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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Gewerbeordnungbis Gewerbeschulen |
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983
Gewerbeordnung - Gewerbeschulen
reichische Museum für Kunst und Industrie zu Wien,
1867 das Kunstgewerbemuseum zu Berlin. Später
traten eine ganze Reihe deutscher, gewöhnlich mit
Kunstgewerdeschulen (s. d.) verbundener Kunstge
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0294,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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294
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen berechtigt, Personen, welche diese Gewerbe betreiben wollen, auf die Beobachtung der bestehenden Vorschriften zu beeidigen
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70% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0293,
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869) |
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293
Gewerbegesetzgebung (die deutsche Gewerbeordnung von 1869).
zu fördern und zu wahren; die letztern betreffen im wesentlichen Gegenstände, welche mit der allgemeinen Gewerbeordnung noch nicht gleichzeitig erledigt werden konnten oder schon
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50% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0296,
von Gewerbelegitimationskartenbis Gewerbeschulen |
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. in Österreich, in der Schweiz), bei Ausübung ihrer Thätigkeit Steuerfreiheit.
Gewerbemuseum, s. Kunstgewerbemuseum.
Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung.
Gewerbepolitik, der Inbegriff der gesamten öffentlich-wirtschaftlichen, insbesondere
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0292,
Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Österreich etc.) |
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eine entschiedene Strömung zu gunsten der Gewerbefreiheit hervor, und dieselbe fand eine kräftige Unterstützung durch die Einführung der Gewerbefreiheit in Österreich 1859 (Gewerbeordnung vom 20. Dez.). Neue auf der Gewerbefreiheit, zum Teil einer sehr
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0793,
Gesetzeskunde |
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780
Gesetzeskunde.
Gesetzeskunde.
Der Drogist ist Kaufmann und unterliegt als solcher in erster Linie den Bestimmungen des Handelsgesetzes und der Gewerbeordnung. Kaufmann ist nach dem Handelsgesetz für Deutschland ein Jeder, der gewerbsmäßig
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1023,
von Geheimnisbis Gehilfe |
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Geschäftsleiter sind und die je nach der Art der Unternehmung in Gewerbs-, Handlungsgehilfen etc. zerfallen. Im engern Sinn versteht die deutsche Gewerbeordnung (§ 121 ff.) unter Gehilfen, ebenso wie unter Gesellen (s. d.), unselbständige gewerbliche Arbeiter
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1002,
Fabrikgesetzgebung (Österreich) |
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des Gottesdienstes und der Erfüllung der gesetzlichen Schulpflicht nicht gehindert, und wobei für Gesundheit, körperliche Entwickelung und religiöse und sittliche Erziehung keine Nachteile zu besorgen seien. Die neuen liberalen Gewerbeordnungen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0290,
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit) |
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290
Gewerbegesetzgebung (Gewerbefreiheit und -Unfreiheit).
Urproduktion, des Handels, der persönlichen Dienstleistungen etc. Diesen Gewerbeordnungen liegt kein bestimmter Begriff von Gewerbe zu Grunde. Der Gesetzgeber vereinigt in ihnen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0968,
Innungen |
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die Hardenbergsche Gewerbegesetzgebung von 1810 und 1811, welche die Gewerbefreiheit einführte, die Zünfte als freie I. bestehen. Die Gewerbeordnung von 1845 suchte in den I. eine neue dem Gewerbewesen förderliche Organisation der Gewerbtreibenden
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0963,
von Arzneimittelträgerbis Arzt |
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Pflanzen.
Arzneireserve, s. Korpsarzneireserve.
