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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Knapp (Jakob Herm.) - Knappschaftskassen
rungsstatistik" (Lpz. 1868), "Die Sterblichkeit in
Sachsen" (ebd. 1869), "Theorie des Vevölkerungs-
wechsels" (Braunschw. 1874), "Die Bauernbefreiung
und der Ursprung der Landarbeiter in den ältern
Teilen Preußens" (2 Bde., Lpz. 1887), "Die Land-
arbeiter in Knechtschaft und Freiheit" (ebd. 1891).
Knapp, Jakob Herm., Augen- und Ohrenarzt,
geb. 17. März 1832 Zu Dauborn (Hessen-Nassau),
studierte in München, Würzburg, Berlin, Leipzig,
Zürich, Wien, Paris, London und Utrecht, habili-
tierte sich 1860 als Privatdocent in Heidelberg und
wurde daselbst 1865 Professor der Augenheilkunde.
1868 siedelte er nach Neuyork über, wo er das von
ihm gegründete ^e^v ^oric Opktdkliuio anä ^.urai
In3titut6 leitet. Besondere Verdienste erwarb er sich
um die physiol. Optik und den Astigmatismus, um
die Lehre von den intraokularen Geschwülsten sowie
um die operative Technik, besonders der Schiel- und
Staroperation, und die mechan. Behandlung des
Trachoms. Die meisten seiner sehr zahlreichen wissen-
schaftlichen Arbeiten erschienen in Gräfes "Archiv",
in Zehenders "Klinischen Monatsblättern" sowie in
dem von ihm und Moos seit 1869 deutsch und eng-
lisch herausgegebenen "Archiv für Augen- und Ohren-
heilkunde". Seit 1879 erscheinen die beiden Abtei-
lungen dieses Journals getrennt als "Archiv für
Augenheilkunde" (unter der Redaktion von K. und
Schweigger) und als "Zeitschrift für Ohrenheil-
kunde" (redigiert von K. und Moos). Unter seinen
monographischen Arbeiten sind hervorzuheben: "Die
Krümmung der Hornhaut des menschlichen Auges"
(Heidelb. 1860), "über Krankenhäuser, besonders
Augenkliniken" (ebd. 1866), "Die intraokularen Ge-
schwülste" (Karlsr. 1868), "Oocaine anä its U86 in
opktkainiio knä Zknei-ai Lur^er^" (Neuyork 1884).
Knapp, Ludw. Friedr., Chemiker, geb. 22. Febr.
1814 zu Michelstadt im Odenwald, lernte als Apo-
theker und studierte unter Liebigs Leitung in Gie-
ßen , später in Paris Chemie. K. habilitierte sich
1838 in Gießen, wurde 1841 auherord., 1848 ord.
Professor bei der staatswirtschaftlichen Fakultät und
Vetriebsbeamter der königl. Porzellanmanufaktur
in München und 1856 zum Inspektor der letztern er-
nannt. Seit 1863 war er Professor der technischen
Chemie an der Polytechnischen Schule zu Braun-
schweig bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand
1889. K.s Hauptwerke sind das "Lehrbuch der
chcm. Technologie" (2 Bde., Braunschw. 1844-51;
3. Aufl. 1865-74), die "Technolog. Wandtafeln"
(16Lfgn., Münch. 1855 - 62) und mit Wedding
und Rammelsbcrg die deutfche Bearbeitung von
Percys "Metallurgie" (4 Bde., Vraunschw. 1862-
81 - 2 Eupplementbände 1884-87), "Mineral-
gerbung mit Metallsalzen" (ebd. 1892).
Knappe, Schildknappe, auch Knecht oder
Wapener, im Mittelalter derjenige, der unter der
Leitung und im Dienste eines wirklichen Ritters
sich für den Krieg und das Ritterspicl ausbildete.
Während anfangs, um K. zu werden, bloß die Nach-
weisung freier Geburt und des zum Mtterstande
nötigen Lebensunterhalts erfordert wurde, verord-
nete Kaiser Friedrich II., daß fortan nur solche als
K. aufgenommen werden follten, die von Rittern
abstammten oder vom Kaiser ihrer Verdienste wegen
mit diesem Rechte würden begünstigt werden. Der
K. war bloß mit Schwert und Streitaxt bewaffnet.
Er hatte die Aufsicht über die Pferde und Waffen
seines Herrn, begleitete ihn in den Krieg und muhte
sich stets in seiner Nähe halten, indem er den Schild
Artikel, die man unter K ver
trug und im Kampfe ihm frische Waffen reichte.
