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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Beschwörung; Besdin; Beseler; Besemer

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Beschwörung - Besemer

Beschwörung, die Anwendung gewisser Wörter, Formeln und Gebräuche, um übernatürliche Wirkungen hervorzubringen oder zu bekämpfen. Der Glaube an derartige Wirkungen der B. geht ins tiefste Altertum zurück und ist noch jetzt, auch unter den civilisierten Völkern, vielfach verbreitet. Er bildet einen Teil des Aberglaubens (s. d.), dem auch die Amulette, das Abgraben, Abbinden, Abschreiben, Besprechen u. s. w. ihre Entstehung verdanken. Im Altertum waren vor allem die Chaldäer (s. d.) und Babylonier als Beschwörer berühmt. Unter den Israeliten fand die Sache weitere Ausbildung durch die Kabbala und wurde auf Salomo zurückgeführt, dessen Siegelringe besonders Zauberkraft zugeschrieben wurdet Auch die Griechen, mehr noch die Römer, vorzüglich in den spätern Kaiserzeiten, als die religiösen Anschauungen des Orients eindrangen, huldigten diesem mystischen Treiben. Von ihnen und vielfach verquickt mit dem nordischen Aberglauben ging die B. ins Mittelalter über. Berühmt ist besonders die Formel des Abrakadabra (s. d.). Die altgerman.-heidn. Zeit übte die B. in großem Umfange. Noch jetzt ist eine Menge von Zauberformeln und Zauberschriften unter Katholiken wie Protestanten weit verbreitet. "Fausts Höllenzwang" (s. d.) stammt aus dem Ende des 16. Jahrh. Dahin gehört ferner das sog. Romanus-Büchlein (Venedig, ohne Jahr) mit vielen Zauberformeln. Andere derartige Werke werden auf Albertus Magnus, Salomo, geheimnisvolle Venetianer, die Kabbala u. s. w. zurückgeführt. Eine andere Entstehung hat die kirchliche B. oder der Exorcismus (s. d.). Diese kirchlichen Formeln traten oft im Volke an die Stelle der altheidnischen. Man bediente sich der B. gegen Wetterschlag, Blutungen, Kriegs- und Feuersgefahren u. dgl. Über B. der Toten s. Nekromantie.

Besdin (hebr., eigentlich Beth-Din, "Haus des Gerichts"), jüd. religiöses Tribunal, das von Rabbinern gebildet wird und über religiöse und rituelle Angelegenheiten entscheidet.

Beseler, Karl Georg Christoph, Jurist und Politiker, geb. 2. Nov. 1809 zu Rödemiß bei Husum im Herzogtum Schleswig, studierte in Kiel und München die Rechte und ging 1833 nach Göttingen, 1835 als Privatdocent nach Heidelberg und wurde noch in demselben Jahre Professor in Basel, 1837 in Rostock, 1842 in Greifswald. Dort wurde er zum Abgeordneten für die Deutsche Nationalversammlung gewählt und war ein Führer des rechten Centrums; er bekämpfte den Einfluß Österreichs im Reichsministerium, wirkte für die preuß. Erbkaiserpartei und war Mitglied der Deputation, welche dem Könige von Preußen die Kaiserkrone antrug. Dann beteiligte er sich an der Parteiversammlung in Gotha, wo die Unterstützung der preuß. Unionspolitik beschlossen wurde. 1849 war er Mitglied der preuß. Zweiten Kammer, wo er seinen Platz auf der Linken nahm. Ostern 1859 kam er als Professor an die Universität zu Berlin, war 1861 Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses und nahm in Beziehung auf die Militärreorganisation eine vermittelnde Stellung ein. 1874 wurde er in den Reichstag gewählt, wo er sich der nationalliberalen Partei anschloß. 1875 ward er auf Präsentation der Berliner Universität als lebenslängliches Mitglied ins preuß. Herrenhaus berufen, dessen zweiter Vicepräsident er in der letzten Zeit war. Er starb 28. Aug. 1888 in Harzburg. B. schrieb: "Lehre von den Erbverträgen" (2 Tle. in 3 Bdn., Gött. 1835-40), "Zur Beurteilung der sieben Göttinger Professoren und ihrer Sache" (Rost. 1838), "Volksrecht und Juristenrecht" (Lpz. 1843). Diese Schrift, in welcher er die Savignysche Auffassung, daß das Recht in dem Juristenstande seine ausschließliche Vertretung finde, bekämpfte, verwickelte ihn in einen heftigen Streit mit der Historischen Schule. Ferner gab er die Schrift von Uwe Lornsen, "Unionsverfassung Dänemarks und Schleswig-Holsteins" (Jena 1841) heraus und beteiligte sich an der Redaktion der "Zeitschrift für deutsches Recht". Sein Hauptwerk ist das "System des gemeinen deutschen Privatrechts" (3 Bde., Lpz. 1847-55; 4. Aufl., 2 Teile, Berl. 1885). Kleinere Schriften sind: "Kommentar über das Strafgesetzbuch für die preuß. Staaten" (Lpz. 1851), "Zur Geschichte des deutschen Ständerechts" (Berl. 1860), "Der Londoner Vertrag vom 8. Mai 1852" (2. Aufl., ebd. 1863), "Die engl.-franz. Garantie vom Jahre 1720" (ebd. 1864), "Der Neubruch nach dem ältern deutschen Recht" (ebd. 1868), "über die Gesetzeskraft der Kapitularien" (ebd. 1871), "Erlebtes und Erstrebtes 1809 bis 1859" (ebd. 1884).

