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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Authari - Auto de Fé

18. Jahrh. oft Erwähnung geschieht unter dem Namen «Société d’Auteuil». In der Kirche sind die Grabmäler von Daguesseau und Helvétius. A. besitzt auch eine Mineralquelle von 10,5°, deren Wasser getrunken wird, und eine Wasserheilanstalt. Es litt ungemein beim Kampfe der Versailler Regierungstruppen mit der Pariser Commune von 1871.

Authări, König der Langobarden, wurde 584 durch Volkswahl zum König erhoben, nachdem zehn Jahre hindurch mehrere Herzöge ohne König über sich nebeneinander gestanden hatten. Er herrschte mit Kraft und Glück und ist ein Liebling der Sage geworden. Seine Gemahlin war die bayr. Theudelinde, welche dann nach seinem Tode (599) großen Einfluß auf die Geschicke der Langobarden übte.

Authentĭcae, s. Authentiken.

Authenticität, Authentie, s. Authentisch.

Authentie der Schrift, nach dem Sprachgebrauche der ältern Orthodoxie der göttliche Ursprung der Heiligen Schrift, vermöge dessen ihre Lehre unfehlbare Wahrheit ist. Gegenwärtig braucht man das Wort nur in Bezug auf die einzelnen biblischen Bücher und bezeichnet damit, daß diese von dem Verfasser herrühren, dem sie sich selbst zuschreiben oder von der kirchlichen Überlieferung zugeschrieben werden.

Authentĭken (lat. Authenticae, zu ergänzen: leges, d. h. die echten Gesetze). Authenticum nannten die Glossatoren eine Sammlung der Justitianischen Novellen, welche 134 derselben in echter (unverkürzter) Form enthielt, im Gegensatz zu einem bis zur Auffindung des Authenticum allein bekannten und benutzten Auszuge (epitome Juliani). (S. Novellen.) Daher hießen Authenticae zunächst die einzelnen Stücke des Authenticum. Aus diesen Authenticae wurden dann kurze Auszüge gefertigt und hinter die von ihnen abgeänderten Stellen des Justinianischen Codex eingeschaltet, mit der Überschrift «in» oder «ex auth(entica)». Im gewöhnlichen Sprachgebrauch nennt man jetzt auch diese Auszüge A. Diese A. sind keine Gesetze, sondern nur Citate aus den allein Gesetzeskraft besitzenden Novellen. A. heißen aber ferner auch zwei Verordnungen Friedrichs Ⅰ. und 11 Stücke einer Verordnung Friedrichs Ⅱ., welche auf Befehl dieser Kaiser von den Juristen zu Bologna in den Codex eingeschaltet wurden und mit Gesetzeskraft ausgestattet waren (Authenticae Fridericianae).

Authéntisch (grch., d. h. verbürgt, zuverlässig) heißt in der Litteratur eine Schrift oder Urkunde, insofern sie unter den vom Verfasser oder der Überlieferung behaupteten Umständen geschrieben ist. Sie besitzt dann Authentie oder Authenticität, d. h. Echtheit im Gegensatze zu untergeschobenen Schriften oder Urkunden. Die Feststellung der Authentie erfolgt durch die Prüfung von Inhalt und Form (der innern Kriterien) sowie der Zeugnisse anderer (der äußern Kriterien).

In der Musik des Mittelalters heißen authentisch die vier Haupt- oder Grundtonarten (Kirchentöne) D E F G, von denen die vier um eine Quarte tiefer gelegenen a h c d abgeleitet und plagale genannt werden. Keiner dieser acht «Töne» besaß ursprünglich die harmonische Gestalt der modernen Dur- oder Moll-Tonart. (S. Kirchentöne und Ton und Tonarten.) Authentischen Schluß oder authentische Kadenz nennt man das Ende des Tonstücks, wenn die drei letzten Accorde folgende Reihenfolge haben: Quarte (Ⅳ), Quinte (Ⅴ), Tonika (Ⅰ); den Gegensatz dazu bildet die plagale Kadenz, bei der die Folge der Schlußaccorde Quinte, Quarte, Tonika ist.