Daheim bediente er den Herrn bei Tafel und sonst.
Vom Ritter hing es ab, ob und wann dem K. der
Ritterschlag erteilt werden sollte; dies geschah meist
im 21. Jahre. - K. oder Bergknappe heißt auch
der Bergmann (s. d. und Knappschaften).
Knappen, in der Jägersprache, s. Balzen.
Knappschaft, die Gesamtheit der in einem Berg-
werk beschäftigten Bergleute (Knappen), wie sie
namentlich in den zur gegenfeitigen Unterstützung
geschaffenen Knappschaftskassen (s. d.) hervortritt.
Knappschafts - Berufsgenossenfchaft für
das Gebiet des Deutschen Reichs. Sitz ist Berlin,
Sitz der 8 Sektionen: Bonn, Bochum, Clausthal,
Halle a. S., Waldenburg i. Schl., Tarnowitz, Dres-
den, München. Ende 1892 bestanden 1992 Betriebe
mit 424440 versicherten Personen, deren anzuneh-
mende Jahreslöhne 379578723 M. (894,30 M. auf
den Kopf) betrugen. Die Jahreseinnahmen beliefen
sich auf 7 381704 M., die Ausgaben auf 7 282 642 M.,
der Reservefonds (Ende 1892) auf 17674698 M.
Entschädigt wurden (1892) 4182 Unfälle (9,35 aus
1000 versichertePersonen) mit4560 282 M.,830 Un-
fälle mit tödlichem Ausgang, 412 mit völliger Er-
werbsunfähigkeit. (S. Berufsgenossenschaft.)
Knappschaftskafsen, Knappschaftsver-
eine oderBruderladen, zur gegenseitigen Unter-
stützung (namentlich im Falle von Beschädigungen
im Dienste) der Bergleute bestimmte Vereinigungen.
Die neuern Berggesetze schreiben (in Preußen seit
1854) die Errichtung von K. für alle Bergleute vor
und verpflichten die Werksbesitzer und Arbeiter zur
Beteiligung an den Kosten und der Verwaltung. Die
K. gewähren in der Regel im Falle der Krankheit
Krankengeld, im Falle der Invalidität Pensionen,
deren Höhe gewöhnlich mit der Dauer der Mitglied-
schaft wächst, im Falle des Todes Begräbnisgeld
und auch Unterstützungen an Witwen und Waisen;
cin besonderer Knappschaftsarzt behandelt die er-
krankten oder verunglückten Knappschaftsgenossen.
Durch das Reichs-Krankenversicherungsgesetz wur-
den die K. verpflichtet, ihre statutenmäßigen Lei-
stungen in Krankheitsfällen auf den Betrag der für
die Betriebs-(Fabrik-) Krankenkassen vorgeschriebe-
nen Mindestleistungen zu erhöhen; im Neichs-Unfall-
versicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 ward die Un-
fallversicherung auf Verufsgenofsenschaften (s. d.)
der Unternehmer übertragen und die Bildung von
Knappschasts - Berufsgenossenschaften (s. d.) mit
einigen Eigentümlichkeiten vorgesehen. Auch in be-
treff der durch die K. im Falle von Invalidität und
Alter gewahrten Fürsorge kommt nunmehr das
diesen Versicherungszweig regelnde Reichsgesetz vom
22. Juni 1889 zur Anwendung. (S. Invaliditäts-
und Altersversicherungsgesetz.) Die Durchführung
der Arbeiterversicherung hat auch in Ost erreich Re-
formen für die Bruderladen notwendig gemacht und
zu einer umfassenden Neuregelung derselben durch
die Gesetze vom 28. Juli 1889 und 17. Sept. 1891
Anlaß gegeben. In Preußen bestanden 1891 auf
2036 Werken 74 Vereine mit zusammen 410889 Mit-
gliedern und einem Vermögen von 38010904 M.:
in Bayern 1890 42 K. auf 84 Werken mit 7245
Mitgliedern und 2 733 789 M. Vermögen. In
Sachsen sind auf Grund des Knappschaftskassen-
gesetzes vom 2. April 1884 die Krankenkassen von
den Pensionstassen geschieden worden. 1891 be-
standen 74 Knappschastskrankenkassen, die 31057
Mitglieder zählten. Die Pcnsionskassen, die vorher
mißt, sind unter C aufzusuchen.