Arzt (vom grch. archiatros, s. Archiater; lat. Medicus) darf sich innerhalb des Deutschen Reichs seit der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nur derjenige nennen, der nach Ablegung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0978,
von Gewerbegehilfenbis Gewerbegerichte |
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oder Genossenschaften schlechtweg, in Österreich Bezeichnung für die Innungen, d. h. die durch die Gewerbeordnung geregelten Verbände derjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in nachbarlichen Gemeinden betreiben. Selbst
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0982,
Gewerbegesetzgebung |
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. Die
Gewerbeordnung bestimmt, daß der Betrieb eines
Gewerbes jedermann gestattet ist, soweit nicht Aus-
nahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder
zugelassen sind. Die veraltete, ans der Zunstver-
fassung sich herschreibende Unterscheidung zwischen
^tadt
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0984,
von Gewerbehygieinebis Gewerbemuseum |
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1. Juni 1891 (10. Aufl., ebd. 1892);
Schonbera, Artikel "Gewerbe" in seinem "Handbucke
buch der Staatswissenschaften, Bd. 3 (Jena 18M;
Marcinowski, Die deutsche Gewerbeordnung (5i. Aufl.,
Verl. 1892); von Landmann, Die Gewerbeordnung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0620,
von In nucebis Innungen |
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und Aufhebung des Zunftzwangs als freie Vereinigungen erhalten oder neu gebildet haben. Die Gewerbeordnung von 1869 (s. Gewerbegesetzgebung) erklärte (§. 81) alle damals gesetzlich bestehenden I. für fortdauernd, indem sie zugleich das in den meisten
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0333,
Presse (frühere und gegenwärtige Gesetzgebung) |
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Präventivmaßregeln gegen die P. beseitigt, insbesondere die Konzessionsentziehung (§ 4), den Zeitungsstempel, die Inseratensteuer (§ 30) und die Kautionsleistung. Schon durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war die Konzessionserteilung
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0377,
von Gewährverwaltungbis Gewerbegerichte |
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der Gewerbeordnung und die G., eingeleitet hat, die erste Frucht der Verständigung der sozialreformatorischen Parteien des Reichstags mit den Bundesregierungen. Wie in der Arbeiterversicherung ist das Deutsche Reich auch mit diesem Gesetz
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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der Koalitionsfreiheit und somit ein Vergehen gegen § 153 der Gewerbeordnung gefunden werden, welches mit einer Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten bedroht ist. Diesen Paragraphen wandte auch das Untergericht, die Strafkammer des Landgerichts in Essen, an. Nun
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Fabriksparkassenbis Fabritius |
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unter
18 Jahren zum Besuche der Fortbildungsschulen
(s. d.) verpflichtet werden (Gewerbeordnung §. 120).
Fabriksparkassen, vielfach in größern Unter-
nehmungen zur Förderung des Sparsinns der Ar-
beiter gegründete Einrichtungen. Wenn auch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0040,
von Lehrlingsprüfungbis Lehrvertrag |
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.
Lehrvertrag, der das Lehrverhältnis zwischen Lehrherrn und Lehrling (s. d.) begründende Vertrag. Die deutsche Gewerbeordnung führt im §. 126 die allgemeinen Pflichten des Lehrherrn gegen den Lehrling auf und erklärt im §. 127, daß der Lehrling
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0154,
Krankenkassen (gesetzliche Regelung in Deutschland) |
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unvermögend waren. Die Gewerbeordnung von 1845 erteilte den Gemeinden das Recht, durch Ortsstatut Kassenzwang, bez. Zwangskassen einzuführen. Diese Befugnis wurde 1845 und 1854 erweitert (Ausdehnung auf selbständige Gewerbtreibende und auf Lehrlinge
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Medizinalgewichtbis Medizinalpersonen |
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, Medizinalbehörden.
Medizinalkommission, Medizinalbehörden.
Medizinalpersonen (Heilpersonal), die zur Mitwirkung bei der Gesundheitspflege berufenen Personen. Dazu gehören zunächst die Ärzte. Für diese ist die Praxis nach der deutschen Gewerbeordnung zwar
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Handwerkerkammernbis Hängender Tropfen |
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gemeinsamen gewerblichen Interessen gebildet werden. Als obligatorische Aufgaben der Zwangsinnungen ist in der Hauptsache nichts anderes hingestellt, als was schon jetzt in §. 97 der Gewerbeordnung bestimmt ist. Errichtet werden diese Innungen
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Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0794,
Gesetzeskunde |
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Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preussen etc. verordnen im Namen des Reichs auf Grund der Bestimmung im § 6 Absatz 2 der Gewerbeordnung (Reichs-Gesetzbl. 1883 S. 177), was folgt:
