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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0786,
Bergwerkseigentum |
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784
Bergwerkseigentum
baues zu subsumieren. - Dasselbe bestimmen im wesentlichen das österr. Gesetz vom 23. Mai 1854, die deutschen Berggesetze und das franz. Recht.
Bestehender Rechtszustand. Derselbe ist das Ergebnis einer langen histor
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0787,
Bergwerkseigentum |
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785
Bergwerkseigentum
ihr Nachweis des nähern Verhaltens der Lagerstätte ist erforderlich, wenn auf Grund des Fundes und der geschehenen Mutung die Verleihung erfolgen soll. - Das königlich sächs. und das österr. Berggesetz haben das Recht des
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50% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0785,
von Bergwerksanteilebis Bergwerkseigentum |
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783
Bergwerksanteile - Bergwerkseigentum
von 20 Pf., außerdem eine Schürfsteuer von 10 Pf. für 1000 Quadratlachter), in Reuß j. L., Österreich (Maßengebühr und Freischurfgebühr).
e. In ältern Zeiten war es üblich, daß für bestimmte Leistungen
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0741,
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums) |
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741
Bergrecht (Gegenstände und Erwerbung des Bergwerkseigentums).
das B. (Sulzbach 1823); Karsten, Grundriß der deutschen Bergrechtslehre mit Rücksicht auf die französische Berggesetzgebung (Berl. 1828); die Kommentare zum allgemeinen Berggesetz
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38% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0742,
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe) |
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742
Bergrecht (Aufhebung des Bergwerkseigentums; Gewerkschaft, Kuxe).
Teil durch die natürlichen Grenzen der Lagerstätte (Ausgehendes und ewige Teufe, Hangendes und Liegendes) und nur zum Teil durch künstliche Grenzen gebildet werden
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25% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0747,
von Bergteerbis Bericht |
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des Bergwardeins meist andern Beamten als Nebenbeschäftigung übertragen.
Bergwerk, s. Bergbau.
Bergwerksabgaben, s. Bergrecht.
Bergwerkseigentum, s. Bergrecht.
Bergzabern, Stadt im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, am Erlbach und am Fuß des
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0277,
von Verlängerungszettelbis Verlobung |
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(s. d.) ist V. gleichbedeutend mit Unternehmer.
Verleihen, die Hergabe einer Sache unter Gestattung ihres Gebrauchs (s. Commodatum). In einem andern Sinne versteht man unter V. (Beleihen, Belehnen) das Übertragen eines Bergwerkseigentums seitens
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0767,
von Bergbaufreiheitbis Bergbehörde |
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Vereins für Steiermark und Kärnten (Klagenfurt 1869fg.), Der
Bergmann (Prag und Wien 1873–81), Annales des mines (Paris),
Annales des travaux publics (Brüssel), Mining Journal (London).
Bergbaufreiheit , s. Bergwerkseigentum
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
Bergrecht (Ausbeute und Zubuße; Rechte des Grundeigentümers) |
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anheimstellt.
Was die Rechte des Grundeigentümers anlangt, so hat das Zusammentreffen des Grundeigentums mit dem Bergwerkseigentum in denselben räumlichen Grenzen eine Einschränkung des erstern Rechts zur Folge, indem der Bergwerkseigentümer zu jeder
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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Verleihung des Bergwerkseigentums. Während nach dem ältesten deutschen Bergrecht der Finder das Bergwerkseigentum behielt, d. h. ohne weiteres nach den Regeln der Okkupation erwarb, muß er dasselbe nach dem seit dem 16. Jahrh. entwickelten Bergrecht muten, d
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0780,
Bergrecht |
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vom Grundeigentum getrennten unabhängigen Bergwerkseigentums; von dem deutschen B. unterscheidet es sich im wesentlichen dadurch, daß es die Erwerbung nicht von dem Rechte des ersten Finders und des ersten Muthers abhängig macht, sondern lediglich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0782,
von Bergregalbis Bergseife |
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- und Staatswissenschaft" (ebd. 1846-49), den "Jurist. Blättern" (ebd.) und andern rechtswissenschaftlichen Organen.
Bergregal, s. Bergwerkseigentum (S. 784 a).
