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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Modeldruck - Modena (Herzogtum)

namentlich von Vignola, Palladio und Vicenzo Scamozzi weiter ausgebildet. Durch François Blondel verbreitete sie sich in die franz. Kunst und von da über ganz Europa. Schinkel setzte an Stelle der Regel mehr das individuelle Empfinden. - Im Maschinenbau ist M. die Bezugseinheit für die Dimensionen von Maschinenteilen, so zwar, daß man die Stärken der einzelnen Teile im Verhältnis zum M. angiebt, also daß man umgekehrt die Dimensionen durch Multiplikationen des M. mit dessen Verhältniswahlen, event. unter Anfügung einer Konstanten erhält. Die vermöge dieses Verfahrens gefundenen Dimensionen sind jedoch in der Regel nur als Anhaltspunkte für den Entwurf aufzufassen und bedürfen noch einer speciellen Berechnung auf Grund der Festigkeitsgesetze. - M. oder Druckmodel sind in Holz gestochene oder geschnittene Druckplatten zum Aufdrucken der Farben auf Kattun, Wachsleinwand, Papiertapeten, Buntpapier, Spielkarten u. s. w. (s. Formschneidekunst). Außer den Druckmodeln giebt es auch M., die zur Formgebung plastischer Massen dienen, in welchem Sinne M. mit Form identisch ist. Solche M. benutzt beispielsweise der Bäcker zur Herstellung der Figuren aus Lebkuchenteig. Ferner finden sie Verwendung bei der Fabrikation figuraler Gegenstände aus Papiermaché, Gips u. s. w.

Modeldruck, s. Zeugdruck.

Modell, ein im kleinern Maßstab aus Holz, Kork, Wachs, Gips, Thon, Stein u. dgl. hergestelltes Vorbild zu einem Gebäude, architektonischen Konstruktionen, wie Dächern, Gewölben, einzelnen Bauteilen, Ornamenten, ferner zu Maschinen, Maschinenteilen, zu einem zur Ausführung in Marmor, Sandstein, Bronze, Eisen u. s. w. bestimmten Kunstwerk, um eine klarere Übersicht über die projektierten Dispositionen und die Gesamtwirkung des Ganzen zu erlangen, als solches durch Zeichnung möglich ist. (S. auch Gießerei, Gußformen.) Auch heißen M. die lebenden Individuen, an denen die Bildhauer und Maler ihre Studien machen. - In den Gießereien und Maschinenfabriken ist meist zur Anfertigung der M. eine besondere Abteilung, die Modelltischlerei, eingerichtet. - Über M. im juristischen Sinne s. Gebrauchsmuster und Musterschutz.

Modellbrett, eine in der Formerei (s. d.) angewendete Platte zum raschern Herausheben eines oder mehrerer Modelle aus der Gußform. Das Modell ist hierbei auf dem M. befestigt, welches beim Herausheben in Führungen gleitet.

Modellformerei, die Formerei (s. d.) nach Modellen.

Modellieren, aus bildsamem Stoff wie Thon, Gips, Wachs u. dgl. für ein plastisches Kunstwerk ein Vorbild zur Ausführung im gleichen, kleinern oder größern Maßstab herstellen (s. Modell); Modellierung, in der Malerei die richtige Anwendung von Licht, Schatten und Halbtönen, um den Formen den Schein des Körperlichen zu geben.

Modellierwachs, s. Bossierwacbs.

Modellschutz, s. Musterschutz.

Modellstämme, s. Bestandsschätzung.

Modelltischlerei, s. Modell und Tischlerei.

Modeltuch, Mustertuch mit ausgeführten Buchstaben und Verzierungen als Vorlagen zum Sticken.