§ 1. Die in dem anliegenden Verzeichnisse A aufgeführten
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0694,
von Apothekergewichtbis Apothekerzeichen |
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noch jetzt fort, während das Entstehen neuer Realkonzessionen nach der Gewerbeordnung ausgeschlossen ist. Die Erlaubnis zum Betrieb einer A. wird vielmehr nach Bedürfnis jetzt als Personalkonzession erteilt. Das Realprivilegium kann von dem
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0895,
Arzt |
Öffnen |
des Verletzten hinweg. Indem nun die Gewerbeordnung den ärztlichen Beruf unter Anwendung des Prinzips der Gewerbefreiheit in den Kreis der von ihr normierten Gewerbe hineinzog, hat sie zugleich die Beschränkungen beseitigt, welchen früher die Ärzte
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1005,
von Fabrikkassenbis Fabrik- und Handelszeichen |
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vorzuschreiben. (Bisher nur in der Schweiz durch das Fabrikgesetz von 1877 und in Österreich früher durch die Gewerbeordnung von 1859, jetzt durch die Novelle vom 8. März 1885 geschehen, während die deutsche Gesetzgebung eine obligatorische F. nicht
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Ges durbis Geselle |
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unterworfen; überall war in der Regel eine bestimmte Lehrlingszeit und Gesellenprüfung vorgeschrieben. Die Beschränkungen sind nach Einführung der Gewerbefreiheit fortgefallen, in Deutschland allgemein erst nach der Gewerbeordnung von 1869, und das Wort G
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0287,
von Geweihbaumbis Gewerbebetrieb |
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. Gewerbeordnungen des 19. Jahrh. zu Grunde liegt und das Wort als einen rein äußerlichen Kollektivbegriff, der sich nicht definieren läßt, erfaßt; nach demselben umfaßt G.: 1) das G. in dem erstgenannten Sinn (Handwerk, Industrie), 2) den Handel
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Gewerbegerichtebis Gewerbegesetzgebung |
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der ordentlichen Gerichte. Die Gewerbeordnung von 1845 behielt diese besondern G., wo sie bestanden, bei, übertrug aber in Ermangelung solcher die Entscheidung teils an die Innungsvorsteher unter dem Vorsitz eines Mitgliedes der Kommunalbehörden
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0118,
von Handsworthbis Handwerkervereine |
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Weimar (1862), Köln (1864), den norddeutschen Handwerkertagen zu Dresden (1868), Hannover (1868) und zu Halle a. S. (1869). Nach Einführung der Gewerbeordnung von 1869 kam die Bewegung ins Stocken. Erst im September 1872 gelang es, einen ganz
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0551,
von Taxationsrevisionbis Taxodium |
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sind viele derselben und zwar in Deutschland durch die Gewerbeordnung als eine Konsequenz der Gewerbefreiheit aufgehoben worden. Man ging hierbei von der Überzeugung aus, daß es der Polizei nicht möglich sei, einen angemessenen Preis zu bestimmen
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0382,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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nicht vorhanden ist. Nach § 120a der Gewerbeordnung war die Vorentscheidung der in Rede stehenden gewerblichen Streitigkeiten, soweit besondere Behörden nicht bestanden, obligatorisch; die ordentlichen Gerichte durften sie nicht entscheiden, sofern
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0524,
Kartelle (Rechtsschutz in Deutschland) |
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Bestrebungen, auf die Bildung der Warenpreise und die Gütererzeugung einzuwirken, auf den guten Willen der Vertragschließenden angewiesen. Diese Auffassung erscheint nicht als zutreffend. Nach 81 der deutschen Gewerbeordnung ist der Betrieb
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0401,
von Barbezieuxbis Barbier (Henri Auguste) |
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her, bis beide in Preußen 1779 (in den habsburg. Landen 1773) zu einer Zunft vereinigt wurden. 1808 (endgültig 1811) wurde es freigegeben. Auf Grund der preuß. Gewerbeordnung von 1845, die die Annahme von Lehrlingen wieder von einer Meisterprüfung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
Öffnen |
150
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen)
1875, betreffend die Naturalisation von Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, und die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 nebst dem Gesetze vom 8. April 1876, betreffend
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0283,
Dienstmiete |
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socialen Wichtigkeit des Ar-
beitsvertrags hat das Deutsche Neichsgesetz vom
1. Juni 1891, betreffend Abänderung der Gewerbe-
ordnung im Anschluß an die Gewerbeordnung in
der Fassung von 1883, umfassende Bestimmungen
unter 5 Rubriken getroffen
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0504,
Fabrikgesetzgebung |
Öffnen |
. Okt. 1861 enthielt eine
ganze Reihe von Bestimmungen für die Arbeit in
Fabriken. Als Fabriken wurden jedoch nur Unter-
nehmungen mit mehr als 20 Arbeitern angesehen.
