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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Absolutismus – Absonderung

Absolutismus, diejenige Regierungsform, bei welcher die Gewalt des Regenten nicht verfassungsmäßig beschränkt ist. Der monarchische A. war in den europ. Kontinentalstaaten während des 17. und 18. Jahrh. die herrschende Staatsform geworden, begünstigt von den Theologen, welche der Obrigkeit eine göttliche Gewalt zuschrieben, und von den röm. Juristen, die den Landesfürsten die absolute Gewalt des altröm. Kaisers zuerkannten. Den Höhepunkt erreichte diese Staatsform unter Ludwig XlV. von Frankreich durch konsequente Verwirklichung des bekannten «L'Etat c'est moi!» (der Staat bin ich). Die verschärfte Form des A. ist der Despotismus (s. d.). Neben dem A. der Staatsgewalt giebt es auch einen A. des Staates selbst, den sog. Staatsabsolutismus, der darin besteht, daß die Staatsgewalt auch solche Angelegenheiten an sich zieht, welche entweder der Privatthätigkeit und der freien Association, oder den Gemeinden, Kreisen u.s.w. besser überlassen bleiben. Doch haben über die Grenzen der Staatsthätigkeit die Meinungen in verschiedenen Zeitepochen sehr gewechselt. Am weitesten ausgedehnt war die Staatsthätigkeit im 18. Jahrh., als dessen typischer Vertreter hier Kaiser Joseph II. (Josephinismus) erscheint. Im 19. Jahrh. folgte eine Epoche weitgehender Beschränkung der Staatsaufgaben zu Gunsten der individuellen Freiheit. Die neueste Zeit dagegen bewegt sich unter dem starken Einfluß socialistischer Ideen wieder unverkennbar nach der Richtung großer Erweiterung der Staatsthätigkeit unter Einschränkung der Sphäre individueller Freiheit. Daß Staatsabsolutismus und absolutistische Regierungsform nicht notwendig zusammenfallen, geht daraus hervor, daß in Frankreich der dort aufs höchste getriebene Staatsabsolutismus (gleichbedeutend mit Centralisation, s. d.) ebensowohl unter der konstitutionell beschränkten Regierung Ludwig Philipps wie unter dem Militärdespotismus des ersten und auch des dritten Napoleon bestand. Wohl aber bedingen sich beide insofern, als die absolutistische Form der Regierung leicht auch zu einer quantitativen Erweiterung der Staatsgewalt, also zum Staatsabsolutismus, verleitet, während umgekehrt, wo dieser herrscht und es also an Gemeindefreiheit, Associationsgeist u.dgl. fehlt, der A. der Staatsgewalt am ersten Wurzeln schlägt.

Absolutoriālexamen, s. Abiturienten.

Absolutorĭum (lat.), s. Absolution (rechtlich).

Absolvénten (lat.), s. Abiturienten.

Absolvieren (lat.), befreien, lossprechen (s. Absolution), beendigen (z. B. die Studien).

Absonderung, in der Geologie die in vielen Gesteinsmassen auftretenden Zerklüftungen und Spalten, wodurch jene in Gesteinskörper von verschiedener oft regelmäßiger Gestalt und verschieden angeordneter Gruppierung getrennt werden. Die allgemeine Ursache ist die innere Kontraktion, die bei den glutflüssigen Eruptivgesteinen durch das bei der Erstarrung eintretende Schwinden der Masse, bei den aus dem Wasser abgesetzten Sedimenten durch Eintrocknung erfolgt. Die bezeichnendsten Formen der sowohl von der mineralog. als chem. Zusammensetzung der Gesteine ganz unabhängigen A. sind: die kugelige oder sphäroidische (z. B. bei Diabas, Basalt, Porphyr, Granit), die plattenförmige (Phonolith, Porphyr), die säulenförmige (namentlich bei Basalt), die parallelepipedische oder quaderförmige (Granit, Sandstein) und unregelmäßig-polyedrische (bei den verschiedensten Eruptivgesteinen, Grauwacken, ↔ Sandsteinen). Bei der säulenförmigen A. pflegen die Säulen mit ihrer Längsachse allemal senkrecht auf der Erkaltungsfläche zu stehen, weshalb sie in einem horizontal ausgebreiteten Lavastrom vertikal, in einem senkrecht das Gebirge durchschneidenden Basaltgang horizontal gerichtet sind.

Absonderung, Absonderungsrecht, im Konkurs, s. Abgesonderte Befriedigung.

Absonderung, in der Medizin die im menschlichen oder tierischen Körper vielfach vorkommende Ausscheidung flüssiger oder luftförmiger Stoffe aus dem Blute; daneben wird auch das Produkt dieser Ausscheidung, d. h. also das Gemisch der ausgeschiedenen Stoffe, als A. bezeichnet. Da das Blut in einem geschlossenen Röhrensystem den Körper durchkreist, so können Ausscheidungen aus dem Blute nur dadurch vor sich gehen, daß die Blutbestandteile durch unsichtbar feine Poren der Blutgefäßwände durchschwitzen. Die äußerst zarten Wandungen der Haargefäße (s. d.) sind jenem Durchtritt von Blutbestandteilen besonders günstig und daher im Leben der ausschließliche Sitz dieses Prozesses. Da die Wand der Haargefäße nicht in allen Organen gleich gebaut und für verschiedene Stoffe verschieden leicht durchgängig ist, da ferner das Blut in verschiedenen Organen ein verschiedenes ist und unter verschiedenem Drucke steht, da endlich auch die chem. Zusammensetzung der einzelnen Organe verschieden ist und demnach auf die einzelnen Blutbestandteile eine verschiedene Anziehung ausüben muß, so erklärt sich schon hieraus einigermaßen die große Verschiedenheit der zahlreichen A., welche im Körper stattfinden. Diejenige A., welche lediglich in dem Austritt von Blutbestandteilen aus den Haargefäßen besteht, pflegt man Transsudation, und das ausgetretene wasserhelle, alkalisch reagierende, mehr oder minder eiweißhaltige Stoffgemisch Transsudat zu nennen. Als solches ist der Saft zu bezeichnen, welcher in alle Organe stetig aus dem Blute ausgeschieden wird, und aus welchem sich die Organe ernähren (sog. Parenchym- oder Ernährungsflüssigkeit). Ferner gehören hierher die im gesunden Zustande sehr spärlichen, in Krankheiten oft sehr reichlichen Flüssigkeiten, welche sich in den natürlichen Höhlen des Körpers vorfinden, z. B. in der Brusthöhle, der Bauchhöhle, dem Herzbeutel, den Gelenkhöhlen u. s. w. Die Transsudate sind im Grunde nichts weiter als ein verdünntes Blut mit Abzug der Blutkörperchen. Von diesen einfachsten A. oder Transsudaten, welche nur Bestandteile enthalten, die sich auch im Blute vorfinden, unterscheidet man diejenigen, welche eine ganz besondere chem. Zusammensetzung, d. h. Bestandteile zeigen, die man im Blute nicht findet, die also auch nicht bloß aus dem Blute ausgetreten sein können, sondern welche aus den ausgetretenen Blutbestandteilen erst durch chem. Umwandlungen erzeugt sein müssen. Diese A., welche man auch als Sekretionen bezeichnet, werden sämtlich in besondern Absonderungsapparaten, den sog. Drüsen (s. d.), zubereitet. Die Drüsenzellen sind nun der Ort, in welchem die aus dem Blute ausgetretenen und in die Schläuche hindurchgeschwitzten Blutbestandteile eigentümlich umgewandelt werden, um dann entweder durch Zerfall der Zellen (welche von neu nachwachsenden ersetzt werden) frei oder von der durchströmenden Flüssigkeit ausgewaschen zu werden und sich durch die Ausführungsgänge der Drüse an ihren Bestimmungsort zu ergießen. Obwohl die erwähnten

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 72.