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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Arnim

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Arnim (Harry Karl Kurt Eduard, Graf von) - Arnim (Heinr. Alex., Freiherr von)

dann in Böhmen ein, wurde aber von Wallenstein wieder hinausgeschlagen (1632). Er hielt sich 1632‒33 in Schlesien und führte die Friedensverhandlungen mit Wallenstein. Dessen Ermordung verschaffte A. neue Gelegenheit zu ruhmvollen Kämpfen gegen die Kaiserlichen, die er bei Liegnitz 1634 schlug; dann drang er mit Banér in Böhmen ein, aber der Friede von Prag 1635, den der Kurfürst gegen A.s Willen geschlossen hatte, bewog ihn zum Austritt aus sächs. Diensten. Auf seinem Schlosse Boitzenburg ließ ihn Oxenstjerna 7. März 1637 wegen angeblicher Teilnahme an Intriguen gegen Schweden aufheben und nach Stockholm bringen, von wo A. Nov. 1638 nach Hamburg entkam. Von nun an ging sein Streben darauf, das Reich vom Druck der Fremdherrschaft zu befreien. Als kaiserl. und sächs. Generallieutenant war er schon mit neuen Kriegsrüstungen gegen Franzosen und Schweden betraut, als er 18. April 1641 zu Dresden starb. – Vgl. Helbig, Wallenstein und A. 1632‒34 (Dresd. 1850); Kirchner, Schloß Boitzenburg und seine Besitzer (Berl. 1860); Irmer, H. G. von A. als kaiserl. Feldherr in Pommern und Polen (in den «Forschungen zur deutschen Geschichte», 1879); ders., H. G. von A. Lebensbild (Lpz. 1894).

Arnim, Harry Karl Kurt Eduard, Graf von, Diplomat, geb. 3. Okt. 1824 zu Moitzelsitz im pommerschen Regierungsbezirk Köslin, aus dem Hause Arnim-Suckow, Neffe des Staatsministers Heinrich Alexander, Freiherrn von A., trat nach vollendeten Studien 1847 als Auskultator in den Staatsdienst, ging aber 1850 zur Diplomatie über, wirkte 1853‒55 als Gesandtschaftssekretär in Rom, dann bis 1858 im Ministerium des Äußern als Hilfsarbeiter, war 1859‒61 erster Rat bei der preuß. Gesandtschaft in Wien, wurde 1862 Gesandter in Lissabon, 1864 in München. Eine bedeutsame polit. Thätigkeit eröffnete sich für A. in Rom, wo er Okt. 1864 in gleicher Eigenschaft bei der päpstl. Kurie beglaubigt wurde, zumal seit 1866 das zwischen Preußen und Italien geschlossene Freundschaftsbündnis zu behaupten und zu kräftigen war, ohne doch mit der Kurie in Ungelegenheiten zu geraten. A. entledigte sich seiner schweren Anfgabe mit solchem diplomat. Geschick, daß er 1868 aufs neue als Gesandter des Norddeutschen Bundes beim päpstl. Studle beglaubigt wurde. Dem Vatikanischen Konzil gegenüber riet A. seiner Regierung, die deutschen Bischöfe zu einem Protest gegen das Unfehlbarkeitsdogma zu bewegen, ohne indes bei Bismarck mit seinem Rate durchzudringen. 1870 in den Grafenstand erhoben, wurde A. im März 1871 zum Kommissar für die auf den Friedensschluß mit Frankreich bezüglichen Geschäfte in Brüssel ernannt, und wirkte dann in gleicher Eigenschaft in Frankfurt a. M. Am 23. Aug. 1871 wurde A. zum deutschen Gesandten bei der Französischen Republik in außerordentlicher Mission ernannt und 9. Jan. 1872 als Botschafter des Deutschen Reichs accreditiert. Principielle Meinungsverschiedenheiten zwischen A. und Bismarck ergaben sich schon 1872; A. riet zur Unterstützung der monarchischen Elemente in Frankreich, Bismarck lehnte jedes Eingreifen in die innern Angelegenheiten entschieden ab. Der Sturz Thiers' 1873 führte zu einer gereizten Auseinandersetzung zwischen A. und Bismarck, der seine auf Stützung Thiers' bedachte Politik durchkreuzt sah durch die Wirkung der Berichterstattung A.s auf den Kaiser. A. wurde deshalb 22. Febr. 1874 von seiner Stellung in Paris abberufen und 19. März zum Botschafter in Konstantinopel ernannt, trat jedoch diesen Posten überhaupt nicht an, da er schon 15. Mai 1874 in den Ruhestand versetzt wurde. ^[Spaltenwechsel]