- In gleichem Sinne faßte die Württember-
gische Gewerbeordnung vom 12. Febr
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0930,
von Ges-durbis Gesell |
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erforderlich. Doch können die neugebildeten Innungen Gesellen- und Meisterprüfungen veranstalten (Gewerbeordnung von 1883; §. 97a). Nach jenem Gesetze darf hinfort jeder Gewerbtreibende (nicht bloß der Handwerksmeister) G. in beliebiger Zahl halten; die G. sind
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0983,
Gewerbegesetzgebung |
Öffnen |
vorgeschrieben werden.
Innungen mit Veitrittszwang für die betreffen-
den Gewerbtreibenden kennt die Gewerbeordnung
nicht; wohl aber begünstigt sie durch die Novellen
von 1881/1884,1886 und 1887 den Eintritt in die
freiwillig gebildeten Innungen durch den
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Handwerkerparlamentbis Handwerkertage |
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, die
Entscheidung über die Verleihung der Vorrechte nach
H. 100° der Gewerbeordnung haben u. s. w.
Nach einem Erlaß des preuß. Ministers für Han-
del und Gewerbe vom 15. Aug. 1893 wird die obli-
gatorische Errichtung von Fachgenossenschaften und
H
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0516,
von Koloßschildkrötebis Kolporteur |
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für den Kolportagebuchhandel (Berlin); Fachzeitung für Kolportagebuchhandel (ebd.); Deutsche Kolportagezeitung (ebd.).
Kolporteur (frz., spr. -töhr), ein Hausierer mit Kunst- und Preßerzeugnissen. K. bedürfen nach der Deutschen Gewerbeordnung vom 21
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Verroteriebis Versailles |
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. s. w. sei. Nach der Gewerbeordnung §. 153 ist Gefängnis bis zu 3 Monaten angedroht denen, welche durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung andere bestimmen oder zu bestimmen versuchen, an
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0115,
von Bachem, J. P.bis Bäcker |
Öffnen |
der Überzeugung, daß für das Bäckergewerbe der Fall des §. 120 e, Absatz 3, der Gewerbeordnung vorliege, wonach der Bundesrat befugt ist, die Dauer der Arbeitszeit in solchen Gewerben zu regeln, in denen eine der Gesundheit schädliche Dauer
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0547,
Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) |
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Grundsatze der Zwangsgenossenschaft, ließ aber
diese Bezeichnung fallen und sprach von Innungen
und Innungsausschüssen. Die Einrichtung der
Innungen war ganz den Grundsätzen angepaßt, die
schon jetzt in der Gewerbeordnung vorgesehen sind.
übrigens
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Pfandbücherbis Pfandrecht |
Öffnen |
, welche das Pfandgewerbe offenkundig und für das Publikum zugänglich betreiben. Nach der Deutschen Gewerbeordnung gilt auch der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung des Rückkaufsrechts als Pfandleihgewerbe. Die Zahlung des Kaufpreises
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0211,
Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft |
Öffnen |
Gewerbeausstellungen, s. Industrieausstellungen
Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbegerichte, s. Fabrik- u. Gewerbegerichte
Gewerbegesetzgebung
Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung
Gewerbeschule, s. Gewerbegesetzgebung
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
Öffnen |
. Im Gewerbewesen sind für jugendliche Arbeiter besondere Normen gegeben. Die deutsche Gewerbeordnung faßt unter dieser Bezeichnung Kinder von 12 bis 14 und junge Leute von 14 bis 16 Jahren zusammen. Aber auch für Arbeiter von 16 bis 21 Jahren bestehen
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Arbeitsbücherbis Arbeitshäuser |
Öffnen |
conselis de prud'hommes et les livrets d'ouvriers ",
Par. 1869.) In Deutschland hatte die Gewerbeordnung von 1869 obligatorische A.
