Schnellsuche:

Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

Schlagworte auf dieser Seite: Fernsprecher

271

Fernsprecher (zu besondern Zwecken, Bautechnisches).

In Deutschland ist der F. in der ausgedehntesten Weise für die Bedürfnisse des Publikums nutzbar gemacht worden und findet eine vielseitigere Verwendung als in irgend einem andern Lande der Welt. So hat die deutsche Verwaltung, um auch den Bewohnern der kleinern Städte und des platten Landes, welchen keine lokale Fernsprecheinrichtung zur Verfügung steht, die Möglichkeit des unmittelbaren Sprechverkehrs zu gewähren, seit 1889 die dem Fernsprechbetrieb dienenden Telegraphenleitungen für den unmittelbaren Verkehr des Publikums freigegeben und geht mit der Absicht um, diese Maßnahme auch auf die Telegraphenleitungen für den Morsebetrieb durch Ausrüstung der Telegraphenanstalten mit Fernsprechern auszudehnen. Hiernach wird also jedermann in der Lage sein, mit irgend einer andern Person in einem benachbarten Orte zu sprechen, vorausgesetzt, daß beide Orte Telegraphenanstalten haben; es braucht nur ein bezüglicher Wunsch der Telegraphenanstalt mitgeteilt zu werden. Alles übrige besorgen die Verkehrsanstalten, ohne daß den Beteiligten für Botengänge, Herbeiholen der Personen etc. irgend welche Kosten erwachsen. Die Gebühr für ein dergestalt bewerkstelligtes Gespräch, welches 5 Minuten dauern darf und innerhalb der Dienstzimmer abgewickelt wird, beträgt 1 Mk.

Ferner übernimmt es die Reichspost- und -Telegraphenverwaltung, auf kürzere Entfernungen Fernsprechanlagen zur unmittelbaren telegraphischen Verbindung von Geschäftsstuben, Wohnungen etc. untereinander ohne Berührung einer Reichstelegraphenanstalt (sogen. besondere Telegraphen-Anlagen) herzustellen und an Privatpersonen zu deren eignem und ausschließlichem Gebrauch mietweise zu überlassen. Derartige Anlagen sollen zur telephonischen Vermittelung von Nachrichten zwischen verschiedenen Wohnungen und Geschäftsstellen einer und derselben Person oder Erwerbsgesellschaft, oder zwischen verschiedenen Personen und Geschäften dienen und werden sowohl in Ortschaften als auf dem platten Lande hergestellt. Für die Benutzung einer derartigen Anlage mit zwei Fernsprechstellen und einer Verbindungsleitung bis zu 1 km Länge sind jährlich 75 Mk. zu entrichten, für jedes weitere Kilometer 30 Mk, Zuschlag. Dafür wird die Anlage in allen ihren Teilen auf Kosten der Verwaltung hergestellt und fortdauernd in betriebsfähigem Zustand gehalten.

Verwendung des Fernsprechers zu besondern Zwecken.