Wegen Zurückhaltung wichtiger amtlicher Schriftstücke, die man auf der deutschen Botschaft zu Paris vermißt hatte, wurde A. 4. Okt. 1874 auf seinem Gute Nassenheide bei Stettin verhaftet, gegen Stellung einer Kaution von 100000 Thlrn. zwar entlassen, aber in dem vom 9. bis 15. Dez. 1874 vor dem Stadtgericht zu Berlin verhandelten Prozesse wegen Vergehens wider die öffentliche Ordnung zu drei Monaten und in der Berufungsinstanz 16. Juni 1875 wegen Beiseiteschaffung amtlicher Urkunden zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. A., der sich seiner Verhaftung durch eine Reise nach der Schweiz und Italien entzogen hatte, veröffentlichte hierauf eine anonyme Broschüre «Pro nihilo, Vorgeschichte des Arnim-Prozesses» (Zür. 1876), in der er, gestützt auf Mitteilungen über geheime diplomat. Vorgänge, den Reichskanzler in der schärfsten Weise angriff. Infolgedessen wurde er wegen Landesverrats in contumaciam zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. A. antwortete hierauf mit der Veröffentlichung eines zweiten Teils seiner Broschüre, in welchem er wiederum unter Bezugnahme auf diplomat. Aktenstücke sich als das unschuldige Opfer einer Verfolgung seitens des Fürsten Bismarck hinstellte. Die Arnimsche Familie bestimmte A. 1880, auf Grund eines gerichtsärztlichen Gutachtens freies Geleit zu fordern, um sich dem Reichsgericht persönlich zu stellen und die Wiederaufnahme des Prozeßverfahrens zu beantragen. Das Reichsgericht hatte ihm eben freies Geleit bewilligt, als er 19. Mai 1881 zu Nizza starb. A. hatte noch zwei andere maßvoller gehaltene Broschüren veröffentlicht: «Der Nuntius kommt! Essay von einem Dilettanten» (anonym, 1.‒3. Aufl., Wien 1878) und «Quid faciamus nos?» (ebd. 1879), worin er sein Verhalten während des Vatikanischen Konzils verteidigte und die Ansicht vertrat, daß Preußen die Bildung einer deutsch-kath. Kirche hätte fördern müssen. – Vgl. Stenographischer Bericht über den Prozeß A. (Berl. 1874); Rechtsgutachten, erstattet zum Prozeß des Grafen Harry von A., hg. von F. von Holtzendorff (Münch. 1875).

Arnim, Heinr. Alexander, Freiherr von, preuß. Staatsmann, aus dem Hause Arnim-Suckow, geb. 13. Febr. 1798 zu Berlin, zog im Alter von 15 J. mit fünf seiner Brüder in den Freiheitskampf und studierte dann seit 1818 in Heidelberg. Seit 1820 war er Gesandtschaftsattaché in der Schweiz, dann Legationssekretär in München, Kopenhagen und Neapel. An letzterm Orte zum Geschäftsträger ernannt, wurde er 1829 in gleicher Eigenschaft nach Darmstadt versetzt, wo er sich um die Entwicklung des Zollvereins verdient machte. 1834 trat er als Geh. Legationsrat und vortragender Rat in die polit. Abteilung des Ministeriums des Auswärtigen, ging 1840 als Gesandter nach Brüssel, wurde 1841 in den Freiherrenstand erhoben und machte sich in Brüssel namentlich durch die Förderung des am 1. Sept. 1844 abgeschlossenen belg.-preuß. Handelsvertrags verdient. In seiner Schrift «Der Worte sind genug gewechselt, laßt mich nun endlich Thaten sehn! Ein handelspolit. Testament» (anonym, Berl. 1846) trat er mit Entschiedenheit für den Freihandel ein. 1846 zum Gesandten in Paris ernannt, kehrte er 1848 nach Berlin zurück und wirkte hier für eine kühne, durch militär. Rüstungen unterstützte Ini-^[folgende Seite]