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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Baubegnadigungen; Baublock; Baubo; Bauch

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Baubegnadigungen - Bauch

der allgemeinen Bauverwaltung und den Strombaubebörden, Meliorationsbauinspektoren in der landwirtschaftlichen Verwaltung, Eisenbahnbau- oder Eisenbahnbau- und Betriebsinspektoren bei den Eisenbahnbehörden, endlich Landbauinspektoren als technische Mitglieder der königl. Regierungen oder Kreisbauinspettoren als Lokalbeamte.

In ähnlicher Weise giebt es bei den deutschen Reichsbehörden kaiserl. Marinebauführer, Marinebaumeister und Marineinspektoren, ferner Post- und Garnisonbauinspektoren, bei den Provinzialverwaltungen Landesbauinspektoren, auch Landesoberbauinspektoren an den Centralstellen mit erweiterten Machtbefugnissen, bei den Stadtgemeinden Stadtbauinspektoren. Die Kreisverbände dagegen, kleinere Städte und größere Landgemeinden, wie die Vororte um Berlin, auch große Städte für eine den Bauinspektoren nachgeordnete Klasse von Baubeamten, sowie die meisten rhein. Städte halten an der Bezeichnung Baumeister fest in Kreis-, Gemeinde- und Stadtbaumeister. Diese Beamten gehen zum Teil auch aus den Regierungsbaumeistern hervor, vielfach jedoch auch aus anders vorgebildeten Technikern. Eine dem Meliorationsbauinspektor untergeordnete Beamtenklasse stellt der Wiesenbaumeister dar.

Im Königreich Sachsen kommen neben Regierungsbaumeistern und Bauinspektoren noch Landbaumeister als Staatsbeamte vor. Der höchste Baubeamte heißt Oberlandbaumeister. In Bayern giebt es außer Regierungsbaumeistern Bauamtsassessoren, Bauamtmänner und Kreisbauassessoren.

In den meisten Ländern deutscher Zunge bezeichnet der Titel Baurat den einer königl. Regierung, einer Eisenbahnbehörde, einem Magistrat, einem Provinzialverbande zugeordneten bautechnischen Sachverständigen, bei den kollegialisch organisierten Behörden als stimmberechtigtes Mitglied. Hieraus ergeben sich die Bezeichnungen Regierungs- und Baurat, in Bayern Kreisbaurat und Generaldirektionsrat genannt, Stadtbaurat, auch Oberbaurat und Baudirektor genannt, und Landesbaurat. Ferner Intendantur- und Baurat, Postbaurat, Marinebaurat bei deutschen Reichsämtern und in der Armeeverwaltung. Die Häupter der preuß. Eisenbahnbetriebsämter und der österr. Betriebsdirektionen heißen Betriebsdirektoren. Im gleichen Range stehen in Preußen die Eisenbahndirektoren als Mitglieder der Direktionen oder Vorsteher von Werkstätten. Bei den Eisenbahndirektionen führen die technischen Abteilungsdirigenten den Titel Oberbaurat mit dem Rang der Oberregierungsräte; in Österreich wird dafür Baudirektor gesagt. Auch die kaiserl. Marine hat Oberbauräte. Die vortragenden Räte in den Ministerien werden geheime Bauräte, geheime Oberbauräte und als Abteilungsdirigenten der Ministerialdirektoren Oberbaudirektoren genannt. In Österreich giebt es dafür Hofräte, Titel, die in Preußen nur den Technikern des königl. Hofs als Hofbauräte erteilt werden. Auch diese haben wieder Hofbauinspektoren unter sich.

