio (lat.), Wohnung; Wohnungsrecht, diejenige Personalservitut, vermöge welcher der Berechtigte ein fremdes Wohngebäude oder einen Teil desselben benutzen darf (s. Servitut). Habitieren, bewohnen.
Habitude
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Hammerschlagbis Hammerstein |
Öffnen |
und Gewehrläufe, zum Adoucieren des Roheisens, zu Kitt für Wasserbehälter etc.
Hammerschlagsrecht, eine deutschrechtliche Servitut, bestehend in der Befugnis, zum Behuf eines Baues das Nachbargrundstück betreten zu dürfen. Partikularrechtlich ist diese
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Jurisconsultusbis Juristische Person |
Öffnen |
. d.), als das thatsächliche Innehaben, nur von körperlichen Sachen gedacht werden; doch ist der Begriff desselben auch auf Rechte, namentlich auf Servituten (s. d.), in deren Ausübung man sich befindet, übertragen worden.
Jurist (mittellat. Jurista
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0593,
Kassel |
Öffnen |
Landgericht, eine Provinzial-Steuer- und eine Oberpostdirektion, eine Forstinspektion, ein Hauptsteueramt, ein Bergrevier, eine Generalkommission zur Ablösung von Servituten, ein Landesrabbinat etc. Außerdem haben dort ihren Sitz: das Generalkommando
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0167,
von Krauritbis Krause |
Öffnen |
" (Leipz. 1812); "Kompendium der höhern Forstwissenschaften" (das. 1824); "Anleitung zur Behandlung des Mittelwaldes" (das. 1829); "Versuch eines Systems der National- und Staatsökonomie" (das. 1830); "Über die Ablösung der Servituten und Gemeinheiten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0494,
von Landwirtschaftsrat, deutscherbis Lanfranc |
Öffnen |
über Servituten, Reallasten, Zusammenlegung von Grundstücken, Ablösung, Erbfolge in Bauerngüter u. dgl. Vgl. Häberlin, Lehrbuch des Landwirtschaftsrechts (Leipz. 1859).
Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaftliche Lehranstalten
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
Öffnen |
und Professor nach Jena über, wo er 26. Nov. 1878 starb. Er schrieb: "Die Ersitzung der Servituten" (Erlang. 1852); "Sequestration und Arrest im römischen Recht" (Leipz. 1856); "Zur Lehre von der römischen Actio" (Erlang. 1857), gegen Windscheid gerichtet
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Negativbis Negotiorum gestio |
Öffnen |
Schutz des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe in dasselbe gegebene dingliche Klage, z. B. bei Anmaßung von Servituten und ähnlichen Eigentumsstörungen. Die Grundlage dieser Klage ist das Eigentum, welches im Leugnungsfall, ebenso
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Pfeilerbis Pfeilgift |
Öffnen |
und Schätzung der Forsten" (das. 1820-21, 2 Bde.); "Über Befreiung der Wälder von Servituten" (das. 1821); "Grundsätze der Forstwirtschaft in Bezug auf Nationalökonomie und Staatsfinanzwissenschaft" (das. 1822-24, 2 Bde.); "Die Behandlung und Schätzung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Realistbis Reallasten |
Öffnen |
verpflichten (s. Servitut). Ihrer Entstehung nach sind die R. zumeist auf die Grundherrlichkeit zurückzuführen, indem schon im frühsten Mittelalter größere Grundbesitzer ihren Grund und Boden teilweise in kleinere Feldwirtschaften zerlegten und diese
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0619,
von Realservitutbis Réaumur |
Öffnen |
Schulgesetzsammlung" (das., seit 1872; seit 1884 hrsg. von Schillmann).
Realservitut, s. Servitut.
Realsteuer, s. Steuern.
Realsystem, diejenige Regierungsweise, bei welcher die zu einem Staatsganzen vereinigten Länder und deren Bewohner
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0206,
von Staatssekretärbis Staatsverbrechen |
Öffnen |
dem Statthalter stehende Chef des Ministeriums den Titel S. Die Chefs der einzelnen Ministerialabteilungen heißen Unterstaatssekretäre.
