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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hofheim - Hoflager
H. galt für den größten Orgelspieler seiner Zeit.
Als Komponist schloß er sich den Bestrebungen des
Tritonius, Senfl, Ducis u. a. an, welche für
die gelehrten Schnlen Horazische Oden und andere
lat. Dichtung in die Form des vierstimmigen Chor-
liedes brachten. Davon sind erhalten die "llar-
M0nia6 po6tica6" (1539, unter Mitwirkung von
Senfl; neu hg. von Achleitner,1868). Eine Reihe
deutscher Lieder H.s, darunter eine Anzahl "Gassen-
hauer und Neutterliedlein", erschien in den Sammel-
werken von Öglin, Egenolsf u. a. (1512-61). Da-
von wurden Zwei von A.Becker und Liliencron neu
aufgelegt.
Hofheim. 1) H. am Taunus, Stadt rm Kreis
Kochst des preuß. Reg.-Vez. Wiesbaden, 7 km west-
lich von Höchst, am Schwarzbach und am Fuße des
Taunus sowie an der Linie Frankfurt-Höchst-Limburg
der Hess. Ludwigsbahn, Sitz einer Oberförsterei, hat
(1890) 2400 E., darunter 312 Evangelische; Post,
Telegraph, höhere Mädchenschule, eine Nasserheil-
anstalt; Fabrikation von Pappe, Metallkapseln,
3 Gerbereien, Holzschneiderei, Papierfabrikation,
Vürstenbinderei, Mebl- und Ölmühlen. H. wird als
Luftkurort besucht. Über der Stadt eine Wallfahrts-
kapelle mit schöner Aussicht. - 2) H. in Bayern,
Stadt im Bezirksamt Königshöfen des bayr. Reg.-
Bez. Unterfranken, 13 km nördlich von Haßfurt, an
der Aurach, in 511m Höhe, Sitz eines Amtsge-
richts (Landgericht Schweinfurt), hat (1890) 875 E.,
darunter 112 Evangelische und 47 Mraeliten, Post,
Telegraph, landwirtschaftlichen Kreditverein und
Maschinenfabrik.
Höfisch (ftz.c0ui-toi8) Heißtim 12.und 13.Jahrh,
alles, was zu dem guten Ton und den exklusiven
Anschauungen der damaligen ritterlichen Gesell-
schaft stimmt, die aus dem internationalen Ritter-
tum der Kreuzzüge erwachsen war, maßgebend
aber durch das franz. Rittertum bestimmt wurde.
Den Gegensatz bildet äoi-pLi-Keckt (frz. viwin), d. i.
nach der Art des Dorfbewohners. Als "hübsch"
und "Tölpel" gehören die beiden Wörter noch heute
der lebendigen Sprache an. Die höfische Erziehung
brachte trotz mancher Ausschreitungen, wie sie bei
der Anlehnung an ein fremdes Vorbild und in
einem so engen, sich selbst abschließenden Kreise
kaum zu vermeiden waren, doch eine feine und hohe
Blüte gesellschaftlicher, ja menschlicher Bildung zu
stände, wie sie Deutschland früher nicht besessen
hatte. Die rohen Leidenschaften wurden durch Zucht
und Maß gebändigt; der Ritter fühlte sich berufen,
den Egoismus zu zähmen, für Gott und Tugend,
für Recht und Unschuld zu streiten, idealen Zielen
nachzustreben; die Frau gewann beruhigende und
veredelnde MachtüberdieGemüterder Männer. Aus
höfischen Anschauungen erwuchs auch der Frauen-
dienst, der freilich im Laufe feiner Entwicklung sich
dazu verirrte, den Ritter zum unterwürfigen Skla-
ven einer meist verheirateten Dame zu machen, der
aber doch jetzt die srüher allein mächtige Stärke
unter die stille Gewalt von Schönheit, Anmut und
Schwäche beugte. Die ideal höfischen Vorstellungen,
in dem rauhen Leben selbst der Höfe nie verwirk-
licht, prägen sich besonders stark in der höfischen
Kunstdichtung aus. Ihr gehören namentlich
zwei Gebiete der mittelhochdeutschen Poesie an:
die höfische Lyrik, der Minnesang (s. d.), dessen exklu-
sivster höfischer Vertreter der abstrakte Schwärmer
Reinmar der Alte (s. d.) war; dann das höfische
Epos, der utopistische Artusroman, der namentlich
an dem klaren Stil- und Verskünstler Zartmann
von Aue (s. d.) einen glänzenden Virtuosen hatte;
beiden Gattungen ist gemein, daß sie sich eigen-
sinnig in einer erträumten Idealwelt gefallen und
dem wirklichen Leben keinen Einfluß auf die Dich-
tung gestatten. Aber die Blüte einer solchen künst-
lichen Poesie konnte nicht währen; schon seit dem
zweiten Jahrzehnt des 13. Jahrh, verfiel sie sichtlich;
doch wirkte der Zauber jener idealen Zeit höfischen
Rittertums noch bis in die Tage Kaiser Maximi-
lians I. fort. - Vgl. Schultz, Das höfische Leben
zur Zeit der Minnesinger (2 Bde., 2. Aufl., Lpz. 1889).
