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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Morbilität; Morbillen; Morbleu!; Morbus; Morchélla; Morcheln; Morchenstern; Morcles; Mord; Mordant; Mordfalle; Mordfliegen

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Morbilität - Mordfliegen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Morbihan'

zu senkt und von teilweise sebr fruchtbaren Thälern durchzogen ist. Doch nehmen Heide- und Morastflächen einen großen Teil des Landes ein. Schiffbare Flüsse sind Vilaine, Aurav und der kanalisierte Blavet; es wird von dem Kanal von Nantes nach Brest durchschnitten. Etwa ein Drittel des Bodens wird zu Getreidebau verwendet und liefert Roggen (1892: 1 035 000 hl), Weizen (540 000), Hafer (468 000 hl), Buchweizen und Kartoffeln über Bedarf. Auch zieht man Flachs, Hanf, Äpfel und Birnen zur Bereitung von Cider, der das Hauptgetränk der Bewohner bildet. An Holz ist Mangel. Auf vortrefflichen Weiden werden sehr viel Rindvieh (1887: 335 951 Stück), ferner Schafe und sehr starke Pferde gezüchtet. Die Bienenzucht liefert geschabten Honig (176 250 kg); die Flüsse sind sehr fischreich. Aus dem Mineralreich ist das Hauptprodukt Eisen; auch findet man Bergkrystalle, bricht Schiefer, gräbt Töpferthon und siedet Seesalz. Mineralquellen giebt es mehrere, vor allem in Pargo, Lovat und Hennebont. Industrie und Handel stehen sehr zurück. Von Bedeutung ist nur die Eisenindustrie und der Schiffbau. Das Departement wird nur von der Eisenbahn Nantes-Brest mit Zweiglinien nach Quiberon und St. Brieuc (im ganzen 267,6 km) und von (1888) 578,3 km Nationalstraßen durchzogen und besitzt von höhern Unterrichtsanstalten 2 Lyceen und 3 Collèges. - Vgl. Fouquet, Guide des touristes et des archéologues dans le M. (Vannes 1874); Closmadeuc, Golfe du M. (Vannes 1889).

Morbilität (neulat.), soviel wie Morbidität (s.d.).

Morbillen (neulat.), Masern; morbillös, die Masern betreffend, davon herrührend.

Morbleu! (frz., spr. -blöh), verdammt! verwünscht!

Morbus (lat.), Krankheit; M. Addisonnĭi, die Bronzekrankheit; M. angliciānus, die Rhachitis oder Englische Krankheit; M. Ariānus, Pigmentamaurose (s. Hemeralopie); M. attonitus, soviel wie Melancholie; M. Basedowĭi, die Glotzaugenkrankheit (s. Basedowsche Krankheit); M. Brigthtii, die Nierenentzündung (s. Brightsche Krankheit); M. cantōrum, der Kehlkopfkatarrh; M. cereālis, die Kriebelkrankheit; M. coerulĕus, die Blausucht; M. comitiālis, daemonĩcus, divīnus, major oder sacer, die Epilepsie; M. eruditōrum oder flatuōsus, die Hypochondrie; M. gallĩcus, neapolitānus oder venerĕus, die Syphilis; M. haematĭcus, die Bluterkrankbeit; M. maculōsus Werlhofii, die Blutfleckenkrankheit; M. miliāris, das Schweißfieber; M. nautĭcus, die Seekrankheit; M. niger Hippocrătis, soviel wie Blutbrechen; M. pallĭdus, die Bleichsucht; M. pediculāris, die Läusesucht; M. regĭus, soviel wie Gelbsucht; M. solstitālis, der Sonnenstich.