nur für jugendliche Arbeiter beibehalten. Die Novelle zur Gewerbeordnung vom 17
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0344,
von Banngewerbebis Banquet |
Öffnen |
hauptsächlich durch ein Edikt vom 28. Okt. 1810. Endlich hat die norddeutsche, jetzt deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 (§ 7 ff.) bestimmt, daß vom 1. Jan. 1873 an alle Zwangs- und Bannrechte, soweit sie noch nicht durch die Gesetzgebungen der einzelnen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
Öffnen |
die Abänderung und Beseitigung aller Bauanlagen, durch welche Gefahr für andre oder eine Verletzung des öffentlichen Interesses droht, zu ermöglichen und anzuordnen. Die Organisation auch der B. nimmt nach Abänderung der Gewerbeordnung wieder eine festere
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0% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0526,
von Baurentebis Bausteine |
Öffnen |
überhaupt erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können, ist die vorherige gewerbepolizeiliche Genehmigung nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 16) erforderlich, welche erst nach vorgängiger Bekanntmachung der beabsichtigten Anlage
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1001,
Fabrikgesetzgebung (Deutschland) |
Öffnen |
fabrikgesetzliche Bestimmungen enthielt die Gewerbeordnung von 1856, z. B. über das Truckverbot, welche fast sämtlich wörtlich in der deutschen Gewerbeordnung Aufnahme fanden. Auch andre deutsche Staaten erließen frühzeitig Verordnungen zum Schutz
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Fabrikgoldbis Fabrikinspektion |
Öffnen |
dem Fabrikgesetz von 1877 und wird durch 3 Inspektoren (Gehalt 6000 Fr.) besorgt. In Deutschland ist die F. obligatorisch seit der Novelle zur Gewerbeordnung von 1878 (§ 139b). In Preußen gab es schon seit 1853, aber nur in drei Regierungsbezirken
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Gastrologiebis Gastwirt |
Öffnen |
oder der Unsittlichkeit mißbrauchen werde, und daß das zum Betrieb des Gewerbes bestimmte Lokal wegen seiner Beschaffenheit und Lage den polizeilichen Anforderungen nicht genügt. Schon nach der Gewerbeordnung konnten übrigens die Landesregierungen die Erlaubnis
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0114,
von Handlungsunkostenbis Handschrift |
Öffnen |
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Handlungsunkosten - Handschrift.
Prinzipal ist das des Handlungsgehilfen (s. d.). Die deutsche Gewerbeordnung betrachtet den Geschäftsbetrieb der Handlungsreisenden als einen Ausfluß des stehenden Handelsgewerbes dann, wenn der Reisende
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Konzeptibelbis Konzession |
Öffnen |
.
Konzession (lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbesondere die amtliche Genehmigung einer Anlage oder die behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes, wie z. B. die österreichische Gewerbeordnung die Gewerbe in freie
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0301,
von Kundmannbis Kundschaft |
Öffnen |
Prinzipal und Handlungsdiener soll nach vorgängiger sechswöchiger K. (Handelsgesetzbuch, Art. 61) und dasjenige zwischen Arbeitgeber und Gesellen oder Gehilfen nach 14 Tage zuvor erfolgter K. gelöst werden (deutsche Gewerbeordnung, § 110). Nur aus ganz
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Markscheiderkompaßbis Markt |
Öffnen |
werden, so kehrt 2) der Jahrmarkt nur einmal oder mehreremal im Jahr wieder. Er unterscheidet sich von jenen außerdem durch den größern Umfang des zulässigen Verkehrs, indem auf Jahrmärkten außer den in § 66 der Gewerbeordnung genannten Gegenständen
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0853,
von Mühlenbruchbis Mühler |
Öffnen |
, Sicherheitspfahl) fixiert. Die deutsche Gewerbeordnung verlangt zur Errichtung von Stauanlagen für Wassertriebwerke die Genehmigung seitens der zuständigen Verwaltungsbehörde und räumt den höhern Verwaltungsbehörden die Befugnis ein, über die Entfernung, welche
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0936,
von Pfandbriefbis Pfändung |
Öffnen |
zurückzukaufen. Da derartige Privatgeschäfte leicht zu einer wucherischen Ausbeutung des Publikums und zur Hehlerei mißbraucht werden können, wird eine polizeiliche Kontrolle derselben für nötig erachtet. Die deutsche Gewerbeordnung untersagte
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0349,
Preußen (jagdbare Tiere; Industrie: Bergbau) |
Öffnen |
, Aussetzung von Prämien, Verbesserung und Vermehrung der Verkehrsmittel und andre Maßregeln der Gewerbfleiß gefördert wurde, geschah dies von seiten der Privaten durch Gewerbvereine, Gewerbeausstellungen, Hilfskassen etc. Eine Gewerbeordnung für den
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0858,
von Trockner Wechselbis Troizko-Sergiewsches Kloster |
Öffnen |
, ist in der deutschen Gewerbeordnung (§ 35) bestimmt, daß dieser Handel untersagt werden kann, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbtreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun. Im Umherziehen darf der T. nicht ausgeübt werden
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0% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0176,
Veterinärwesen (Geschichtliches, staatliche Regelung, Lehranstalten) |
Öffnen |
der Ausbildung von Tierärzten erster und zweiter Klasse. Erst 1869 und infolge der bezüglichen Vorschriften in der deutschen Gewerbeordnung hat der preußische Staat die Approbation von Tierärzten zweiter Klasse fallen gelassen. Die Militärverwaltungen aller
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0378,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
Öffnen |
des Gesetzes gelten Gesellen, Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche Titel VII der Gewerbeordnung Anwendung findet, ebenso Betriebsbeamte, Werkmeister und mit höhern technischen Dienstleistungen betraute Angestellte, deren Jahresverdienst
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Könenbis Kontraktbruch |
Öffnen |
Vertragsuntreue bis zu einem gewissen Grade zu sichern, daß er kraft Gesetzes dem kontraktbrüchigen Arbeiter den wöchentlich postnumerando zu zahlenden Lohn einzubehalten befugt ist. Mit diesem Vorschlag läßt sich das durch § 152 der Gewerbeordnung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0046,
von Apraxinbis Arbeiterschutzgesetzgebung |
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Bundesregierungen herrschten damals, wie 1869, als die Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes beschlossen wurde, manchesterliche Anschauungen vor. Die Manchesterdoktrin, seit dem Anfang der 60er Jahre in Deutschland durch die die öffentliche Meinung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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und Nötigung zum Kontraktbruch.
