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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

Schlagworte auf dieser Seite: Von den Bürgern des dritten Standes im Besonderen und mit Namen

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einer von ihnen gewählt wird. Und wenn auch ein Zünftiger Bürgermeister sein und dazu gewählt werden könnte, so war es doch wirklich nie geschehen, seitdem dieses Staatswesen besteht. So macht es auch die Kirche meistens, welche zu hohen Kirchenämtern einen Geistlichen von Adel nimmt, besonders wenn mit dem Adel auch Macht verbunden ist, so daß ein solcher Zuwachs zum ursprünglichen Bestand diesen Bestand erhöht, d. h. daß die zu der Macht hinzugekommene Macht den Besitzer selbst mächtiger macht, um das gewöhnliche Volk zu regieren. Daher sagt Johannes Boit in c. venerabilis: Wenn ein Adeliger und (pag. 76) ein Nichtadeliger mit gleichen Verdiensten und Kenntnissen konkurrieren, so wird der Adelige vorgezogen, weil er seinen Rang mit in die Wagschale wirft, zumal wenn die Stellung des Kirchenamts eine kriegerische ist, vgl. de actu praelatorum 10 § 11. Ähnlich so machen es, wie wir in den ältesten Chroniken lesen, die weltlichen Fürsten, welche die Herrschaft über die Römer bis auf den heutigen Tag sehr ost am liebsten auf vornehmere Personen übertrugen. Auch vor der Übertragung der Herrschaft, als noch die Kaiser vom Heere gewählt wurden, wurden nur solche von edlem Geschlechte gewählt mit Ausnahme von Diocletianus, der ein Bauer war, und unter Eingebung böser Geister gewählt worden war und bekanntlich mit unmenschlicher Grausamkeit regierte, und von Phokas, der als Stallmeister eines römischen Patriciers bei einem Soldatenaufstand zum Kaiser gewählt worden war; aber nachdem er dies erreicht hatte, wütete er gegen die angesehenen Männer des Reiches, tötete viele und wurde von Eraclius umgebracht. Ebenso also wie die kriegerischen Kirchen und Fürstentümer wählt die ulmische Gemeine nur einen Mann von ihren adeligen Bürgern. So machen es auch die Gemeinen, die Fürstentümer besitzen, wie die von Venedig und Mailand, die zu dergleichen Regenten nur hervorragendere, durch den Adel ausgezeichnete Männer wählen und, wenn es ihnen an Adeligen fehlt, alsbald neue Adelige schaffen auf Befehl der leitenden Männer und aus diesen sich einen Regenten einsetzen. So auch die Ulmer. Es gibt außerdem einige Städte, wie Straßburg und Basel, die gesetzmäßig zu ihrem obersten Herrn nur einen Kriegsmann von Adel wählen; denn nach dem Philosophen 4 polit. verstehen diejenigen, welche von dürftiger und geringer Herkunft sind, nicht zu regieren. Aus allen diesen Gründen wählen die alten Ulmer nur aus ihren Adeligen ihren Bürgermeister. Und so sind die Adeligen mit den Zünftigen und die Zünftigen mit den Adeligen durch Eidschwüre 1) verbunden, daß das, was nach alten Gewohnheiten jeder von beiden Teilen beanspruchen kann, keiner dem anderen vorweg zu nehmen wagt. Und weil es durch alte Gewohnheit als eingeführt gilt, daß der Bürgermeister aus dem dritten Stand als aus den Adeligeren gewählt wird, darum ist das Verfahren klar.

Von den Bürgern des dritten Standes im Besonderen und mit Namen.

Aus dem schon Gesagten erhellt, daß die Stadt Ulm von den Herren Bürgern des dritten Standes (pag. 77) regiert wird, von welchen jetzt etwas im Besonderen zu sagen passend sein wird. Es gibt aber Bürger dieser Art in dreierlei Verschiedenheit. Die ersten sind diejenigen, von welchen nur die Erinnerung in Ulm geblieben ist, z. B. diejenigen, deren Geschlecht ausgegangen ist, oder diejenigen, welche auf ihre Würde verzichtend von diesem Stand in den

1) Veesenm.: Schwörbrief.