Modena, bis 1859 souveränes ital. Herzogtum, das die fruchtbare Ebene, welche der Panaro bewässert, umfaßte und zwischen dem Lombardisch-Venetianischen Königreich, dem Kirchenstaat, dem Großherzogtum Toscana, dem Herzogtum Parma und dem Meer lag; es hatte einen Flächenraum von 6132 qkm und eine Bevölkerung (Ende 1857) von über 604 000 Seelen. Gegenwärtig bildet es einen Bestandteil des Königreichs Italien und zerfällt in die Provinzen Modena (s. d.), Massa-Carrara und Reggio. Durch den fruchtbaren Boden begünstigt, befinden sich Ackerbau, Wein- und Olivenkultur, Vieh- und Seidenzucht in Blüte. Der Bergbau ist namentlich auf Marmor sehr bedeutend, die gewerbliche Industrie dagegen nur von geringem Belang. - Seit dem 6. Jahrh. gehörte M. den Langobarden, dann zu Toscana und nachher nebst Ferrara den Torelli, welche seit 1290 die Este (s. d.) zu verdrängen begannen. 1452 von Friedrich III. zu Herzögen von M. und Reggio erhoben, siedelten diese nach Ferrara über, das ihnen Sixtus IV. 1471 zu Lehn gab, Clemens VIII. aber 1598 wieder nahm. Nun gehörte zu M. nur noch das Herzogtum Reggio und das Fürstentum Capri. Der Herzog Franz I. erwarb 1633 das Fürstentum Correggio, Franz II. 1710 das Herzogtum Mirandola, 1737 das Herzogtum Novellara und 1741 durch Heirat das Herzogtum Massa-Carrara. Der letzte Herzog von M. aus dem Hause Este, Ercole III. Rinaldo (gest. 1803), ergriff beim Einrücken der Franzosen in Italien 1796 die Flucht. Auf Grund des Friedens zu Campo-Formio wurde M. zur Cisalpinischen Republik geschlagen, während Ercole im Lunéviller Frieden mit dem Breisgau entschädigt wurde, den er an den mit seiner einzigen Tochter und Erbin, Maria Beatrix, verheirateten Erzherzog von Österreich, Karl Anton Joseph Ferdinand, überließ. Letzterer, der sich nun Herzog von Modena-Breisgau nannte, verlor den Breisgau durch den Preßburger Frieden 1805 und starb 1806. Sein Sohn, der Herzog Franz IV. (s. d., Bd. 7, S. 133 a), gelangte erst 1814 wieder in den Besitz der großväterlichen Staaten; gleichzeitig übernahm seine Mutter die Regierung des Herzogtums Massa-Carrara, dem der Kongreß zu Wien die kaiserl. Lehn in der Lunigiana hinzufügte. Dieses Herzogtum fiel bei dem Tode der Mutter (14. Nov. 1829) dem Sohne zu; 1847 trat Toscana anläßlich der Angliederung von Lucca vertragsmäßig Fivizzano an M. ab, und nach dem Tode der Kaiserin Marie Luise, Herzogin von Parma, kam dazu Guastalla, zusammen 320 qkm Gebietszuwachs mit 50 000 E. Noch verhaßter als Franz IV., der sich gegen den Aufstand von 1831 nur durch österr. Hilfe halten konnte, machte sich dessen Sohn Franz V. (s. d.), der von Anfang an seinen Rückhalt ausschließlich an Österreich suchte. Dessen Siege gaben ihm sein nach seiner Flucht bereits zu Sardinien abgefallenes Herzogtum nochmals 1848 zurück, wo nun ein willkürliches Regiment unter dem Schutz der österr. Bajonette und den 1850 zurückgerufenen Jesuiten Fürst und Volk einander vollends entfremdeten. Die wachsende Aufregung im Lande bestimmte den Herzog nach der Schlacht von Magenta, 1859 mit dem größten Teil seiner Truppen (etwa 4000 Mann) Schutz im Anschluß an die österr. Truppen zu suchen, worauf schon 19. Aug. 1859 eine modenesische Nationalversammlung die Absetzung der Dynastie erklärte; das Land schloß sich nun dem sog. Gouvernement Emilia an, dessen Bestandteile durch Dekret vom 18. März 1860 mit den Staaten des Königs Victor Emanuel vereinigt wurden.

Vgl. Muratori, Delle antichità Estensi ed italiane (2 Bde., Mod. 1717-40); Tiraboschi, Me-^[folgende Seite]