Die zweite Bestimmung enthielt der § 159 der Regierungsvorlage. Die Gewerbeordnung hatte bisher die Bestimmungen: § 152: »Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbtreibende, gewerbliche Gehilfen, Gesellen
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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. Im Anschlüsse an die Gewerbeordnung und das Handelsgesetzbuch, welche den selbständigen Gewerbebetrieb nicht von Erreichung der Volljährigkeit abhängig machen, sind zum Teil gesetzliche Vorschriften ergangen, welche die Befugnisse Minderjähriger auf diesem
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0822,
von Arbeitsbörsebis Arbeitslohn |
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Unzufriedenheit. Trotzdem begann bald nach Erlaß der Gewerbeordnung von 1869 in Handwerkerkreisen eine lebhafte Bewegung für die Wiedereinführung von A. oder Neueinführung sog. Arbeitskontrollbücher, die angeblich mit den frühern nichts gemein haben
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0384,
von Bannungbis Banque de France |
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mit dem Zwangs- und Bannrecht und mit den gewerblichen Verbietungsrechten ziemlich aufgeräumt haben (Bayern, Edikt vom 28. Juli 1807; Preuß. Gewerbeordnung vom 17. Jan. 1845; Sächs. Gewerbegesetz vom 15. Okt. 1861; württemb. Gesetz vom 8. Juni 1849), hat
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Brauenbis Braun (Farbe) |
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), sind diese Rechte der Ausschließlichkeit und des Brauzwangs durch §. 7 der Reichs-Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 aufgehoben. Realbrauereigerechtigkeiten dürfen wie andere Realgewerbeberechtigungen nicht mehr begründet werden (§. 10). Wo sie bestehen
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0673,
Buchhandel |
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Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht. Doch sind nach der Gewerbeordnung §. 78 die Centralbehörden der Einzelstaaten befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, wie die in §. 35 genannten Trödler, Händler, Agenten u.s.w.
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0940,
Flüsse |
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wird. Derartig e staatliche
Genehmigungen für Anlagen in und an schiffbaren F. fordern heute die Gesetzgebungen und Rechte aller Staaten. Nach der
Deutschen Gewerbeordn. §. 16 bedürfen Stauanlagen für Wassertriebwerke überhaupt, auch soweit
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0981,
Gewerbegesetzgebung |
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(in Schmollers "Jahr-
buch für Gesetzgebungu. s. w.", 1893); Kommentare
zu dem Reichsgesetz von Haas (Gott. 1891), Schier
(Eass. 1891), Wilhelmi und Fürst (Berl. 1891) u. a.
