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Muta-Nzige – Mutter (künstliche)
her, bis es ihm endlich (etwa 940) glückte, in dem Hamdânidenfürsten Saif al-daula einen Gönner zu finden, dessen Ruhm ein großer Teil der Dichtungen des M. gewidmet ist. Nach neun Jahren wendete er sich nach Ägypten, um 961 nach Bagdad, dann nach Schiras, in dessen Nähe er durch die Hand arab. Räuber 965 fiel. Die Gedichte des M. werden in der arab. Kritik verschieden beurteilt. Eine vollständige Sammlung derselben (mit dem arab. Kommentar des Wâhidî) gab zuerst F. Dieterici (Berl. 1850‒61) heraus; mit dem Kommentar des Akbarî ist der Diwân des M. (Kairo 1287 der Hidschra, in 2 Bdn.) gedruckt worden. Eine deutsche Übersetzung lieferte Hammer-Purgstall, «Motenebbi» (Wien 1823). – Vgl. von Bohlen, Commentatio de Motenabbio (Bonn 1824); Dieterici, M. und Seifuddaula (Lpz. 1847).
Muta-Nzige, See in Centralafrika, s. Njansa.
Mutation (lat.), Veränderung, Wechsel, besonders Stimmwechsel bei Eintritt der Pubertät. – In der mittelalterlichen Musik System der Benennung der Töne, s. Solmisation.
Mutationsgebühren, die Abgaben, welche der Staat oder Gemeinden bei Veräußerung von Grundeigentum erheben. (S. Enregistrement.)
Mutātis mutandis (lat.), mit Veränderung des zu Verändernden, mit oder nach den erforderlichen Abänderungen.
Mu’tazilīten (arab., «die sich Zurückziehenden»), Benennung einer dogmatischen Partei des Islams, welche im Gegensatz zum Buchstabenglauben der traditionellen Orthodoxie hinsichtlich des Offenbarungsglaubens, der Attribute der Gottheit und der Prädestinationslehre sich zu rationellem Formulierungen des Dogmas bekennt. – Vgl. Heinr. Steiner, Die M. oder die Freidenker im Islam (Lpz. 1865); Kremer, Geschichte der herrschenden Ideen des Islam (ebd. 1868).
Muten, Mutung, im Bergrecht das Ansuchen um Verleihung des Bergwerkseigentums (s. d., Bd. 2, S. 785 a) in einem gewissen Felde bei der Bergbehörde. Der Ausdruck ist erst seit dem 16. Jahrh. in diesem Sinne allgemein üblich geworden. An sich bedeutet er nichts weiter, als verlangen, begehren. – Im Lehnrecht heißt M. die Lehnserneuerung nachsuchen. Es muß dies sowohl beim Tode des Lehnsherrn als des Vasallen geschehen; ebenso, wenn im Fall der Veräußerung, soweit solche gestattet ist, oder, wo das Obereigentum oder das Untereigentum mit einem Amt oder einer Würde verbunden ist, zufolge eines Personenwechsels im Amt oder der Würde ein neuer Lehnsherr oder ein neuer Vasall eintritt. Versäumnis der Mutung binnen Jahr und Tag ist ein Lehnsfehler, der den Verlust des Lehns zur Folge hat.
Mutessárrif, türk. Titel, s. Ejâlet.
Muth, österr. Getreidemaß, s. Metze.
Muther, Theodor, Romanist, geb. 15. Aug. 1826 zu Rottenbach in Sachsen-Coburg, studierte in Jena und Erlangen die Rechte, habilitierte sich 1853 in Halle, wurde 1856 außerord. Professor in Königsberg, 1859 daselbst ord. Professor, 1863 in Rostock, 1872 in Jena, wo er 26. Nov. 1878 starb. Seine hauptsächlichsten Schriften sind: «De origine processus provocatorii ex lege diffamari» (Erlangen 1853), «Die Gewissensvertretung im gemeinen deutschen Recht» (ebd. 1860), «Aus dem Universitäts- und Gelehrtenleben im Zeitalter der Reformation» (ebd. 1866), «Zur Geschichte des röm.-kanonischen Prozesses» (Rost. 1872), «Joannis Urbach processus judicii» (Halle 1873), «Zur Geschichte der Rechtswissenschaft und der Universitäten in Deutschland» (Jena 1876). Mit Bekker und Stobbe gab er das «Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts» (6 Bde., Lpz. 1857‒62) heraus. Seine Schrift über Joh. Urbach veröffentlichte Landsberg (Bresl. 1882).