Staatsservituten (öffentliche Servituten), dauernde Beschränkungen der Staatshoheit eines unabhängigen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0920,
Türkisches Reich (Landwirtschaft, Industrie) |
Öffnen |
) ist auf den Namen des Besitzers eingeschrieben, kann vererbt, verkauft und dabei mit gewissen Servituten belastet werden. Erst seit 18. Juni 1867 können Fremde Grund und Boden in der Türkei erwerben. Die Gutsbesitzer in der Türkei wohnen fast
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0025,
von Uslarbis Ustaw |
Öffnen |
und juristischen Inhalts, zu nennen: »Haandbog i den danske Criminalret« (4. Aufl., Kopenh. 1859, 2 Bde.); »Laeren om Servituter« (das. 1846) und »Haandbog i den danske Arveret« (das. 1855).
Ussman, Kreisstadt im russ. Gouvernement Tambow, an der Koslow
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Wegeordnungbis Wegerecht |
Öffnen |
selbst gehört in solchem Fall nicht dem Wegeberechtigten, sondern dieser hat nur eine Wegegerechtigkeit an dem verpflichteten Grundstück (s. Servitut). Die öffentliche Verwaltung (Wegeverwaltung) befaßt sich nur mit öffentlichen Wegen. Auf diese
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Weide, türkischebis Weidenbohrer |
Öffnen |
. a.
Weide, türkische, s. Viburnum.
Weidegerechtigkeit (Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut- und Triftrecht, Servitus pascendi), diejenige Servitut, vermöge deren dem Besitzer eines Grundstücks das Recht
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0719,
von Wohnungsfragebis Woiwod |
Öffnen |
(Servitut), vermöge deren dem Berechtigten die Befugnis zusteht, ein Gebäude oder einen Teil eines solchen unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0844,
von Abschrotbis Adeliland |
Öffnen |
. senatus, Acta diurna
Acte additionnel, Additionalakte
Acte d'apport, Apport
Actinoloba, Aktinien
Actinomyces, Aktinomykose
Actio aestimatoria, Minderungsklage; A. communi dividundo, Adjudikation; A. confessoria, Servitut; A. familiae hereiscundae
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Kolubarabis Kornbühl |
Öffnen |
Ncich 60,l lKordofan
Kondschara, Afrikanische Sprachen,
Konferenzinsel, Bidassoa
Konfessorlenklage, Konfessörische
Klage, Dingliche Klage, Servitut
Kong (Prinz), China 21,?, Kuangseu
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0% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0970,
von Semmelbergbis Sherboro |
Öffnen |
, Wcidegerechtigkeii;
86ivitute8 i)rÄ6(1ioium iu8tico>
I'UM, Feldse'.vituten ltuten
Servituten, öffentliche, Slaatsservi-
Sesamos (Stadt), Paphlagonien
Seseseuze, El (Sternbild), Orion
Sesquialtera, 5l-i?i»
Register
Sesse
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Algomabis Alhama |
Öffnen |
Kopenhagen 25. Juni 1872. Von A.s Arbeiten sind zu nennen: "Haandbog i den danske Criminalret" (4. Aufl., 2 Tle., Kopenh. 1859), "Laeren om Servituter" (ebd. 1836) und "Haandbog i den danske Arveret" (ebd. 1855). Seit 1826 gab A. eine Sammlung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0542,
von Baur (Albert)bis Baur (Ferdinand Christian) |
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bezüglicher Vorschriften. Hierher gehören noch manche Institute des Privatrechts, wie das Nachbar-, Fenster- und Traufrecht, das Miteigentum an gemeinschaftlichen Mauern, die städtischen Servituten, die Grundsätze über Miete und Accord bei
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Bonainibis Bonald (Louis Gabriel Ambroise, Vicomte de) |
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redlichen Erwerb dinglicher Rechte, z. B. der Grunddienstbarkeiten (Servituten), und in Beziehung auf den guten Glauben des Eigentümers an die Freiheit seines Eigentums von dinglicher Belastung.