Bergreichenstein, czech. Hory Kašperké, königl. Bergstadt in der österr. Bezirkshauptmannschaft
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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. wenn der Bergwerkseigentümer darauf verzichtet (das Bergwerk auflöst), wozu es einer Erklärung der Behörde gegenüber bedarf;
b. wenn der Verlust durch die Behörde ausgesprochen, das Grubengebäude für frei erklärt wird.
Das letztere war nach den
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0634,
von Inseln der Seligenbis Insignien |
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. Vögel.
Ins Freie fallen, frei werden, bergmännische Bezeichnung für das Verhältnis, wenn ein Bergwerkseigentum oder Grubenfeld durch Aufgabe des Bergbaurechts besitzerlos (auflässig) wird. (S. auch Bergwerkseigentum, Bd. 2, S. 786 a.)
Insgemein
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0857,
von Kützingbis Kwang-tung |
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).
Kuwa , älterer Name von Goa (s. d.).
Kux , nach älterm Recht ein idealer Anteil an einem zu den unbeweglichen Sachen gehörenden Bergwerkseigentum (gewerkschaftlichen Grube
oder Zeche
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0334,
von Vierräuberessigbis Vierwaldstätter See |
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(Vierungsturm), ein Dachreiter (s. d.) oder eine Kuppel.
Vierung, im Bergbau bei der Verleihung von Bergwerkseigentum nach älterm Recht, also bei gestreckten Feldern, die Entfernung der Feldesgrenzen vom Hangenden und Liegenden der verliehenen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Überrieselungbis Überversicherung |
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Bergwerkseigentum.)
Überschlägelchen, s. Bäffchen.
Überschmelzung, s. Schmelzen.
Überschneidungen, s. Verknüpfung (der Hölzer).
Überschriften, s. Sinngedichte.
Überschuhe, Galoschen, Kaloschen, eine jetzt fast ausschließlich aus Kautschuk verfertigte
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0420,
von Altera parsbis Alternative |
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Geltendmachung des Alters im Feld unanfechtbar. Außerdem steht nach denselben Gesetzen das A. dem Finder nur zu, sofern er innerhalb einer Woche Mutung einlegt. In einer andern Bedeutung bestimmt das A. den Vorzug zwischen zwei Bergwerkseigentümern, welche
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0740,
Bergrecht (Geschichtliches) |
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Finder und den Muter auf die Erwerbung des Bergwerkseigentums begründet werde. Eine weitere Konsequenz jener Regalitätstheorie war die Folgerung, daß das Bergregal als ein niederes Regal mit Inbegriff aller dem Staat in Bezug auf den Bergbau
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0270,
von Findelkinderbis Findschan |
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Schürfscheins ist das F. in Sachsen und in Österreich abhängig. Das preußische Berggesetz und die demselben nachgebildeten Berggesetze gewähren das F. nur dem Grundeigentümer, welcher auf eignem Grund und Boden, und dem Bergwerkseigentümer, welcher
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 1014,
von Gegenbewegungbis Gegenreformation |
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, S. 864 f.
Gegenbuch, im Bergwesen ein öffentliches Urkundenbuch, welches über die Besitzverhältnisse der Gewerkschaften und sonstigen Bergwerkseigentümer amtliche Auskunft gibt; im Geschäftsleben ein zur fortlaufenden Kontrolle einer Kasse neben
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Kutterbriggbis Kvalö |
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ideeller Anteil an dem einer Gewerkschaft gehörigen gemeinschaftlichen Bergwerkseigentum (s. Bergrecht, S. 742). Vgl. Heyden, Der K., kurze Darstellung der bergrechtlichen Bestimmungen für Gewerke (Essen 1880).
Kuxhaven (Cuxhaven), Stadt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Mutbis Mutter |
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insbesondere von Liegenschaften zu entrichten ist.
Mutātis mutándis (lat.), "nach Veränderung des zu Verändernden", d. h. mit oder nach den erforderlichen Abänderungen.
Muten, um Verleihung eines Bergwerkseigentums in einem gewissen Feld bei
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Raubbaubis Raubtiere |
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ist, als das Nationalgut schädigend, gesetzlich strafbar und kann sogar die Entziehung des Bergwerkseigentums herbeiführen. In der Landwirtschaft versteht man unter R. einen Betrieb, welcher die dem Boden entzogenen wertvollen Mineralbestandteile
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0772,
von Rezatbis Rezonville |
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Geschäfts- oder Rechnungsherrn (Passivrezeß). Rezeßgelder, verglichene Leistungen, auch Abgaben (Quatembergelder), die der Bergwerkseigentümer früher zu entrichten hatte.