Beseler, Wilh. Hartwig, schlesw.-holstein. Politiker, Bruder des vorigen, geb. 2. März 1806 auf dem Schlosse Marienhausen in der Grafschaft Jever (Oldenburg), studierte 1823-26 in Kiel und Heidelberg die Rechte und vertrat dann als Advokat in Schleswig eifrig die Untrennbarkeit und Selbständigkeit der Herzogtümer und deren deutsche Interessen und wurde 1844 in die schlesw. Ständeversammlung gewählt, deren Verhandlungen er seit 1846 als Präsident leitete. Auf seine Veranlassung bildete sich 24. März 1848 in Kiel die provisorische Regierung, deren Präsident er wurde. Am 20. März 1849 trat er in die von der Reichsgewalt eingesetzte Statthalterschaft der Herzogtümer. Als Abgeordneter der Deutschen Nationalversammlung wurde er zum ersten Vicepräsidenten gewählt. Als 1851 Österreich und Preußen Kommissare zur sog. Pacifikation der Herzogtümer nach Kiel sandten und mit gewaltsamer Niederwerfung der Herzogtümer drohten, trat er (11. Jan.), da er die Mächte nicht als Rechtsnachfolger der Centralgewalt anerkannte, nach der Unterwerfung der schlesw.-holstein. Ständeversammlung aus der Statthalterschaft zurück und ging nach Braunschweig, wo ihm der Herzog einen Zufluchtsort angeboten hatte. Nach kurzer Anwesenheit in Heidelberg trat er 1861 als Geh. Oberregierungsrat und Kurator der Universität Bonn in den preuß. Staatsdienst. Hier starb er 2. Sept. 1884. Im Juli 1891 ward ihm und seinem Mitstatthalter Reventlow in der Stadt Schleswig ein Denkmal errichtet. B. schrieb mehrere auf die Verfassungsverhältnisse Schleswig-Holsteins und Deutschlands bezügliche Schriften und übersetzte Macaulays Geschichte von England (12 Bde., Braunschw. 1852-61 u. ö.). - Vgl. Sach, Friedrich von Reventlow und W. H. V. (Schlesw. 1887).

Besemer, Besmer, Bismer, auch Dänische oder Schwedische Wage genannt, eine Art Schnellwage, bei welcher der zu wägende Gegenstand mittels eines Hakens an dem einen Ende eines als Wagebalken aufzufassenden Stabes befestigt wird, der an dem andern Ende ein Gewicht trägt. Der Wagebalken ist in einer mit Zunge versehenen Hülse aufgehängt, in der er verschoben werden kann, und trägt eine Skala,