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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bauakademie; Bauamt; Bauanschlag

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Bauakademie – Bauanschlag

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Bau'

mann über die Schleswig-Holsteiner (6000) siegten. Zur Erinnerung daran ist unterhalb des Flensburger Weichbildes ein Denkmal errichtet.

Bauakademie, s. Bauschulen.

Bauamt, die zur Leitung und Beaufsichtigung von öffentlichen Bauten bestimmte staatliche oder städtische Behörde (Land- oder Stadtbauamt). Letzterer liegt in der Regel auch die Beaufsichtigung von Privatbauten in baupolizeilicher Hinsicht ob. Während in kleinen Städten und auf dem Lande meist ein Regierungsbeamter (Landbau- oder Brandversicherungsinspektor) die Baubehörde für den Privatbau vertritt, haben größere Städte in der Regel ihr eigenes B., dessen Einrichtung, Obliegenheiten und Befugnisse sehr verschieden sein können. Im allgemeinen fordert man vom Baubeamten (s. d.) mehr eine vollkommene technische als eine künstlerische Bildung. Das B. hat nicht nur die eingereichten Pläne für Neubauten darauf hin zu prüfen, ob sie den Gesetzen der Haltbarkeit, Gesundheitslehre und Schönheit genügen, und dann die Erlaubnis zum Bauen (Baubewilligung, Baugenehmigung) zu erteilen, sondern auch während des Baues durch regelmäßige Prüfungen für genaue Einhaltung der genehmigten Pläne, auf gute Materialien und kunstgerechte Ausführung zu achten, mithin eine große Umsicht in allen technischen Dingen zu bekunden. Daher müssen sich die Baubeamten in fast allen deutschen Staaten schwierigen Prüfungen unterziehen. (S. Technische Staatsprüfungen.) Die städtischen B. gliedern sich gewöhnlich in die Bauverwaltung (in größern Städten getrennt in die Abteilungen für Hochbau- und Tiefbauverwaltung) und die Baupolizei; ihr Personal wird aus einem Stadtbaurat oder Stadtbaudirektor, einem Stadtbaumeister, Bauinspektor, Assistenten u.s.w. gebildet. Auch die verschiedenen Ministerien eines Staates und ihre Abteilungen (Militär-, Land-, Wasser-, Straßen-, Eisenbahnbau u.s.w.) haben gewöhnlich ihre eigenen B., welche die Ausführung und Instandhaltung der in ihr Wirkungsgebiet einschlagenden Baulichkeiten zu besorgen haben. (S. Baupolizei, Bauordnung, Baurecht.) Durch die Gründung eines eigenen Ministeriums für öffentliche Arbeiten ist in Preußen ein höchstes B. geschaffen, dem als dritte Abteilung die «Verwaltung des Bauwesens», ferner die Akademie des Bauwesens, die Prüfungskommission, ferner aber auch das Berg-, Hütten-und Salinenwesen wie die Eisenbahnen unterstehen. Doch haben auch der königl. Hof und mehrere andere Ministerien wie die Provinzialbehörden ihre eigenen B. – Die offizielle Zeitung der preußischen B. ist das «Centralblatt der Bauverwaltung» (Berlin).

Bauanschlag, die durch den Baumeister oder durch den Architekten ausgeführte schriftliche Zusammenstellung aller derjenigen Arbeiten und Kosten, die durch die Ausführung eines Baues mutmaßlich erwachsen werden. Man unterscheidet generellen und speciellen B. Beim generellen B. kommt es darauf an, ungefähr den Preis eines zu errichtenden Bauwerkes kennen zu lernen. Der kürzeste Weg hierzu ist, daß man die Grundfläche ähnlicher, fertig gestellter Bauwerke ausmißt und durch Dividieren mit der Zahl der gefundenen Quadratmeter in die Baukostensumme den Preis eines Quadratmeters feststellt. Dieser Einheitspreis, multipliziert mit der Zahl der Quadratmeter-Grundfläche des neuen Baues, wird ungefähr den ↔ B. für letztern ergeben.


Textfigur:

So berechnet sich z.B. aus nachstehendem Gebäudegrundriß der Flächeninhalt der sog. bebauten Grundfläche, indem man die schraffierte Fläche in die einfachen mathematischen Figuren zerlegt und die einzelnen Inhalte addiert. Man erhält als gesamte bebaute Grundfläche: 9,0·6,0 + 15,0·14,0 + 3,0·0,5 + 1,0·(4.0 + 3.0)/2 = 269 qm. Diese hat man nur noch mit dem auf die oben angegebene Weise gefundenen Einheitspreis zu multiplizieren, um sehr einfach zu den gesuchten Baukosten zu gelangen. Hierbei ist zu bemerken, daß solche Beispiele als Grundlage für den B. gewählt werden müssen, welche

  • 1) in der Anlage eng mit dem Neubau verwandt sind,
  • 2) in einer Zeit mit ungefähr gleichen Einzelpreisen und
  • 3) unter gleich sachkundiger und gleich gewissenhafter Bauleitung entstanden, wie sie für den Neubau zu erwarten ist.

Findet man ein ähnliches Bauwerk nicht, so kann man mit noch immerhin begründeter Hoffnung auf ungefähre Richtigkeit auch Bauwerke zur Vergleichung heranziehen, die wesentliche Verschiedenheiten zeigen. Dies kann bei solchen von ungleicher Zahl von Stockwerken dadurch geschehen, daß man als die Einheit den Kubikinhalt wählt, wobei zu bedenken ist, daß niedrigere Bauten verhältnismäßig teurer sind als hohe; denn sie brauchen gleich jenen Grundbau und Dach.

Um diese Verschiedenheiten beurteilen zu können, empfiehlt sich die vom Baumeister und Taxator Roß zuerst angewendete Methode, für jeden Bauteil (Keller, Geschoß, Dachboden) einen besondern Einheitspreis einzuführen, entweder pro Quadratmeter Grundfläche oder pro Kubikmeter Inhalt. Diese Einheitspreise sind für:

a. einen Keller mit Balkendecke 2,5 m hoch:
in Bruchsteinmauerwerk12,50M.proqm
in Ziegelmauerwerk15,00"""
in bewohnbarem Zustande9,50"""mehr

b. einen überwölbten Keller 2,5 m hoch:
in Bruchsteinmauerwerk17,50M.proqm
in Ziegelmauerwerk20,00"""
in bewohnbarem Zustande6,50"""mehr

c. ein Geschoß mit Balkendecke und
Fachmauerwerk und Zimmerung aus Kiefern
oder Tannen:
3,0mhoch(einfachste Wohnhäuser)13,50M.proqm
3,5mhoch(bessere Wohnhäuser)21,00"""
4,0mhoch(Stallungen und Scheunen)15,00"""
5,0mhoch(Werkstätten u.dgl.)22,50"""

In verziertem Fachmauerwerk und verzierter Zimmerung können sich vorstehende Preise bis doppelt so hoch stellen.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 497.