Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

114

Augenphantom - Augenspiegel

schieben. Ist dieser Zustand eingetreten, so säume man nicht, sich eine passende Konvexbrille zu verschaffen, da man sonst Gefahr läuft, das Auge wirklich zu schwächen. Kurzsichtige haben sich, um das schädliche, zu Kongestionen Veranlassung gebende Vorbeugen des Kopfes zu umgehen, einer passend gewählten Konkavbrille beim Lesen und Schreiben zu bedienen, wenn sie das Buch dem Auge näher als 30 cm bringen müssen, um deutlich zu sehen, und gewöhnlich noch einer zweiten stärkern zum deutlichen Sehen in die Ferne. Schwach Kurzsichtige, die in etwa 80 cm Entfernung und weiter gewöhnlichen Druck noch lesen, doch auf Stubenlänge nicht mehr deutlich sehen können, bedürfen bloß einer Brille, eines Klemmers oder einer Lorgnette für die Ferne. Übersichtigkeit ist ein angeborener Fehler, den der Arzt zu erkennen und zu beurteilen hat. Dieselbe kann indes an Kindern dann vermutet werden, wenn deren Augen, bei äußerlich gesundem Aussehen, Druckschrift nur nahe am Auge, aber dennoch nur mühsam und unter baldiger Ermüdung zu lesen vermögen, oder wenn sie beim scharfen Sehen (periodisch) nach innen zu schielen beginnen. Beiden Störungen kann vom Augenarzt durch Verordnung geeigneter Konvexgläser begegnet werden. (S. Brille.)

Vor dem Gebrauch irgend eines der zahlreichen als Universalmittel angepriesenen Augenwasser kann nicht genug gewarnt werden. Oft versäumen die Kranken im Vertrauen auf die Heilkraft derselben die Zeit, in der ärztliche Hilfe sie noch retten könnte.

Vgl. Ritterich, Anweisung zur Erhaltung des Sehvermögens (2. Aufl., Lpz. 1852); Arlt, Die Pflege der Augen (3. Aufl., Prag 1865); Heymann, Das Auge und seine Pflege (3. Aufl., bearbeitet von Schröter, Lpz. 1887); Klein, Das Auge und seine Diätetik (Wiesb. 1883); Cohn, Lehrbuch der Hygieine des Auges (Wien 1892); Katz, Der Augen Pflege (Berl. 1893).

Augenphantom, s. Auge, künstliches.

Augenphthise, s. Augenvereiterung.

Augenpigment, Augenpol, s. Auge (S. 108b und S. 106b).

Augenpunkt, bei einem Fernrohr diejenige Stelle, an die man das Auge beim Beobachten zu bringen bat, um das erzeugte Bild möglichst hell und vollständig zu erblicken. Bei dem einfachen astron. Fernrohr liegt der A. um die Größe der Brennweite des Okulars vor diesem letztern.

In der Perspektive heißt A. oder Hauptpunkt derjenige Punkt der Zeichnungstafel, in dem dieselbe durch eine senkrechte Linie getroffen wird, die man sich aus dem Orte des Auges auf dieselbe gefällt denkt. Er liegt stets auf dem Horizont. Zuweilen nennt man auch jenen Punkt den Distanzpunkt und versteht dann unter dem A. den Ort, wo das Auge gedacht wird. Das letztere wird bei der perspektivischen Projektion in größerer oder kleinerer Entfernung von der Tafel, bei der orthographischen dagegen in unendlich großer Entfernung angenommen.

