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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Bayern (Medizinalwesen; Geschichte).

und in den 3 Arbeitshäusern (Verwahrungshaft) 1695 Männer, 477 Weiber untergebracht.

Medizinalwesen. Die Zahl der approbierten Ärzte in B. beträgt nach der Reichserhebung von 1887: 1916; sie ist größer als in den übrigen größern deutschen Staaten. Unter den 1512 berufsmäßigen Krankenpflegern befinden sich 38 männliche, 999 weibliche Angehörige katholischer Orden. Die Zahl der Pfuscher wird alljährlich erhoben und beträgt 1313 Personen. An Heilanstalten besitzt B. 389 öffentliche Krankenhäuser mit 11,596 Betten, 17 Privatkrankenanstalten mit 599 Betten, 14 Augenheilanstalten mit 291 Betten, 5 öffentliche Entbindungsanstalten mit 239 Betten, 14 Irrenanstalten mit 3957 Betten (hiervon 142 in Privatanstalten), endlich eine Anzahl von Krankenabteilungen in den zahlreichen Wohlthätigkeitsanstalten. Die Zahl der behandelten Fälle betrug in den Krankenhäusern 102,802 (gestorben 6572). Augenheilanstalten 6217, Entbindungsanstalten 1469, Irrenanstalten 5547. Das Impfwesen ist im J. 1886 in eine neue Ära getreten, indem nunmehr die Impfung mit Tierlymphe eingeführt ist. Die hierzu errichtete königliche Zentralimpfanstalt in München hat im J. 1887: 363,300 Portionen tierischer Lymphe erzeugt und abgegeben. Die infolge des Reichsgesetzes über die Krankenversicherung der Arbeiter errichteten Kassen betrugen 1886: 4276 bei einem Mitgliederbestand von 397,508. Die Jahresausgabe betrug 3,999 Mill. Mk. (30 Mk. auf einen Erkrankten) und waren von je 100 Mitgliedern 33 erkrankt, 6,6 hiervon infolge von Unfällen. Nach den Ergebnissen des Militärersatzgeschäfts wurden im J. 1887: 80,705 Wehrpflichtige untersucht und waren hiervon 10 Proz. dauernd, 39,7 Proz. zeitig untauglich, 15,2 Proz. bedingt tauglich und 35,1 Proz. tauglich zum Heeresdienst. Unterfranken und Schwaben liefern immer die meisten Tauglichen (40 Proz.).

Geschichte.

Die Finanzen Bayerns besserten sich so, daß die Finanzgesetzentwürfe für die Budgetperioden 1884/85 und 1886/87 wieder mehrere Millionen Überschüsse aufwiesen; der Malzaufschlag wurde daher von den Kammern nur bis 1887 bewilligt, 1883 ansehnliche Beihilfen für die durch Überschwemmung geschädigten Kreise Pfalz und Unterfranken gegeben, 1884 eine Hagelversicherungsanstalt unter staatlicher Leitung gegründet und 1885 die Forstverwaltung reorganisiert. Die Opposition richtete ihre Thätigkeit hauptsächlich auf Durchkreuzung der Reichspolitik: die Zweite Kammer genehmigte 14. Febr. 1884 einen Antrag auf Aufhebung der Freizügigkeit und Wiedereinführung der alten Niederlassungs- und Verehelichungsbeschränkungen, verlangte 1885 Befreiung der Geistlichen vom Militärdienst, bekämpfte den am 1. Okt. 1885 abgeschlossenen russisch-bayrischen Auslieferungsvertrag und forderte 1886 Diäten für die Reichstagsabgeordneten; auch die Aufhebung des siebenten Schuljahrs wurde 28. Jan. 1886 von der Zweiten Kammer beschlossen. Alle diese Beschlüsse blieben aber wirkungslos, da die Reichsratskammer ihnen nicht beitrat.

