Schnellsuche:

Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

768

Geschäftliche Praxis.

Haarfärbemittel. Durch die vielen Mittel dieser Art soll grösstentheils die ursprüngliche Farbe der Haare wieder hergestellt oder helleren Haaren eine dunklere Farbe verliehen werden. Es geschieht dies durch die Anwendung chemischer Mittel, mit denen die Haare getränkt werden und welche dann entweder durch den Sauerstoff der Luft oder durch den Schwefelgehalt der Haare oder indem man direkt Schwefelalkalien zum Färben anwendet, dunkel gefärbt werden. Es sind hierbei die Gesetze über den Verbrauch gesundheitsschädlicher Farben wohl zu berücksichtigen und müssen daher alle Haarfärbemittel, die derartige Stoffe, wie Kupfer, Blei u. a. m. enthalten, strengstens vermieden werden. Man benutzt Höllensteinlösungen, Kaliumpermanganat, zuweilen auch Eisensalze, ferner Pyrogallussäure, Wallnussschalenextrakt und als Neuestes einen synthetisch hergestellten Stoff "Paraphenylendiamin". Bei allen diesen Mitteln ist zweierlei zu beachten: einmal, dass dieselben meist nicht nur die Haare, sondern auch Kopfhaut und Wäsche in gleicher Weise dunkel färben; zweitens, dass die Haare vor Benutzung des Haarfärbemittels stets entfettet werden müssen. Bei todtem Haar, bei welchem ein Kochen möglich ist, können selbstverständlich alle möglichen Farben, die sich überhaupt auf dem Haar fixiren lassen, Verwendung finden.

Zum Entfärben, resp. Hellermachen der Haare benutzt man konzentrirte, etwas alkalisch gemachte Lösungen von Wasserstoffsuperoxyd.

Enthaarungsmittel. Hierunter versteht man Mittel, welche dazu dienen sollen, Haare von Stellen des Körpers, wo man dieselben nicht wünscht, zu entfernen. Man bedient sich hierzu allgemein Pasten, welche Sulfide der Alkali- oder Erdalkalimetalle enthalten; es dienen dazu namentlich Natrium und Calciumsulfhydrat und Strontiumsulfid.

Mittel zur Pflege des Mundes und der Zähne. Mund- und Zahnwässer. Hierunter verstehen wir wässerige oder spirituöse Mischungen, welche zur Reinigung und Konservirung oder zur Erfrischung der Mundhöhle bestimmt sind. In ersterem Falle sind ihnen Stoffe zugesetzt, welche eine desinfizirende oder fäulnisswidrige Wirkung ausüben sollen, z. B. Borsäure, Salicylsäure (die jedoch angeblich die Glasur der Zähne angreifen soll), ferner Thymol, Eucalyptol u. a. m. In letzterem Falle sind es meist nur Lösungen aromatischer Stoffe und ätherischer Oele.

Zahnpulver sind Pulvermischungen, deren Hauptzweck die Reinigung der Zähne selbst ist. Sie müssen daher als Grundlage Körper enthalten, welche als Schleifmaterial für das Email der Zähne dienen können, ohne dasselbe zu stark anzugreifen. Hierzu eignen sich vor Allem gefälltes Calciumcarbonat und Magnesiumcarbonat, auch Holzkohle. Dagegen ist der Zusatz von Bimsteinpulver, welches das Email der Zähne zu stark angreift, nur in kleinen Mengen rathsam. Ebenso sind die Zusätze von organischen Substanzen, wie Veilchenwurzelpulver u. a. m. nicht empfehlenswerth, da diese, wenn sie sich zwischen den Zähnen festsetzen, zersetzt werden und dadurch schädlich wirken. Die Grundkörper werden ent-^[folgende Seite]