Während in Deutschland die B. fast durchgängig den allgemeinen Verwaltungsbehörden zugeteilt sind, erscheinen sie im Auslande vielfach zu besondern selbständigen Baubehörden verbunden, vorzugsweise die Ingenieure. Die Körperschaften derselben sind häufig militärisch organisiert, in den Vereinigten Staaten von Amerika im Korps der Ingenieure, sowie in Schweden in den Korps der Wege- und Wasserbauingenieure, der Meeresingenieure und der Leuchtturmingenieure, sogar mit Benutzung rein militär. Titulaturen. Eine straffe Centralisation haben die staatlichen Architekten in den Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Baukommissar (Supervising Architect). In Italien und Spanien sind die B. nach franz. Muster gegliedert. (S. Ingenieur.)

Baubegnadigungen, die Vorteile und Unterstützungen, welche der Staat denjenigen angedeihen läßt, die sich in neuangebauten Gegenden oder in Städten, die man in Aufnahme bringen will, anbauen, an wüsten Plätzen alter Städte gute neue Gebäude errichten, an Stelle hölzerner Häuser steinerne bauen u. s. w. Die B. bestehen in Freiheit von Abgaben und Lasten auf gewisse Zeit, unentgeltlichem Bezug von Baumaterial, oft auch in Geldunterstützungen, Darlehnen zu niederm Zinsfuß u. dgl.

Baublock, s. Bebauungsplan.

Baubo, in der orphischen Dichtung der Griechen die Frau des Dysaules aus Eleusis, die die trauernde Demeter aufnimmt und durch ihre cynischen Späße erheitert. In Goethes "Faust" tritt in der Walpurgisnacht "die alte B." unter den Hexen auf.

Bauch oder Unterleib (Abdomen), die größte der drei Eingeweidehöhlen des tierischen und menschlichen Körpers, welche zwischen der Brust und dem Becken liegt und die Baucheingeweide (Verdauungsorgane, Harn- und Geschlechtsorgane) enthält. Ihre vordere und seitliche Wand bilden die Bauchmuskeln; ihre hintere die Wirbelsäule und die Bauch- und Lendenmuskeln. Nach oben wird die Höhle durch das Zwerchfell von der Brusthöhle getrennt, und nach unten ruht sie auf dem Becken und geht in die Beckenhöhle über. Äußerlich unterscheidet man am B. drei Hauptgegenden: die Oberbauchgegend (regio epigastrica), welche von den Knorpeln der sechs untern Rippen begrenzt wird; ihre Mitte bildet die Magengrube, unrichtig Herzgrube, ihre Seiten das rechte und linke Hypochondrium; die Mittelbauchgegend (regio mesogastrica), die von den Lendenwirbeln und Bauchmuskeln eingeschlossen ist; ihre Mitte bildet die Nabelgegend mit dem Nabel, an den Seiten liegen die Hüftgegenden und nach hinten die Lendengegenden zu beiden Seiten; die Unterbauchgegend (regio hypogastrica), die von dem Becken und den an dasselbe gehefteten Bauchmuskeln gebildet wird; den seitlichen untern Teil bilden die Leistengegenden, den mittlern die Schamgegend oder der Schoß, die untere Gegend der Damm (perinacum) und den hintern Teil die Kreuzgegend. Von besonderm Interesse ist die Anordnung der Bauchmuskeln, die zum Schutze und zur Unterstützung der Baucheingeweide dienen und eine Reihe wichtiger physiol. Funktionen zu verrichten haben. In der Mittellinie des B. verlaufen als breite bandförmige Streifen die beiden geraden Bauchmuskeln (s. Tafel: Die Muskeln des Menschen, Fig. II, 31) vom untern Ende des Brustbeins nach dem obern Schambeinrand; nach außen von diesen die beiden äußern schiefen Bauchmuskeln, die von den acht untern Rippen entspringen und nach abwärts verlaufend sich an eine in der Mitte des B. befindliche sehnige Haut, die sog. weiße Linie oder linea alba, ansetzen; unter ihnen verlaufen die beiden innern schiefen Bauchmuskeln (Fig. II, 32), vom Hüftbeinkamm entspringend, aufwärts gegen die Mittellinie des B. zu; die unterste Schicht endlich bilden die beiden queren Bauchmuskeln,