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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Aussteller; Ausstellung; Ausstellungen

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Aussteller - Ausstellungen

Allg. Landr. II, 2, §. 242; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1665; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1223).

Bei dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) ist die A. ein der Gemeinschaft entzogenes Sondergut des Ehegatten (s. Einhandsgut). Die A. muß nach den meisten Rechtsordnungen bei der gesetzlichen Erbfolge zur Ausgleichung gebracht werden (s. Ausgleichungspflicht).

In der Bühnentechnik versteht man unter A. eines Stückes die Gesamtheit der zu dessen Aufführung nötigen Dekorationen (s. d.), Requisiten u. s. w. Die moderne Entwicklung des Bühnenwesens machte einen früher unbekannten Aufwand nötig. Für die Tragödie hielt das Wiener Burgtheater unter Laube lange die größte Einfachheit fest. Dingelstedts Shakespeare-Einrichtungen hoben diese auf, und dann nötigten namentlich die Erfolge der Meininger (s. d.) die größern Bühnen zur Nacheiferung. Neben dem Prunke des geschichtlichen Trauerspiels und der Eleganz des Konversationsstückes entwickelte sich das Ausstattungsstück, in dem die A. neben dem Ballett, einem großen Statistenpersonal u. s. w. obenan stehen.

Aussteller, im rechtlichen Sinne derjenige, welcher durch die von ihm unterschriebene Urkunde eine Erklärung abgiebt. Das kann ein Zeugnis, eine Verfügung (Quittung, Schuldschein, Auftrag, Wechsel), eine Mitteilung u. dgl. sein. Der A. beim gezogenen Wechsel ist der Trassant, bei der Anweisung der Anweisende, beim eigenen Wechsel der Wechselschuldner. Nach der Deutschen Civilprozeßordn. §.381 begründen Privaturkunden, sofern sie von dem A. unterschrieben oder mittels gerichtlich oder notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet sind, vollen Beweis dafür, daß die in denselben enthaltenen Erklärungen von dem A. abgegeben sind.

Ausstellung, s. Ausstellungen. Über die öffentliche A. als Strafe s. Pranger.

Ausstellung des Sakraments, die in der kath. Kirche übliche feierliche Ausstellung der in der Monstranz befindlichen Hostie (s. d.) auf dem Hochaltar. Sie ist erst mit dem Fronleichnamsfest (s. d.) Ende des 13. Jahrh. Sitte geworden.

