Ergebnisse für Ihre Suche
Ihre Suche nach Errungenschaftsgemeinschaft
hat nach 1 Millisekunden 12 Ergebnisse
geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz
sortiert angezeigt.
Oder meinten Sie 'Genossenschaftsgenossenschaft'?
Rang | Fundstelle | |
---|---|---|
3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Eheliche Abstammungbis Eheliches Güterrecht |
Öffnen |
Verschulden alles verlieren kann. Beschränkter ist die Gemeinschaftlichkeit des beiderseitigen Vermögens durchgeführt, wenn sich dieselbe nur auf die fahrende Habe beschränkt (Mobiliargemeinschaft) oder wenn sie nur Errungenschaftsgemeinschaft (s. d
|
||
3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0750,
von Ehevertragbis Ehhafte Nöte |
Öffnen |
die Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 1498, 1499), die allgemeine Gütergemeinschaft (Art. 1526), die sog. Verwaltungsgemeinschaft (Art. 1530 fg.), die Gütertrennung (Art. 1536 fg.) und das Dotalrecht (Art. 1540 fg.), sowie noch einige Unterarten; aber auch
|
||
3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0796,
von Eingeweidebruchbis Einhandsgut |
Öffnen |
deutschrechtlichen Systemen des Güterrechts. Einzelne Rechtslehrer verwenden das Wort E. nur für dasjenige Vermögen, welches bei der Errungenschaftsgemeinschaft oder einem diesem nahestehenden Güterrechte dem einzelnen Gatten allein verbleibt. Bei
|
||
3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0315,
von Errungene Güterbis Ersatzbehörden |
Öffnen |
oder
die Ehefrau während der Ehe (sofern in derselben
Errungenschaftsgemeinschaft ^s. d.1 bestebt) erwirbt,
einschließlich der Nutzungen der Sondergüter beider
Gatten, jedoch ausschließlich des in die Ebe Ge-
brachten und in der Regel ausschließlich des wäh
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0166,
von Ausstellerbis Ausstellungen |
Öffnen |
164
Aussteller - Ausstellungen
Allg. Landr. II, 2, §. 242; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1665; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1223).
Bei dem Güterstande der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) ist die A. ein der Gemeinschaft entzogenes Sondergut
|
||
2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0652,
von Beisabis Beispiel |
Öffnen |
mit Errungenschaftsgemeinschaft. Vgl. z. B. Roth, Bayrisches Civilrecht, Bd. 2 (Tüb. 1872), §. 158, Nr. 2, aber auch Motive zum Bürgerl. Gesetzbuch-Entwurf Ⅳ, 425 fg. 539‒541; Preuß. Allg. Landr. Ⅱ, 1 §§. 645 fg.; Gesetz vom 16. April 1860 für Westfalen, §. 7
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0463,
von Dotalbauernbis Dotalsystem |
Öffnen |
Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft oder ein gemischter Güterstand, so spricht man nicht von D. Nach röm. Rechte sind D. zum besten der Ehefrau der Veräußerung durch Rechtsgeschäft des Ehemanns vermöge eines Verbotsgesetzes entzogen
|
||
2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
Öffnen |
franz. Rechts bei etwa 7 Mill., die reine Errungenschaftsgemeinschaft und die zwischen ihr und der Mobiliargemeinschaft stehenden Systeme bei etwa 7 Mill., die Verwaltungsgemeinschaft bei etwa 14 Mill., das Dotalsystem bei über 3 Mill. – Über
|
||
2% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Hochzeit (typographisch)bis Hodell |
Öffnen |
Hälfte gehören. Nach Württemb. Landr. III, 7, §. 2, nach Bayr. Landr. I, 6, §.19 und nach einer Hess. Verordnung von 1795, §. 5 gehören H. zum Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft. Der Deutsche Entwurf hat die letztere Auffassung von seinem
|
||
2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0941,
von Mitellabis Mithridates |
Öffnen |
der
Errungenschaftsgemeinschaft nach dem Deu tschen Entwurf (Reichstagsvorlage §. 1504) nicht. Letztere nennt die M. Ausstattung (§. 1602), die
Ausstattung Aussteuer (§. 1598). – Vgl. Stobbe, Handbuch des deutschen Privatrechts, Bd. 4 (2. Aufl., Berl. 1884), §. 236
|
||
2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0954,
von Mobilgardebis Mobilisierung des Grundbesitzes und des Bodenkredits |
Öffnen |
Vermögen beider Ehegatten mit Ausschluß der ihnen bei Eingehung der Ehe gehörenden oder später, jedoch nicht aus einem lästigen Grunde erworbenen Immobilien. Von der Errungenschaftsgemeinschaft (s. d.) unterscheidet sie sich insbesondere dadurch
|
||
2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
Öffnen |
755
Gemeinschaft des Vermögens – Gemeinschuldner
nur bereits heilig gewordene Mitglieder in der Kirche als der G. d. H. anzuerkennen.
Gemeinschaft des Vermögens, s. Gütergemeinschaft, Errungenschaftsgemeinschaft und Mobiliargemeinschaft
|