Mutiamvos Reich, s. Muata Jamvos Reich.
Mutiānus, Konrad M. Rufus, eigentlich Mut, Humanist und Philosoph, geb. 15. Okt. 1471 in Homberg (bei Fritzlar), wurde bei Hegius in Deventer erzogen, studierte in Erfurt, übernahm 1503 ein Kanonikat an der Marienkirche zu Gotha, das ihm zu Studien freieste Zeit ließ, aber ihn freilich vor Armut nicht schützte; namentlich litt er unter den Bauernunruhen von 1525. Er starb 30. März 1526. – Obgleich M. nie eine Zeile für den Druck geschrieben hatte, stellten ihn die Humanisten mit Recht Erasmus und Reuchlin an die Seite. M. war das Haupt eines Bundes, der seine Mitglieder namentlich im nahen Erfurt hatte: so Hessus, Crotus, Euricius Cordus, Justus Jonas u. a. In Reuchlins Streite mit den Kölnern nahm er und sein Kreis lebhafteste Partei für jenen: die «Epistolae obscurorum virorum» (s. d.) gingen aus dem Bunde hervor. Dagegen billigte M., der die beata tranquilitas (selige Ruhe) über alles schätzte, Luthers Auftreten nicht und entfremdete sich dadurch manche seiner Jünger. – Vgl. Der Briefwechsel des M. Rufus, hg. von Krause (Cass. 1885); Der Briefwechsel des K. M., gesammelt und bearbeitet von Gillert (in den «Geschichtsquellen der Provinz Sachsen», Bd. 18, Halle 1890).
Mutieren (lat.), verändern, wechseln (besonders die Stimme); davon Mutation (s. d.).
Mutilation (lat.), Verstümmelung.
Mutilla, s. Bienenameise.
Mutĭna, alter Name der Stadt Modena (s. d.).
Mutinensischer Krieg heißt die Belagerung der Stadt Mutina durch Marcus Antonius und die Entsetzung des belagerten Decimus Brutus durch Octavianus und die Konsuln Hirtius und Pansa (43 v. Chr.).
Mutĭtas (neulat.), die Stummheit, s. Stumm.
Mutkurow (spr. -roff), bulgar. General, geb. 1851 in Tirnova, wurde in Moskau erzogen, trat in russ. Dienste und nahm 1877 und 1878 am Türkenkriege teil. M. war ein begeisterter Anhänger der bulgar. Nationalpartei und einer der Führer bei der Philippopeler Revolution vom 18. Sept. 1885. Er wurde zum Oberstlieutenant befördert und befehligte im bulgar.-serb. Kriege den rechten Flügel bei Pirot. Er organisierte im Verein mit Stambulow die Gegenbewegung gegen die nach dem Staatsstreiche vom 21. Aug. 1886 in Sofia eingesetzte Regierung und wurde vom Fürsten Alexander bei seiner Abdankung neben Stambulow und Karawelow in die Regentschaft berufen. Nach dem Regierungsantritt des Fürsten Ferdinand wurde M. 1887 Oberst und Kriegsminister. Im Febr. 1891 trat er von seinem Amt zurück, wurde zum General befördert, starb aber schon 15. März in Neapel.
Mutschi-Pulo, s. Tippo-Tip.
Mutte, ein flaches einmastiges ostfries. Kanalfahrzeug, das namentlich in Papenburg und den Fehnen zu Hause ist.
Mutter, soviel wie Gebärmutter (s. d.).
Mutter, künstliche, s. Künstliche Glucke.