Inzwischen war das Verhalten des Königs Ludwig II. immer auffälliger geworden und hatte die sonderbarsten Gerüchte hervorgerufen. Während er nie mehr nach München kam, sondern auf seinen Bergschlössern Linderhof und Neuschwanstein in gänzlicher Abgeschiedenheit, nur von Kammerdienern, Chevaulegers und Stallknechten umgeben, lebte und mit den Ministern, ja selbst mit dem Kabinettssekretär nur schriftlich verkehrte, betrieb er mit fieberhafter Hast den Bau und die kostbarste Ausschmückung seiner Schlösser; außer dem prachtvollen Neuschwanstein und dem in den kolossalsten Dimensionen nach dem Muster von Versailles angelegten und mit unsinnigem Lurus ausgestatteten Herrenchiemsee plante er noch den Bau eines großen gotischen Schlosses, eines chinesischen Palastes etc.; in Herrenchiemsee feierte er die französischen Könige Ludwig XIV. und Ludwig XV. und ihre Gewaltthaten gegen Deutschland durch Statuen und Gemälde. Seine Verschwendung mußte ihn, obwohl er eine Zivilliste von 4¼ Mill. bezog und bei seiner menschenscheuen Zurückgezogenheit für seine Hofhaltung wenig verbrauchte, in Schulden stürzen, und nachdem 1883 durch eine von den Agnaten garantierte Anleihe von 10 Mill. die Finanzen der Zivilliste geregelt worden waren, hatte die Schuld der Zivilliste 1886 wieder einen Stand von 13½ Mill. erreicht, und die Kabinettskasse war schon von mehreren Gläubigern gerichtlich belangt worden. Als die Agnaten sich weigerten, die Zivilliste mit einer neuen großen Anleihe zu belasten, wandte sich der König an Finanzmänner und auswärtige Fürsten, so die Orléans, mit Gesuchen um Anleihen und forderte schließlich 17. April 1886 in einem Handschreiben die Minister auf, dem Landtag eine Vorlage über die Regelung seiner Finanzen zu machen. Die Minister, welche dem König schon im Januar Vorstellungen über seine Verschwendung gemacht hatten, berichteten nach Besprechungen mit dem Präsidenten und einflußreichen Mitgliedern des Landtags 5. Mai an den König, daß eine solche Vorlage keine Aussicht auf Annahme habe und die Verhandlung darüber dem Ansehen der Krone nur schaden könne. Der König geriet hierüber in solchen Zorn, daß er den Finanzminister Riedel zum Tod verurteilte und seinen Kammerdiener Hesselschwert mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragte. Daher erhielt der Irrenarzt v. Gudden 4. Juni den Auftrag, den König in Neuschwanstein zu beobachten. Auf Grund seines und dreier andrer Irrenärzte Gutachten, daß der König schon seit vielen Jahren an Verrücktheit leide und in hohem Grad seelengestört sei, beschloß 7. Juni ein beim Prinzen Luitpold, Ludwigs II. Oheim, versammelter Ministerrat, daß bei der Unfähigkeit des Königs, zu regieren, eine Reichsverweserschaft eingesetzt und, da des Königs jüngerer Bruder, Otto, ebenfalls dem Blödsinn verfallen war, dem Prinzen Luitpold als dem nächsten Agnaten übertragen werden müsse. Der Prinz verkündete 10. Juni durch eine Proklamation an das bayrische Volk den Antritt der Regentschaft und übernahm den Oberbefehl über das Heer.

Nach Neuschwanstein wurde eine Kommission unter dem Minister v. Crailsheim geschickt, um dem König ein Schreiben, welches die Übernahme der Regentschaft durch den Prinzen Luitpold anzeigte, zu überreichen und ihn in ärztliche Behandlung zu geben. Die Kommission, welche es versäumte, den Bezirksamtmann von Füssen zuzuziehen, und deren Auftrag vorzeitig verraten wurde, traf in Neuschwanstein 10. Juni auf eine aufgeregte Menge von Bedienten, Forsthütern und Bauern, welche den König verteidigen wollten, und ließ sich verhaften, um weitern Gewaltthaten zu entgehen; eins der Mitglieder, den Grafen Holnstein, wollte der König durchaus erschießen lassen, was nur mit Mühe verhindert wurde. Durch den Bezirksamtmann von Füssen aus der Haft befreit, kehrte die Kommission unverrichteter Sache nach München zurück. Beim König schlug aber die zornige Aufregung bald in Niedergeschlagenheit und Verzweiflung um, und so gelang es Gudden, den Kö-^[folgende Seite]