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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Unterbrechungsrad – Unterfranken

treter oder endigt dessen Vertretungsbefugnis, ohne daß die Partei prozeßfähig geworden ist, so wird der Prozeß unterbrochen. Die U. dauert so lange, bis der gesetzliche Vertreter, oder der neue gesetzliche Vertreter dem Gegner von seiner Bestellung Anzeige macht, oder bis dieser jenem seine Absicht anzeigt, den Prozeß fortzusetzen. Für die Aufnahme gilt das Gleiche, wenn im Fall der U. durch den Tod ein Nachlaßkurator bestellt ist. 4) In Anwaltsprozessen der Tod des Anwalts oder dessen eintretende Unfähigkeit zur Vertretung. Das Verfahren wird unterbrochen, bis der bestellte neue Anwalt dem Gegner seine Bestellung anzeigt; bei Verzögerung der Anzeige kann der Gegner der Partei selbst gegenüber die Aufnahme betreiben. 5) Wenn durch Krieg oder ein anderes Ereignis die Thätigkeit des Gerichts aufhört, so tritt für die Dauer dieses Zustandes U. des Verfahrens ein. Ausnahmsweise haben Tod, Verlust der Prozeßfähigkeit und Wegfall des gesetzlichen Vertreters U. des Verfahrens nicht zur Folge, wenn die Partei durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war; indes muß das Gericht auf Antrag des Prozeßbevollmächtigten, im Todesfall auch auf Antrag des Gegners das Verfahren aussetzen. Die U. tritt, zum Unterschiede von der Aussetzung (s. d.), allemal kraft Gesetzes von selbst ein. Beide haben aber die gleiche Wirkung, daß während ihrer Dauer der Lauf jeder Frist aufhört, nach ihrer Beendigung die volle Frist von neuem zu laufen beginnt, auch die wahrend ihrer Dauer von einer Partei vorgenommenen Prozeßhandlungen der andern Partei gegenüber ohne rechtliche Wirkung bleiben. Die Aufnahme des Verfahrens erfolgt in allen Fällen, wenn sie nicht ohne weiteres in der mündlichen Verhandlung erklärt wird, durch Zustellung eines Schriftsatzes. (Vgl. Civilprozeßordnung §§. 217‒229; ähnlich die Österr. Civilprozeßordn. §§ 155‒170.)

Unterbrechungsrad, s. Blitzrad.

Unterbrochenes Feuer, s. Leuchtturm.

Unterbromige Säure, BrOH, eine nur in Lösungen und Salzen bekannte Säure. Das Anhydrid, Br₂O, ist noch nicht dargestellt. Man erhält die U. S., indem man in wässeriges Brom Quecksilberoxyd einträgt. Sie bildet eine gelbe, bleichend wirkende Flüssigkeit; ihre Salze, die Bromite, sind ungemein leicht zersetzbar; sie bilden sich, wenn man die Oxydhydrate in der Kälte mit Brom behandelt: 2 KOH + Br₂ = KBr + KBrO + H₂O, gehen aber sehr leicht in die entsprechenden bromsauren Salze oder Bromate über:

3 KBrO = 2 KBr + KBrO₃.

Unterchlorige Säure. Das Anhydrid, Chlormonoxyd, entsteht als rötlichgelbes Gas, Cl₂O, wenn Chlor über Quecksilberoxyd geleitet wird; es ist beim Abkühlen auf -20° C. zu einer blutroten Flüssigkeit kondensierbar, explosiv und giftig. Das Hydrat, HOCl, bildet sich in wässeriger Lösung neben unlöslichem Quecksilberoxychlorid, wenn man Quecksilberoxyd mit Wasser und Chlorgas zusammen schüttelt. Unterchlorigsaure Salze oder Hypochlorite entstehen neben Chlormetallen beim Einleiten von Chlor in verdünnte, kalt gehaltene Lösungen der Alkalien und alkalischen Erden:

2 KOH + 2 Cl = KOCl + KCl.

Die U. S. wie ihre Salze wirken stark oxydierend; die Salzlösungen werden seit der Entdeckung des Chlors als Bleichflüssigkeiten verwandt, so das Eau de Labarraque (s. d.) und Eau de Javelle (s. d.). (S. auch Chlorkalk.)