Gewerbegesetzgebung,Gewerbeordnung,
Gewerbeverfaffung, der Inbegriff
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Haushundbis Hausiersteuer |
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Rücksichten gebotene
Beschränkungen eingeführt. Doch sind dicfe durch
das die Gewerbeordnung abändernde Gefetz vom
1. Juli 1883 erheblich verfchärft worden. Die
wichtigsten jetzt geltenden Vorschriften sind fol-
gende: Wer außerhalb feines
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0478,
Hygieine |
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nun im Deutschen Reiche mit Einführung der neuen Gewerbeordnung hinfällig geworden, welche die ärztliche Praxis völlig freigiebt. Während weiterhin früher die Sanitätspolizei vielfältig gegen Unmäßigkeit maßregelnd einschritt, trat in neuerer Zeit an
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0837,
von Kurotrophosbis Kurs (im Handel) |
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durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die
Gewerbefreiheit sich auch auf die ärztliche Praxis
erstreckt, freigegeben; nur das unbefugte Führen
eines ärztlichen Titels ist nach §. 360, 8 des Deut-
schen Strafgesehbuches, bez. nach §.147,3 der Deut-
schen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0051,
von Mühlenrechtbis Mühlhausen (in Thüringen) |
Öffnen |
und dazu erforderlichen Stau-
anlagen die wasserpolizeilichen Anordnungen und
die Vorschriften der Gewerbeordnung und der Bau-
ordnungen in Betracht. Nach der Gewerbeordnung
§. 16 ist die Genehmigung der Verwaltungsbehörde
hinsichtlich aller
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Real Australian Meat Preservebis Realisierungsgeschäft |
Öffnen |
. Die Gewerbeordnung von 1869 machte diesen lästigen Vorrechten endgültig ein Ende (§. 7), so daß sie nicht wieder begründet werden können. In Österreich erhielt die Gewerbeordnung von 1859 die Realeigenschaft der zu Recht bestehenden radizierten und verkäuflichen
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0059,
von Sonninobis Sonntagsarbeit |
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durch das Arbeiterschutzgesetz, d. i. die Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891, eingeführt; bis dahin war nur den Gewerbtreibenden verboten, ihre Arbeiter zur Thätigkeit an Sonn- und Festtagen zu verpflichten (Gewerbeordnung §§. 105^{2}, 126, 136^{3}); außerdem
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0061,
von Sonntagsbörsebis Sonntagsmarken |
Öffnen |
und wenden die Grundsätze der Gewerbeordnung auf nicht der Gewerbeordnung unterliegende Gewerbe (Land- und Forstwirtschaft, Viehzucht, Berufsgärtnerei, Berufsfischerei und landwirtschaftliche Nebenbetriebe (Brennereien, Molkereien)) an
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Tawdabis Taxis (in der Chirurgie) |
Öffnen |
Art sind die Brot-, Fleisch-, Medizinal-(Apotheker-) Taxen (s. diese Artikel). Im Deutschen Reich sind die Lohn- und Warentaxen durch Art. 72 der Gewerbeordnung im allgemeinen beseitigt worden; nur für solche Personen, die für ihren Gewerbebetrieb
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0059,
Arbeiterfrage (Sonntagsarbeit) |
Öffnen |
mit der Regelung der Arbeitszeit steht das Verbot der Beschäftigung von Arbeitern an Sonn- und Festtagen. Dieses ist für Deutschland erst durch die Novelle zur Gewerbeordnung von 1891 erfolgt. Bis dahin war den Arbeitern die Möglichkeit, an Sonn
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0060,
Arbeiterfrage (Deutsche Fabrikgesetzgebung) |
Öffnen |
übrig.
In Österreich ist durch das Gesetz vom 16. Jan. 1895, das am 1. Mai in Kraft trat, ebenfalls eine entscheidende Wendung in der bisherigen Regelung angebahnt, die freilich nicht allgemein befriedigt. Die ältere Gewerbeordnung wies keine
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0061,
Arbeiterfrage (Außerdeutsche Fabrikgesetzgebung) |
Öffnen |
, die zwar nicht in der Gewerbeordnung vorgesehen, wohl aber im Musterstatut für Innungen, das das Reichskanzleramt herausgegeben hat, genannt sind, und die überall bei den Innungen bestehen. Die Gesetzgebung hat nun zu den Arbeitsausschüssen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Verjüngungsklassebis Verkaufsselbsthilfe |
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besondere Fristen für Zollvergeben (3 Jahre), einige Steuervergehen (3 Jahre) und einige Handlungen gegen die Gewerbeordnung (3 Monate). 2) Die V. der Strafvollstreckung, 30‒2 Jahre, je nach der Höhe der erkannten Strafe. Die V. zu 1 wird unterbrochen
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0029,
von Legitimationspapierbis Legouvé |
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unter Angabe von Gründen schriftlich mitgeteilt werden. - Strafvorschriften in der Gewerbeordnung §. 148, Ziff. 5 u. 6; §. 149, Ziff. 1.
Legitimationspapier, eine Urkunde, welche zwar einen bestimmten Gläubiger oder Empfangsberechtigten benennt
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
Öffnen |
einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne zu hindern suchen.