1) Zu gunsten der Bewohner kleinerer Landorte, welche bei Unglücksfällen etc. auf Hilfe aus benachbarten Orten angewiesen sind, ist auch außerhalb der Telegraphendienststunden, insbesondere während der Nacht, ein besonderer Unfallmeldedienst eingerichtet. Derselbe bezweckt, namentlich bei Feuersbrünsten, den gefährdeten Ortschaften schleunigst Hilfe zu beschaffen. Die technischen Einrichtungen bestehen hauptsächlich in der Aufstellung besonderer Weckvorrichtungen, welche neben dem F. eingeschaltet sind. Die beteiligten Gemeinden haben für die erste technische Anlage einen einmaligen Beitrag von 50 Mk. zu leisten; zur Zeit sind 700 Unfallmeldestellen eingerichtet. 2) Ebenso sind die Fernsprechnetze in den Städten für den Feuermeldedienst nutzbar gemacht, zumal durch dieselben (anders als bei den automatischen Feuermeldern) den Feuerwachen von der bestunterrichteten Stelle aus Ort und Ausdehnung des Feuers mitgeteilt werden kann, ohne daß den Teilnehmern an der Fernsprecheinrichtung besondere Kosten erwachsen. Soweit die erforderlichen Verrichtungen den ohnehin während der Nacht anwesenden Beamten mitübertragen werden können, ist bei der betreffenden Dienststelle ein mit den Fernsprechleitungen verbundener Wecker aufgestellt. Wo dies nicht thunlich ist, sind bei den Vermittelungsanstalten selbstthätige Schaltungen angeordnet, durch welche die unmittelbaren Verbindungen zwischen dem Hilfe rufenden Teilnehmer und der Feuerwehr hergestellt werden können. 3) Die Stadt-Fernsprechnetze sind durch eine Reihe von Einrichtungen, welche von dem Ingenieur Mayrhofer ersonnen sind, für einen Zeitdienst verwendbar gemacht worden, welcher, sobald eine genügende Anzahl von Teilnehmern sich gefunden hat, ins Leben treten kann. Von gewissen Zentralpunkten aus, an denen die Uhren auf Grund der Zeitmessungen der Sternwarte richtig erhalten werden, werden täglich in einem geeigneten Zeitpunkt (morgens 5 Uhr), wo der Fernsprechbetrieb gänzlich ruht, alle Leitungen zu den Abonnenten durch die regulierende Zentraluhr selbstthätig mit einem Signalgeber verbunden. Gleichzeitig verbinden sich die bei den Abonnenten aufgestellten Uhren für die Dauer einiger Minuten ebenfalls selbstthätig mit der Fernsprechleitung. Während dieser Verbindung empfangen sie einen elektrischen Strom, welcher, von dem Signalgeber der Zentraluhr ausgehend, alle die einzelnen Uhren jedesmal auf die Minute richtig stellt. Nachdem dies geschehen, erfolgt wiederum selbstthätig die Lösung aller Verbindungen. 4) Der F. für den Dienst der Taucher ist von John Staar, einem Beamten der französischen Gesellschaft l'Unique Téléphone, konstruiert worden. Der Geber ist an der Taucherkappe gegenüber dem Munde des Tauchers, der Empfänger an einer Art Mütze befestigt, welche gegenüber dem einen Ohre angebracht ist. Die isolierten Leitungsdrähte gehen längs der Luftröhre bis zur Batterie des Fernsprechers, welche sich auf der Oberfläche befindet. Geber und Empfänger sind ganz klein, so daß sie an jeder Taucherkappe angebracht werden können; die Batterie befindet sich in einer Büchse von 20 cm Seitenlänge. 5) Die Verwendung des Fernsprechers bei Eisenbahnunfällen hat zur Voraussetzung, daß die Stationen an der Linie mit Fernsprechern ausgerüstet sind. Auf dem Zuge wird eine tragbare Fernsprechstelle mitgeführt, die aus einem Druckknopf zur Abgabe der Anrufsignale, einem Mikrophon, einem F., einem empfindlichen Läutewerk, einem Umschalter (um je nach Bedürfnis den F. oder das Läutewerk einzuschalten) und aus einer Batterie von zehn kleinen Leclanché-Elementen besteht. Soll die in einem Kasten untergebrachte Sprechstelle in Wirksamkeit treten, so werden an zwei an den Kasten befindlichen Klammern zwei längere Kupferdrähte befestigt, deren einer in einem kupfernen Haken, der andre in einer passend eingerichteten Kontaktvorrichtung endet; letztere wird an einer als Erdleitung dienenden Schiene befestigt, der Kupferhaken wird an die längs des Bahnkörpers verlaufende Sprechleitung gehängt. Die Batterie ist genügend stark, um auf eine Entfernung von 20 km ein Läutewerk ansprechen zu lassen; die einfache Einrichtung entspricht also vollständig ihrem Zwecke, sofern die Entfernung zwischen je zwei Stationen 40 km nicht übersteigt.

Bautechnisches.

In der Bautechnik der Fernsprechleitungen, in welcher Beziehung mangels jeder Erfahrung von vornherein nur empirisch verfahren werden konnte, hat sich in den letzten Jahren ein vollständiger Umschwung vollzogen. An die Stelle des Eisen- und Gußstahldrahts ist Draht aus Siliciumbronze getre-^[folgende Seite]