Morchélla Dill., Morchel, Pilzgattung aus der Abteilung der Discomyceten (s. Ascomyceten), fleischige Pilze mit fast stets hohlem Strunke und wachsartig - fleischigem, aufgeblasenem, buchtigfaltigem oder netzig-zelligem Hute, der nur auf der Spitze des Strunkes befestigt ist und auf seiner Oberfläche das Hymenium mit den Sporenschläuchen trägt. Sie wachsen nur auf dem Erdboden, besitzen einen angenehmen Geschmack und werden in Deutschland, Italien und Frankreich als Gemüse oder als Zusatz zu demselben sowohl frisch als getrocknet gegessen. Im Frühjahr erscheinen sie auf Rasenplätzen zwischen dem abgefallenen Laube, an lichten Stellen etwas sandiger Wälder, auf Kalk- und Thonboden, an den Seiten sandiger Wege und namentlich sebr gern auf Waldblößen und Meilerstätten. In Deutschland ↔ wachsen ungefähr zwölf Arten. Am bekanntesten ist die gemeine Hutmorchel (M. esculenta Pers.) mit 2-3 cm hohem Strunke und rundlichem, ovalem, länglichem oder kegelförmigem, gelblichem, gelbbraunem, braunem oder schwarzbraunem Hute. Sie wächst vorzüglich in Berggegenden. Die Form mit kegelförmigem Hute heißt gewöhnlich Spitzmorchel (M. conica Pers., s. Tafel: Pilze I. Eßbare Pilze, Fig. 15). Die böhmische Hutmorchel (M. bohemica Krombh.) ist 10 - 20 cm hoch und hat einen fingerhutförmigen, stumpfen, weißrandigen Hut mit länglichen, schmalen, vielgestaltigen Feldern und einen bogenförmig gekrümmten Strunk mit erhobenen, hin und her gebogenen Rippen. Besonders schmackhaft ist die köstliche Spitzmorchel (M. deliciosa Fries.), die 8 cm hoch wird und einen walzig-kegelförmigen Hut von blaßrötlicher bis fleischroter Farbe besitzt.

Morcheln, die Arten der zur Abteilung der Discomyceten (s. Ascomyceten) gehörigen Pilzgattungen Morchella (s. d.) und Helvella (s. d.).

Morchenstern, czech. Smržovka, Marktflecken im Gerichtsbezirk Tannwald der österr. Bezirkshauptmannschaft Gablonz in Böhmen, an den Linien Reichenberg-Gablonz-Tannwald und M.-Josefsthal-Mardorf (7 km) der Reichenberg-Gablonz-Tannwalder Eisenbahn im Betrieb der Süd-Norddeutschen Verbindungsbahn, hat (1890) 5919, als Gemeinde 6277 deutsche E., ein Schloß; bedeutende Glas- und Glasperlen- sowie Baumwollwarenfabrikation und Glasschleifereien.

Morcles, Dent de (spr. dang dĕ morkl), s. Dent.

Mord, die Tötung mit Vorsatz und Überlegung, im Gegensatz zu Totschlag, der vorsätzlichen, nicht überlegten Tötung. Schon die Carolina (s. d.) straft in Art. 137 den "fürsätzlichen mutwilligen M." mit dem Rade, denjenigen aber, welcher "ein Totschlag aus Zähheit und Zorn abgethan", mit dem Schwert (ausgezeichnete Fälle mit zuvorigem Zangenreißen und Ausschleifung). Das Deutsche Strafgesetzbuch straft wegen M. mit dem Tode denjenigen, der vorsätzlich einen Menschen tötet, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat; wenn er die Tötung nicht mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Totschlags (s. d.) mit Zuchtbaus von 5 bis 15 Jahren, im Falle mildernder Umstände mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten (§§. 211-213). Frühere Gesetzgebungen unterschieden nach der Überlegung beim Entschluß. Wenn der Getötete auf sein eigenes ausdrückliches und ernstliches Verlangen ums Leben gebracht wurde, so ist auf Gefängnis nicht unter 3 Jahren zu erkennen (§.216). Mordversuch wird mit Zuchthaus von 3 bis 15 Jahren, wenn er gegen den Kaiser, den eigenen Landesherrn oder während eines Aufenthalts in einem Bundesstaat an dem Landesherrn dieses Staates verübt worden ist, als Hochverrat (s. d.) mit dem Tode bestraft. Das österr. Strafgesetz von 1852 scheidet zwischen der Absicht zu töten und andern feindseligen (§§. 134-140); der Entwurf von 1889 in den Ausschußanträgen folgt wesentlich dem deutschen Gesetz. - Vgl. von Holtzendorff, Das Verbrechen des M. und die Todesstrafe Berl. 1875); Allfeld, Die Entwicklung des Begriffs M. bis zur Carolina (Erlangen 1877); Wachenfeld, Die Begriffe von M. und Totschlag seit Mitte des 18. Jahrh. (Marb. 1890).

Mordant (frz., spr. -dáng), s. Beize.

Mordfalle, s. Fallen (Bd. 6, S. 545 a).

Mordfliegen, s. Raubfliegen.