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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Plumbum – Plutarch

der auf der Haut, die er bleigrau färbt, Blasen zieht. Sie treibt einen bis 60 cm hohen, mit lanzettförmigen, am Rande scharfen Blättern besetzten Stengel, der an den Enden seiner Äste schmächtige, am Grunde von krautigen Deckblättern umhüllte Ähren kleiner Blüten mit röhrigem Kelch und rötlicher tellerförmiger Blumenkrone trägt. Sie gilt wie andere tropische Arten in ihrem Vaterlande für giftig. Der Saft der P. toxicaria Berth. (Südafrika) dient den Kaffern als Pfeilgift.

Plumbum (lat.), Blei. Offizinell ist P. acetĭcum, Bleiacetat, und P. aceticum crudum, rohes Bleiacetat.

Plum-cake (engl., spr. plömm kehk), Kuchen mit großen (Sultans-) Rosinen (engl. plums).

Plumeau (frz., spr. plümoh), Federdeckbett.

Plumosīt, Mineral, s. Heteromorphit.

Plumplori, Affe, s. Lori.

Plumpudding, s. Pudding.

Plumŭla (lat., Federchen), in der Botanik die Partien des Embryos im Samen, die von den Keimblättern umhüllt sind und die Anlage des Stengels nebst den ersten Blättern darstellen. Bei manchen Samen (z. B. der Orchideen) ist eine P. gar nicht ausgebildet, bei andern dagegen, wie bei den Bohnen, Erbsen u. a., bereits deutlich vorhanden.

Plünderung begeht nach §. 1129 des Deutschen Militärstrafgesetzbuchs von 1872 derjenige, welcher im Felde unter Benutzung des Kriegsschreckens oder unter Mißbrauch seiner militär. Überlegenheit 1) in der Absicht rechtswidriger Zueignung eine Sache der Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben abnötigt, oder 2) unbefugt Kriegsschatzungen oder Zwangslieferungen erhebt oder das Maß der von ihm vorzunehmenden Requisitionen überschreitet, wenn dies des eigenen Vorteils wegen geschieht. Als eine P. ist es nach §. 130 nicht anzusehen, wenn die Aneignung nur auf Lebensmittel, Heilmittel, Bekleidungsgegenstände, Feuerungsmittel, Fourage oder Transportmittel sich erstreckt und nicht außer Verhältnis zu dem vorhandenen Bedürfnisse steht. Die P. wird nach §. 131 mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und mit Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes bestraft. Wird die P. unter Gewaltthätigkeit gegen eine Person begangen, so ist nach §. 133 auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren zu erkennen; wenn dabei der Tod eines Menschen verursacht worden ist, so tritt Todesstrafe, in minder schweren Fällen lebenslängliches Zuchthaus ein. In gleicher Weise werden die Rädelsführer bestraft, wenn die That von mehrern begangen wird. (S. auch Beute.)

Plungerkolben, s. Kolben (im Maschinenbau).

Plurāl (lat.), s. Numerus.

Plurāle tantum (lat., Mehrzahl Pluralĭa tantum), ein Wort, das nur in der Mehrzahl vorkommt (z. B. Unkosten, Ferien, Leute).

Plurālis majestatĭcus (lat., auch Pluralis excellentĭae), die Redeweise, wonach eine fürstl. Person von sich in der Mehrzahl redet (Wir, anstatt ich).

Pluralismus (neulat.), das Vorhandensein einer Mehrheit, besonders die Annahme, daß es außer der Erde noch viele von vernunftbegabten Wesen bevölkerte Welten giebt.

Pluralität (neulat.), Mehrheit, Mehrzahl, Vielheit.