Was die preußisch-deutsche Gesetzgebung anbelangt, so hatten die alten Koalitionsverbote noch in der preuß. Gewerbeordnung von 1845 Aufnahme gefunden. Wie in Preußen verhielt man sich auch
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0498,
von Wandelröschenbis Wanderheuschrecke |
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eines stehenden Gewerbes nicht mehr den Bestimmungen über das Wandergewerbe entziehen (Gewerbeordnung §. 42), und vorher schon waren sie in mehrern Städten durch Ortsstatut mit speciellen hohen Steuern belastet worden. Inzwischen haben auch
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Dienstbarkeitbis Dienstvergehen |
Öffnen |
auf Grund der Gewerbeordnung (§ 37) das Gewerbe der Dienstmänner der ortspolizeilichen Regelung. Auch ist die Ortspolizeibehörde befugt (§ 76), für dieselben Taxen festzusetzen. Die D. wurden zuerst in Bromberg im J. 1858 durch Ed. Berger eingeführt
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0299,
von Gewerbevereinebis Gewerbliche Arbeiter |
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- und Westpreußen", "Gewerbeblatt aus Württemberg", "Gewerbeschau" [Sachsen-Thüringen], "Badische Gewerbezeitung" u. a.).
Gewerbfleiß, s. v. w. Industrie.
Gewerbliche Arbeiter. Als g. A. gelten nach der deutschen Gewerbeordnung Gesellen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Handlungsbücherbis Handlungsreisender |
Öffnen |
der Gewerbsgehilfe in einem kaufmännischen Geschäft, welcher mit gewerblichen, industriell-technischen Arbeiten für das Geschäft betraut ist, unter der Gewerbeordnung steht, selbst dann, wenn das Geschäft des Prinzipals ein Handelsgeschäft ist. So sind z. B
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0567,
von Hirschaubis Hirschberg |
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" er in der Folge eine große organisatorische Thätigkeit entwickelte. 1869, dann 1877 und 1881 in den Reichstag gewählt, schloß er sich der Fortschrittspartei an und beteiligte sich namentlich an den Beratungen über die Gewerbeordnung
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0964,
von Kolpinobis Kolumbarium |
Öffnen |
Gewerbebetrieb im Umherziehen unterworfen. Dagegen wird der Buchhandlungsreisende, der nur Muster und Probeexemplare mit sich führt und Bestellungen darauf entgegennimmt, als Handlungsreisender (s. d.) angesehen. Vgl. Deutsche Gewerbeordnung, § 56, Nr. 10, § 55
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0641,
Lehrling, Lehrlingswesen |
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(§ 126-133 der Gewerbeordnung) und durch das Innungsgesetz vom 18. Juli 1881 (ergänzt durch Gesetz vom 8. Dez. 1884) erfolgt. Durch das Gesetz von 1878 wurde insbesondere eine gesetzliche Probezeit von vier Wochen eingeführt (§ 128) und ein Schutz gegen
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Plattsburghbis Plauen |
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Gewerbeordnung, § 42 b) auf Grund eines Gemeindebeschlusses durch die höhere Verwaltungsbehörde angeordnet werden, daß ein P. zu seinem Gewerbebetrieb der behördl. Erlaubnis bedarf
Platzspesen heißen im Handel diejenigen Spesen oder Unkosten
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0279,
von Sanitätsdienstbis Sanitätswache |
Öffnen |
mit dem Zweck, während der Nacht jedem Erkrankten ärztliche Hilfe zu bieten. Seitdem die Gewerbeordnung den Arzt von der Verpflichtung, jedem an ihn ergangenen Rufe Folge zu leisten, entbunden hat, zeigte es sich, daß der Hilfesuchende, besonders
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0909,
von Turbanbis Turenne |
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; 1860 trat er als Ministerialrat in das neuerrichtete Handelsministerium ein. Auch war er litterarisch als Mitarbeiter an mehreren Zeitschriften thätig und gab einen Kommentar zum badischen Gewerbegesetz von 1861 und der norddeutschen Gewerbeordnung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0568,
von Krankenkassenbis Krebs |
Öffnen |
Bestimmungen der Gewerbeordnung für eine längere Zeit untersagt ist, für diese Zeit, allerdings jetzt nur unt^r der Voraussetzung, daß sie innerhalb des letzten Jahres, von: Tage der En Mndvu'g ab gerechnet, mindestens 6 Monate einer der gesetzlichen
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