Augenschein (juristisch), jede amtliche Sinneswahrnehmung des Richters. Die Deutsche Civilprozeßordnung rechnet denselben zu den Parteibeweismitteln (§. 336), gestattet jedoch (§. 135) dem Gericht auch von Amts wegen solchen einzunehmen, wenn ihm nach seiner Meinung das richtige Verständnis unbestrittener oder bewiesener Thatsachen ohne solche Einnahme mangelt. Der A. erstreckt sich auf alle der Wahrnehmung der Sinne zugänglichen Gegenstände. Von seiten der Parteien erfolgt die Antretung des Beweises durch Bezeichnung des Gegenstandes und Angabe der zu beweisenden Thatsachen. In jedem Falle steht es im freien Ermessen des Gerichts, ob bei der Einnahme des A. die Zuziehung von Sachverständigen anzuordnen sei. Sind mit der Einnahme des A. bare Auslagen verbunden, so muß der Beweisführer bei der Stellung des Antrags einen hinreichenden Vorschuß zahlen (Gerichtskostengesetz vom 18. Juni 1878, §. 84). Ob eine prozessuale Vorzeigungspflicht der Parteien selbst besteht, ist nicht unbestritten.

Betreffs der Einnahme des A. im Strafprozeß vgl. die Vorschriften der Deutschen Strafprozeßordnung §§. 86, 185, 191, 193, 224, 248, welche namentlich über die Befugnis der Staatsanwaltschaft, des Angeschuldigten und des Verteidigers, bei der Einnahme des A. anwesend zu sein, beziehentlich für dieselbe Sachverständige in Vorschlag zu bringen, Bestimmung treffen. Über die Verpflichtung Dritter zur Gestattung der Einnahme des A. gelten die Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Augenschwäche, s. Asthenopie und Sehschwäche.

Augenschwindel, s. Gesichtsschwindel und Schwindel.

Augenschwund, s. Augenvereiterung.

Augenseuche, eine Augenkrankheit der Rinder, welche durch die Einwanderung des warziqen Fadenwurms (Filaria papillosa Rud.) in das Innere des Auges hervorgerufen wird. Die A. entsteht, wenn die Rinder auf der Weide Gelegenheit haben, die Brut des warzigen Fadenwurms aufzunehmen. Sie wird namentlich in Frankreich beobachtet. Wegen der damit verbundenen Entzündung der Augen wird auch das seuchenartig auftretende Katarrhalfieber des Rindes A. genannt.

Augenspiegel, Ophthalmoskop, ein 1851 von Helmholtz erfundener Apparat, vermittelst dessen man die innern Teile eines Auges, namentlich dessen hinterste Wand (Sehnerven, Netz- und Aderhaut), den das Auge ausfüllenden Glaskörper und die Krystalllinse so zu erleuchten vermag, daß die von diesen Teilen zurückkehrenden und durch die Pupille auftretenden strahlen vom Auge eines Beobachters aufgefangen und wieder zu einem deutlichen Bilde vereinigt werden können. Der Helmholtzsche A. besteht im wesentlichen aus einem Satze kleiner, sehr dünner Glasplatten, den man dicht vor das zu untersuchende Auge hält und zwar so, daß die Strahlen einer dicht an der Seite des Auges angebrachten hellen Flamme von der Vorderfläche der Glasplatten in die Pupille des Auges reflektiert werden. Das hinter den Glasplatten befindliche Auge des Beobachters empfängt einen Teil der aus dem beleuchteten Auge zurückkehrenden Strahlen und siebt dabei, falls nicht Trübungen der brechenden Medien vorbanden sind, den Augengrund (s. Tafel: Das Auge des Menschen, Fig. 2) mit allen seinen Einzelheiten im virtuellen aufrechten vergrößerten Bilde (Untersuchung im aufrechten Bilde, s. umstehende Fig. 1), vorausgesetzt, daß der Beobacbter und der Untersuchte emmetropisch (normalsichtig) sind. Ist nur der erstere emmetropisch, der Untersuchte aber nicht, so muß dicht vor oder hinter dem Spiegel dasjenige Konvex- oder Konkavglas eingeschaltet werden, das die vorhandene Ametropie (s. Emmetropie) korrigiert. Durch die Auswahl dieses Korrektionsglases ist der Augenarzt im stande,