Der gute Glaube beruht auf einem Irrtum; da grobe
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Brunnenstubebis Brunner |
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öffentlichen oder Privatbrunnen durch seinen Betrieb das Wasser entzieht, für Schadenersatz. Die Benutzung eines fremden Brunnens für den Haushalt und die Zwecke des eigenen Grundstücks kommt als Grunddienstbarkeit (Servitut) vor. Schon der Besitz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0404,
Codex |
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der Schuldhaft, vom 27. Febr. 1880 über die Mobiliarwerte der Bevormundeten, vom 20. Aug. 1881 betreffend den Code rural (nachbarrechtliche Servituten), vom 27. Juli 1884 über Wiedereinführung der Ehescheidung und vom 14. April 1886 über das Verfahren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Flösselhechtbis Flöte |
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als eine öffentlich-rechtliche Servitut, welche auf dem Privatfluß und seinen Ufern lastet und dann gewöhnlich von jedem ausgeübt werden kann, der sich den vom Staate für die Ausübung aufgestellten Regeln unterwirft. Die Entstehung dieser öffentlich-rechtlichen
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0615,
von Gebärmuttervorfallbis Gebäudesteuer |
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Feldservituten (s. d.) zusammenfallende Servituten oder Dienstbarkeiten (s. d.).
Gebäudesteuer, Häusersteuer, ursprünglich gewöhnlich mit der Grundsteuer (s. d.) verbunden, hat sich in neuerer Zeit mehr und mehr, wenn auch nicht allgemein, zu
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0755,
von Gemeinnützigbis Gemeinschaft |
Öffnen |
sich durchweg (außer in Nassau) mit der Ab-
lösung der Servituten, meist durch Geldrenten be-
! gnügt, auch die Feldwege in der Weise reguliert, daß
jeder Besitzer unbehindert auf feine Grundstücke ge-
langen kann, eine Zusammenlegung der Parzellen
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Hilfsbänderbis Hilfskassen |
Öffnen |
Bergwerkes, für welches die Anlage gemacht
werden soll, bezwecken und der eigene Bau des
andern weder gestört noch gefährdet wird. Der
H. hat den Charakter einer Servitut und ist Zu-
behör des berechtigten Bergwerkes. Wird die Not-
wendigkeit des H
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0459,
von Hüttenfestbis Hutungsrecht |
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oder Weidegerechtigkeit, ein in sehr verschiedenen wirtschaftlichen und jurist. Formen vorkommendes Recht, das nur zum Teil als Servitut anzusehen ist. Besonders häufig erscheint es als 1) Weiderecht, welches der Gutsherr sich vorbehalten hat, 2) Weiderecht
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0827,
von Jagdhoheitbis Jagdrecht |
Öffnen |
. auf fremdem Grund und Boden besteht
nicht, kann auch nicht als Servitut bestellt werden; so
in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, Weimar,
Oldenburg, Vraunschweig, Anhalt, Meiuiugen, Al-
tenburg, Coduvg-Gotha, beiden Echwarzburg, bei-
den Reuß
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0698,
von Regalecusbis Regatta |
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Gewalt als solcher zukommenden oder vorbehaltenen Rechte. Der Name entstand im Mittelalter innerhalb der unklaren Auffassung, daß die fortbestehende Volksfreiheit seit dem Aufkommen der königl. Macht mit fest bestimmten Servituten belastet sei, deren
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Schutzvorrichtungenbis Schutzzollsystem |
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. Gallen im Servituten-
protokoll. Den Schwierigkeiten der Gesetzgebung
suchte man neuerer Zeit in Preußen dadurch aus-
zuweichen, dah nach dem Gesetz über Schutzwald-
und Waldgenosjenschaften von 1875 ein Wald als
S. erklärt werden kann
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0962,
von Trauereschebis Traum |
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. Pilzmücken.
Trauerparade, s. Honneurs und Parade.
Trauerspiel, s. Tragödie.
Trauerwoche, s. Karwoche.
Traufrecht, die Servitut, vermöge welcher der Besitzer eines Grundstücks das Recht hat, das Regenwasser auf das Grundstück des Nachbars
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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Verjüngungsklasse – Verkaufsselbsthilfe
öffentlichen Glaubens des Grundbuches, in das Servituten einzutragen sind, V. von Dienstbarkeiten durch bloße Nichtausübung nicht mehr (§. 902), dagegen eine V. von Grund- und beschränkt persönlichen
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