Plurālwahlsystem, eine Wahlrechtsordnung, bei welcher ein einziger Wähler mehrere Stimmen haben kann. Ein solches System besteht teilweise in England, da dort das Wahlgesetz die Wahlberechtigung in den Städten an einen gewissen Mietwert einer Wohnung, in den Grafschaften an gewisse Einkünfte von dem Boden knüpft, und jeder, der in mehrern Städten eine Wohnung oder in mehrern Grafschaften Landstücke besitzt, an mehrern Orten Wähler sein kann; doch hat sich dagegen in der letztern Zeit vielfach Opposition erhoben. Mit einer andern Art von P. ist in Belgien durch das Wahlgesetz vom 18. April 1893 ein Versuch gemacht worden. Danach hat zunächst jeder Belgier über 25 Jahre eine Stimme. Eine Stimme überdies (vote supplémentaire) hat 1) jeder über 35 Jahre alte verheiratete Mann oder Witwer mit Kindern, welcher wenigstens 5 Frs. an direkten Steuern zu zahlen hat; 2) jeder wenigstens 25jährige, welcher entweder Grundbesitz zu einem jährlichen Ertrag von wenigstens 140 Frs. und besteuert mit wenigstens 3,36 Frs. hat, oder eine jährliche Rente von wenigstens 100 Frs. aus im Nationalschuldbuch oder in öffentlichen Sparkassen angelegten Kapitalien bezieht; 3) jeder wenigstens 25jährige, welcher entweder akademische oder andere Prüfungen abgelegt hat, oder Inhaber gewisser wichtiger Ämter oder zugleich Grund- und Kapitalbesitzer nach obigem Maßstabe ist. Niemand aber hat mehr als drei Stimmen. Jeder Wähler bekommt so viele Stimmzettel, als er berechtigt ist, Stimmen abzugeben.

Plurs, ehemaliges Dorf in der Schweiz, s. Bergell.

Plus (lat., d. i. mehr), mathem. Ausdruck sowohl der Addition als der positiven Größen, im Gegensatz zu Minus (s. d.). Das Zeichen für P. ist ein stehendes Kreuz (+).

Plüsch (frz. peluche), ein sammetartiges Gewebe, dessen Haare bedeutend länger als die des Sammets, aber kürzer als die des Felbels sind. Man verfertigt P. aus Seide, aus Baumwolle, aus Kammgarn und Kämelgarn und benutzt ihn zu Möbelstoffen, Damenmänteln, Besätzen, Tischdecken u. s. w. Der wollene P. wird zuweilen gemustert, indem man durch Niederdrücken der Haare mittels heißer Walzen an einzelnen Stellen glänzende Flächen erzeugt oder besser, unter Benutzung des Jacquardgetriebes, den Flor nur innerhalb der Grenzen gewisser Figuren entstehen läßt. Auch kommt ein beiderseitig behaartes Gewebe unter dem Namen Doppelplüsch vor. Die Hauptplätze für die Herstellung sind in Deutschland Krefeld, Barmen und Linden bei Hannover, in Frankreich Lyon und die nördl. Provinzen, in Österreich Brünn und Reichenberg.

Plusĭa, Schmetterlingsgattung, s. Metalleulen.

Plušnica (spr. plúschnitza), czech. Name des zur Elbe gehenden Polzen.

Plusquamperfektum (lat.), s. Tempus.

Plutárch, griech. Schriftsteller, geb. etwa 46 n. Chr. zu Chäronea in Böotien, kehrte, nachdem er in Athen unter Ammonius Philosophie studiert und mehrere Reisen, namentlich nach Alexandria und Rom, gemacht hatte, in seine Vaterstadt zurück, wo er, abgesehen von wiederholten Reisen, bis zu seinem Tode wohnen blieb. Er bekleidete dort das Amt eines Archon und das eines Priesters und fungierte lange Zeit hindurch regelmäßig bei der alle vier Jahre wiederkehrenden Festfeier des pythischen Apollon.

Die zahlreichen Schriften P.s pflegt man in zwei Klassen zu teilen, die Biographien und die sog. «Moralia». Die «Moralia» erstrecken sich auf die verschiedensten Wissenschaften; neben Schriften aus dem Gebiete der theoretischen und der praktischen