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Ihre Suche nach 30-Thalerfuß
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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0089,
von Münzfußbis Munzinger |
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vom 24. Jan. 1857 traten an die Stelle des M. 3,4 und 6 die folgenden:
8) für Norddeutschland der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. fein Silber);
9) für Österreich der 45-Guldenfuß (45 Fl. aus 1 Pfd. fein Silber);
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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. süddeutscher Währung; 3 G. österreichischer Währung = 2 Thaler preußischer = 6 Mark, oder im 30-Thalerfuß 7 G. süddeutscher Währung = 4 Thaler preußischer = 12 Mark. Der niederländische G., eingeteilt in 100 Cent, früher, bis 1816, und bisweilen noch
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0260,
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) |
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, und die M. Kurant enthielt 2/5 Thaler preußisch (im 30-Thalerfuß) oder 12 Silbergroschen = 1,20 deutsche M. In Hamburg und Altona diente als Rechnungseinheit im Großhandel die ebenso eingeteilte M. Banko, deren 27¾ einer M. fein Silber, = 42 deutsche M
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Münzgewichtbis Münzkunde |
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lag, eingeführt ward. Für Norddeutschland wurde der 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. fein Silber), für Österreich der 45-Guldenfuß (45 Guld. aus 1 Pfd. fein Silber), für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß (52½ Guld. aus 1 Pfd. fein Silber) eingeführt
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0893,
von Münzverfälschungbis Münzwesen |
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das Zollpfund zu 500 g als Münzgrundgewicht statt der alten Mark eingeführt. Fast alle norddeutschen Staaten prägten fortab nach dem 30-Thalerfuß (30 Thlr. aus 1 Pfd. Silber), die süddeutschen Staaten nach dem 52½-Guldenfuß (52½ Guld. = 1 Pfd.) und Österreich
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0504,
von Dreimasterbis Dreißigjähriger Krieg |
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Tausendteile; Gewicht 7,0167 g; Feingewicht 5,84725 g; Wert (den Thaler des norddeutschen 30-Thalerfußes zu 3 deutschen Mark gerechnet) 1 deutsche Mark 5 1/4 Pf. = 52 5/8 jetzige österr. Währung. Später, seit etwa 1775, wurde der D. in geringerer
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Münzkabinettbis Münzregal |
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. Konventionsfußes), die Doppelkonvention vom 30. Juli 1838 zu Dresden zwischen den Staaten des Zollvereins, der deutsch-österr. Münzvertrag vom 24. Jan. 1857, wonach für Norddeutschland der 30-Thalerfuß, für Süddeutschland der 52½-Guldenfuß
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