Höfische Dorfpoesie, s. Dorfpoesie, höfische.
Höfische Kunstdichtung, s. Höfisch.
Hofkammer, s. Kammer.
Hofkriegsrat, die erste, 1556 in Osterreich er-
richtete selbständige Militärverwaltungsbehörde,
welche aus einer Anzahl im Waffenhandwerk er-
probter Männer gebildet wurde und anfänglich die
Bezeichnung "Steter Kriegsrat" führte. Unter dem
H. stand das gesamte Kriegswesen im Felde und die
Beurteilung aller im Frieden zu entscheidenden, auf
militär. Verhältnisse bezüglichen Fragen; er stand
in unmittelbarer Verbindung mit der "Hoskammer"
und der "Hofkanzlei" und erhielt 1564 die Benennung
H. Nach der zweiten Länderteilung Österreichs wurde
1565 zu Graz für Innerösterreich ein zweiter, von dem
Wiener unabhängiger H. errichtet, der erst unter
Maria Theresia aufgelöst wurde und bis dahin die
Militärangelegenheiten der innerösterr. Länder, so-
wie die Verteidigung der an die Türkei grenzenden
Provinzen leitete. Kaiser Matthias veränderte 1615
durch die "Neue Instruktion" den Wirkungstreis des
H.; unter Ferdinand 111. entstand die Stelle des Hof-
kriegsrats-Vicepräsidenten, Leopold 1. und Maria
Theresia änderten ebenfalls die Organifation des
H., und Kaifer Joseph II. führte eine Centralisation
aller Zweige der Militärverwaltung mittels des-
selben ein. Als Erzherzog Karl das Präsidium des
H. übernahm, führte er, zuerst in Osterreich, den Titel
"Kriegsminister" und gliederte den H. in drei De-
partements (für militärische, Justiz- und Verwal-
tungssachen). Das Verwaltungsgremium wurde
von einem "Hoskriegsrats-Präsidenten" ziemlich selb-
ständig geleitet. 1848 wurde der H. in das Kriegs-
ministerium umgewandelt, welches indessen nur
die Leitung der gesamten Verwaltungsangelegen-
heiten des Heers und der Flotte übernahm, da
Kaiser Franz Joseph 1849 den Oberbefehl des Heers
persönlich führte. Von 1853 bis 1860 wurde
dem Kriegsministerium auch die Kommandogewalt
wieder übertragen; dasselbe hieß in dieser Zeit
"Armee-Oberkommando" und übte alle Befugnisse
des ehemaligen H. aus, wurde von 1860 ao jedoch
wieder "Kriegsministerium" genannt. 1866 wurde
daneben ein dem Kaiser direkt unterstelltes "Armee-
Oberkommando" errichtet, welches 1867 infolge des
Staatsgrundgesetzes als unverträglich mit dem.
Grundsatze der Ministerverantwortlichkeit aufgelöst
worden ist. Seitdem besteht das "Neichskriegsmini-
sterium" als höchste Centralbehörde für alle auf das
gemeinfame Heer und die Flotte bezüglichen An-
gelegenheiten, sowie zwei Landesverteidigungsmmi-
sterien (für Ungarn und für die im Reichsrate ver-
tretenen Länder) für die Üandwehrangelegenheiten.
- Vgl. von Ianko, Die Präsidenten des H. und
Kriegsminister der österr. Armee (Wien 1874).
Hoflager, der Aufenthaltsort eines regierenden
Fürsten und seines Gefolges.