Authentische Auslegung (Interpretation), s. Auslegung.

Auto (span., vom lat. actus), Vorgang, s. Autos.

Auto… (grch., d. h. selbst…), in vielen zusammengesetzten Wörtern, welche der wissenschaftlichen Sprache angehören, angewandte Bezeichnung teils für das Subjekt, wie in Autokrat (Selbstherrscher), Automat, Autonomie, Autopsie, Autodidakt, teils für das Objekt, wie in Autokritik, Autotherapie, Autognosie, teils für einen bloßen Bezug auf das Subjekt, wie in Autochthon. Dieser verschiedene grammatische Wert von A. ist die Ursache, daß in einzelnen Fällen ein und dasselbe Kompositum in verschiedener Bedeutung vorkommt. So gebraucht man die Bezeichnung Autograph für eine Maschine, die von selbst schreibt, und für eine Schrift, die jemand selbst geschrieben hat.

Autobiographie (grch.), Selbstbiographie. s. Biographie.

Autochthōnen (grch., d. i. in dem Lande selbst Geborene), bei den alten Griechen Volksstämme, die nicht als Ansiedler aus der Fremde gekommen, sondern von jeher im Lande einheimisch gewesen sein sollten. Als solche wurden die Arkadier, Athener u. a. betrachtet. (S. auch Aboriginer.)

Autöcisch, s. Puccinia und Uredineen.

Autoclav, s. Autoklav.

Autodafé, soviel wie Auto de Fé.

Auto de Fé (span., Plural: Autos de Fé; portug. Auto da Fé; lat. Actus fidei), ursprünglich in Spanien und Portugal nur die öffentliche Verkündigung der durch die Inquisition (s. d.) wegen Ketzerei erlassenen Urteile, sodann aber auch die feierliche Vollstreckung des Urteils selber. Mit Vorliebe wählte man dazu die Sonn- und Feiertage. Da man schon im bloßen Zuschauen ein gutes Werk zu verrichten meinte, drängte sich das Volk in Scharen zu diesem schrecklichen Schauspiel. Der König wohnte meist mit dem Hof der Feierlichkeit bei. Den Zug eröffneten die Dominikaner mit der Fahne der Inquisition. Es folgten die Reuigen, denen nur Buße auferlegt war, hinter ihnen, durch ein großes Kreuz, welches vorgetragen ward, getrennt, barfuß, mit dem Sanbenito (span., korrumpiert aus sacco benito), d. h. einem mit Teufeln und Flammen bemalten Gewande angethan und mit einer spitzen Mütze (Carocha, s. d.) auf dem Kopfe, die zum Tode Verurteilten, dann die Bildnisse der Entflohenen und endlich die Gebeine verstorbener Angeklagter in schwarzen, mit Flammen und höllischen Sinnbildern bemalten Särgen. Den Zug schloß das Heer der Priester und Mönche. Durch die Hauptstraßen ging es zur Kirche, wo nach der Glaubenspredigt das Urteil verkündigt wurde. Inzwischen standen die Angeklagten mit ausgelöschter Kerze in der Hand vor einem Crucifix. Nachdem das Urteil ihnen verlesen worden, gab ein Inquisitionsbeamter jedem der Verurteilten mit der Hand einen Schlag auf die Brust, zum Zeichen, daß sie von der Inquisition dem weltlichen Gericht überantwortet wären, worauf ein weltlicher Beamter die Verurteilten übernahm, fesselte und nach dem Gefängnis bringen ließ. Wenige Stunden darauf wurden sie zum Richtplatz geführt. Bekannten sie sich schließlich noch zum kath. Glauben, so wurden sie erst erdrosselt und dann verbrannt, andernfalls aber lebendig verbrannt und mit ihnen auch die Bildnisse und Gebeine der entflohenen oder verstorbenen Angeklagten. In späterer Zeit vollzog man die Urteile im Innern