Ausstellungen, öffentliche, in der Regel in eigenen Gebäuden (s. Ausstellungsgebäude) stattfindende planmäßig geordnete Schaustellungen von Erzeugnissen der Gewerbe und Künste eines Bezirkes oder Bandes oder auch mehrerer Länder zu dem Zwecke, von der Leistungsfähigkeit und Produktionsrichtung ein Bild zu geben und durch den öffentlichen Wettbewerb zur Hebung und Entwicklung von Gewerbe und Kunst beizutragen. Die A. sind eine aus dem modernen Kulturleben, insbesondere aus der industriellen Entwicklung der Völker hervorgegangene Einrichtung, deren Ausbildung und Pflege sich als eine charakteristische Erscheinung des 19. Jahrh, darstellt, obwohl die Anfänge derselben bis in die Mitte des 18. Jahrh, zurückreichen. In materiellem Sinne aufgefaßt, beruht das Ausstellungswesen auf demselben Grundsatz wie das Inseratenwesen und die Ausschmückung der Schaufenster; mit einem Worte: die A. sind Mittel der Reklame. Vom idealen Gesichtspunkt sollen die A. als Förderungsmittel der Kunst, des Gewerbfleißes, der fachmännischen und allgemeinen Bildung dienen. Mit Rücksicht auf sachliche, zeitliche und örtliche Ausdehnung unterscheidet man Privat- und Kollektiv-, Special- und allgemeine, Kunst-, Industrie-, Gewerbe- und landwirtschaftliche, zeitweilige und dauernde, lokale, nationale und internationale A. Die Privatausstellung kennzeichnet sich dadurch, daß die eingesendeten Gegenstände das Eigentum einzelner oder auch mehrerer solidarisch verpflichteter Personen (Firmen, Gesellschaften u. s. w.) sind, wogegen die Objekte der Kollektivausstellung einer Vereinigung von Personen, die nicht solidarisch verpflichtet zu sein brauchen, angehören. Während die allgemeinen A. das Gesamtgebiet der gewerblichen Thätigkeit begreifen, sind die Special- oder Fachausstellungen einem bestimmten Gewerbszweige gewidmet. Die Kunstausstellungen umfassen außer Werken der bildenden und graphischen Künste häufig auch Erzeugnisse des Kunstgewerbes, namentlich Gold- und Silberarbeiten, Medaillen, Gefäße u. s. w.; durch die Industrie- und Gewerbeausstellungen werden alle Zweige der gewerblichen Thätigkeit von ihrer künstlerischen wie von ihrer technischen Seite zur Anschauung gebracht; auf den landwirtschaftlichen A. sind die direkten und indirekten Erzeugnisse, Geräte und Maschinen des Acker- und Gartenbaues vertreten. Während die periodischen A. in mehr oder minder regelmäßigen Zwischenräumen an dem gleichen Ort oder an verschiedenen Orten wiederkehren, haben die dauernden A. beinahe den Charakter von Sammlungen oder Museen, von denen sie sich im wesentlichen nur dadurch unterscheiden, daß ihre Gegenstände von Zeit zu Zeit durch andere ersetzt werden. Aus den A. der Städte haben sich die der Bezirke und Provinzen, aus den letztern die Landesausstellungen gebildet. Durch das Zusammenwirken mehrerer Länder sind die internationalen, durch die Gemeinschaft aller Kulturvölker die Weltausstellungen (s. o.) entstanden.

Was speciell die in Deutschland veranstalteten Landesausstellungen betrifft, so fand die erste 1818 in München statt; dann folgten 1824 Dresden und Berlin; allgemeine deutsche Ausstellungen wurden 1842 in Mainz (75000 Besucher), 1844 in Berlin, 1850 in Leipzig, 1854 in München veranstaltet. Aus dem Zeitraum von 1875 bis 1890 lassen sich über zwei Dutzend Provinzialausstellungen nennen. Im allgemeinen haben die A. nach ihrer idealen wie nach der geschäftlichen Seite hin befriedigt, wenn auch einige mit Unterbilanz abschlossen.

In Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung der A. ist zu bemerken, daß sie einen erheblichen Aufwand an Zeit, Mühe und Kosten verursachen, den ruhigen Gang des Geschäftslebens stören, gewissermaßen den Hang zu einer herumziehenden Lebensweise unterstützen und den falschen Ehrgeiz durch Prämiierungen, die nicht immer durch gerechte Urteile gestützt sind, nähren. Dagegen sind sie gleichzeitig die Meilenzeiger des Fortschritts, die Gradmesser für die Höhe der Erzeugungsfähigkeit genannt worden. Sie spornen den Wetteifer an, in der Schönheit oder Zweckmäßigkeit der Arbeit das Höchste zu erreichen; sie lehren den Markt kennen, bilden den Geschmack und das Urteil, indem sie eingehende Vergleiche gestatten, und unterrichten über die herrschende Zeitrichtung; sie vermitteln auf allen Gebieten des Könnens einen internationalen Austausch; sie stellen den Wert der Arbeit in würdiger Weise dar und erzielen dadurch einen dreifachen Gewinn: innerhalb der künstlerischen und gewerblichen Kreise ein erhöhtes Selbstvertrauen, außerhalb derselben einen lehrreichen Einblick in alle Zweige des Schaffens, auf beiden Seiten Überwindung der Vorurteile für oder gegen die vater- ^[folgende Seite]