Rezeßbuch, das Kontobuch bei Bergwerksverwaltungen, in welchem
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0441,
von Schiavonabis Schichtung |
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beendigen, auch die Arbeit aufsagen. S. heißt auch nach der alten Teilung des Bergwerkseigentums in 128 Kuxe der vierte Teil davon, so daß vier Schichten à 32 Kuxe ein Bergwerk bildeten. Später teilte man die S. in Achtel oder Stämme, das Bergwerk
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0138,
von Verlandungbis Verleihung |
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das Bergwerkseigentum an einem Grubenfeld dem Nach-^[folgende Seite]
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0469,
von Alter (physiologisch)bis Altersklasse |
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Nikolaus I. (für den Kaukasus) zum A. e. ernannt.
Alterieren (lat.), ändern, verschlechtern, erregen, ärgern; Alteration, Änderung, Aufregung.
Alter im Felde, s. Bergwerkseigentum.
Alter Mann oder Altung, bergmännische Bezeichnung
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0769,
von Bergbraunellebis Bergen (im Seewesen) |
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.
Bergeigentum , s. Bergwerkseigentum .
Bergeisen , s. Bergbau , S. 756a.
Bergéll , ital. Val Bregaglia , Thal im schweiz. Kanton
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0775,
von Berghaus (Hermann)bis Bergisch-Märkische Eisenbahn |
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Stoffe (z. B. Ruth und Boas, in der Galerie zu Amsterdam) behandelt. Auch hat man von ihm eine Folge von 36
trefflichen Radierungen.
Berghen , franz. Stadt, s. Bergues.
Berghoheit , s. Bergwerkseigentum (S. 784a).
Bergholz , Mineral
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Bergratbis Bergrecht |
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es durch die Bergbaufreiheit (s. Bergwerkseigentum); erst durch diese wurde es losgelöst vom allgemeinen Recht und einer besondern Entwicklung fähig. Den Kulturvölkern des Altertums war der Begriff der Bergbaufreiheit unbekannt. Sie ist german
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0784,
von Bergtalgbis Bergwerksabgabe |
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der Hüttenwardein, der in gleicher Weise die Interessen der Hütte als Käuferin vertritt.
Bergwerk, s. Bergbau und Bergwerkseigentum.
Bergwerksabgabe. Man kann hier drei Kategorien von Abgaben unterscheiden:
1. Abgaben an den Staat (Bergwerkssteuern
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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), die Rayonbeschräntungen (s. Festungsrayon ),
die Deichlasten (s. Deich ), die Zwangspflicht zur Bildung von Wassergenossenschaften
(s. Wasserrecht ), die sich aus dem Bergrecht
(s. Bergwerkseigentum 4 )
ergebenden B., die Unterwerfung
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Brunnenstubebis Brunner |
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das Wasser entzogen wird, sofern nicht in der Absicht zu schädigen gehandelt ist, auch darf nach Preuß.Allg. Landrecht der Brunnen nicht innerhalb dreier Werkschuhe von des Nachbars Grenze angelegt werden. Dagegen haftet der Bergwerkseigentümer, welcher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Friseur- und Barbierschulenbis Fritfliege |
Öffnen |
.)
Fristung, die Fristerteilung, welche früher von
einem Bergwerkseigentümer, welcher das Bergwerk
nicht im gehörigen Betriebe hielt, zu erbitten war,
damit dasselbe nicht ins Freie siel (s. Bergwerks-
eigentum, Bd. 2, S. 786).
Frisur (frz. t
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Ganerbebis Gänge (des Pferdes) |
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Wichtigkeit erhalten
hat. - Über die Beleihung auf G. in rechtlicher
Beziehung s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 785 d).
Gang, ill der Fechtkunst die Gesamtheit meh-
rerer aufeinanderfolgender Hiebe odec Stiche und
Paraden. Beim studentischen
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0485,
von Grubenbis Grubengas |
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. Das Nähere hierüber s.
Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 785 d). Das reser-
vierte Fcld war ein vom Regalinhaber oder Berg-
fiskus für eigenen Bergbaubetrieb vorbehaltenes G.,
ist aber dem neuern Recht nicht mehr bekannt (s. Berg-
werkseigentum, Bd. 2
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0486,
von Grubenhagenbis Grübling |
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, die vom Berg-
mann beim Aufenthalt in der Grube benutzte Lampe
ls. Bergbau, Abschnitt Beleuchtung, Bd. 2, S. 762,
und Fig. 26). ' ^S. 785d).
Grubenmaß, s. Bergwerkseigentum (Bd. 2,
Grubenottern
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0176,
von Hilfsbänderbis Hilfskassen |
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. im fremden Felde von dem be-
treffenden Bergwerkseigentümer bestritten, so ent-
scheidet darüber nach Prcuß. Verggesetz die Berg-
behörde. Nach österr. Recht bedarf der H. in allen
Fällen der Konzession von feiten der Verghaupt-
mannschaft
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0491,
von Hypokrisiebis Hypothek |
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, wie insbesondere dem Bergwerkseigentum (s. d.).
Das Rechtsgeschäft, durch das die H. begründet wird, ist jetzt abweichend vom röm. Recht überall formalisiert. Regelmäßig wird Eintragung in ein öffentliches Buch verlangt. (S. Hypothekenbücher.) Durch richterliche
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0793,
von Retardierenbis Retonféy |
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791
Retardieren - Retonféy
rung durch den ordentlichen Rickter vollstreckt. (3.
Bergwerkseigentum und Gewerkschaft.)
Retardieren (lat), aufhalten, verzögern: Ne-
tard ation, Verzögerung.
Reto NCaipi^Iiii, Malpighisches Schleimnetz
(s
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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, Maklerkonzessionen, Genehmigung einer Namensänderung, Naturalisationsurkunden, Verleihung des Bergwerkseigentums, Eisenbahn- oder Auswanderungsunternehmen, Auktionen, Leibrenten- und Rentenverträge, Familienfideïkommißstiftungen u. s. w. In den meisten
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Tagmaßbis Tagus |
Öffnen |
und einem hervorragenden dramatisch-mimischen Talent.
Tagmaß, s. Bergwerkseigentum.
Tagpfauenauge, s. Pfauenauge.
Tagraubvögel, s. Raubvögel.
Tagreiher (Ardea), eine Vogelgattung, deren Mitglieder Tagvögel sind, im Gegensatz zu den Nachtreihern (Nycticorax
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Findelkinderbis Findhorn |
Öffnen |
.
Findermeute, eine Anzahl von Hunden, die zum Aufsuchen und auch Sprengen eines Rudels Sauen verwendet werden.
Finderrecht, Recht des ersten Finders, s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 7841,).
Fin de siècle (frz., spr. fäug de ßiätl
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Muta-Nzigebis Mutter (künstliche) |
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. 1868).
Muten, Mutung, im Bergrecht das Ansuchen um Verleihung des Bergwerkseigentums (s. d., Bd. 2, S. 785 a) in einem gewissen Felde bei der Bergbehörde. Der Ausdruck ist erst seit dem 16. Jahrh. in diesem Sinne allgemein üblich geworden. An sich
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Bergeratbis Berggießhübel |
Öffnen |
Thalfahrt, der Fahrt stromabwärts.
Bergfertig, nicht mehr tauglich zur Bergarbeit, invalid.
Bergfinke, s. Finke.
Bergflachs, Bergfleisch, s. Asbest.
Bergflüevogel, s. Braunelle.
Bergfreiheit, s. Bergrecht und Bergwerkseigentum
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0417,
von Funchalbis Fundbureaus |
Öffnen |
Westafrika, dem Kap und nach Ostindien fahrenden Dampfer an. Infolge seines milden Klimas (10‒24° C.) ist F. als Winterkurort für Brustkranke in Aufnahme gekommen.
Fund, s. Finden; über F. im Bergrecht s. Bergwerkseigentum (Bd. 2, S. 784 b).
Fund
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0418,
von Funddiebstahlbis Fundiertes Einkommen |
Öffnen |
Verhältnisse s. Bergwerkseigentum.
Fundieren (lat.), gründen, stiften; auf bestimmte Fonds anweisen; Fundation, Gründung, Stiftung, namentlich fromme Stiftung; Fundātor, Gründer, Stifter. – Über F. im Bauwesen s. Grundbau.
Fundierte Schuld
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