Unterchlorsäure, Unterchlorsäureanhydrid, s. Chlortetroxyd.

Unterdominante, s. Dominante.

Unterdonaukreis, s. Donaukreis.

Untereigentum, s. Eigentum.

Unterelbesche Eisenbahn, 1890 verstaatlichte Privatbahn von Harburg über Stade nach Cuxhaven (103,32 km). Der Bau der Strecke von Stade nach Cuxhaven (61,88 km) war 1872 der Cuxhavener Eisenbahn-, Dampfschiff- und Hafenaktiengesellschaft genehmigt worden; für Erbauung der Strecke Stade-Harburg wurde die Genehmigung 1873 erteilt. Da die Gesellschaft ihre Aktien nicht unterzubringen vermochte, übertrug sie 1878 ihre Rechte und Pflichten an die von der Société Belge de chemins de fer in Brüssel gegründete Unterelbesche Eisenbahngesellschaft. Die Bahn wurde 1881 eröffnet; sie vermittelt neben dem örtlichen Verkehr auch den zwischen Cuxhaven und Hamburg, und wird durch die neuen Hafenanlagen bei Cuxhaven voraussichtlich erheblich an Bedeutung gewinnen. Mit Fertigstellung der Strecke Geestemünde-Cuxhaven (1896) steht die U. E. auch mit Bremerhaven in unmittelbarer Verbindung, eine zweite Verbindung von Stade nach Geestemünde befand sich 1897 im Bau. Die Bahn untersteht der Königl. Eisenbahndirektion zu Hannover. (S. auch Preußische Eisenbahnen.)

Unterelsaß, Bezirk des Elsasses (s. d.).

Unterfeuerung, s. Feuerungsanlagen.

Unterflurhydrant, s. Feuerhahn.

Unterfranken, früher Untermainkreis, bayr. Regierungsbezirk, umfaßt das Hochstift Würzburg mit der ehemaligen Reichsstadt Schweinfurt, Teile der Hochstifte Fulda, Bamberg und des Fürstentums Ansbach, das ehemals kurmainzische Fürstentum Aschaffenburg und kleinere, früher reichsunmittelbare, später mediatisierte Gebiete, wie die Reichsdörfer Gochsheim und Sennfeld, die Grafschaften Kastel, Schwarzenberg, Wertheim, Erbach und die Herrschaften Wiesentheid und Speckfeld, und grenzt im N. an die preuß. Provinz Hessen, an Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen, im S. an Württemberg und Baden und im W. an das Großherzogtum Hessen. Der Main mit Sinn und Fränkischer Saale auf der rechten Seite bildet durch vielfache Krümmungen ein reizendes, fruchtbares, obst- und weinreiches Thal, welches nur im Westen (Spessart) rauher ist. Den Norden durchzieht die Rhön mit dem Kreuzberg (930 m), den Osten der Haßberg (508 m) und der Steigerwald. Neben bedeutender Land- und Forstwirtschaft wird Getreide, Flachs, Hanf, Wein und Obst gebaut. Der Bergbau liefert Alabaster, Thon, Gips und Eisen, und die Industrie erstreckt sich auf Baumwollspinnerei, Leinen-, Baumwoll- und Wollweberei, Papier, Tapeten, Holz- und Eisenwaren, Maschinen und Glas. Der Regierungsbezirk hat 8401,52 qkm und (1895) 632588 (307678 männl., 324910 weibl.) E. in 1000 Gemeinden mit 2092 Ortschaften, 103870 Wohngebäude und 131711 Haushaltungen. Dem Religionsbekenntnis nach waren 504020 Katholiken, 113894 Evangelische und 14157 Israeliten.

Der Regierungsbezirk hat sechs Reichstagswahlkreise: Aschaffenburg (Abgeordneter 1895: Gerstenberger), Kitzingen (Eck), Lohr (Keßler), Neustadt a. S. (Moritz), Schweinfurt (Burger), Würzburg (Neckermann), sämtlich dem Centrum angehörig.

Der Regierungsbezirk zerfällt in 4 unmittelbare Städte und 20 Bezirksämter: