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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Adelsbriefbis Adelung |
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. Reichsstrafgesetzbuch §. 33), dagegen ist die unbefugte Führung von A. strafbar mit Geldstrafe bis 150 M. oder Haft (§. 360, Ziffer 8).
Adelsprobe, der Beweis der adligen Abstammung durch Vorzeigen des Adelsbriefes, d. i. der Verleibungsurkunde, oder durch den
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0248,
Johanniterorden (gegenwärtige Einrichtung) |
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Adel verliehen. Um das Kreuz der Ehrenritter oder Devotionsdamen erlangen zu können, sind die Ahnen- und Adelsproben wie bei den Justizrittern nötig; nur fällt die Beschränkung der Nationalität weg, da auch Ausländer zugelassen werden.
Außer dem Ehren
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0779,
von Deutscher Orden (gegenwärtige Verhältnisse)bis Deutscher Schulverein |
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); "Archieven der ridderlijke Duitsche Orde, Balie van Utrecht", herausgegeben von J. J. ^[Jan Jakob] de Geer (Utrecht 1871, 2 Bde.); außerdem Nedopil, Deutsche Adelsproben aus dem Deutschen Ordenszentralarchiv (Wien 1868, 3 Bde.).
Deutscher Schulverein
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0247,
Johanniterorden (innere Einrichtung des ältern Ordens) |
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genügten 4, in Deutschland waren 16 nötig. Wer diese Formalität erfüllte, wurde Gerechtigkeitsritter und hatte die Befähigung zu allen Ordensämtern. Wenn aber das Kapitel mit Umgehung dieser vorgeschriebenen Adelsprobe verdienstvollen Männern
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0790,
von Filholbis Filigranarbeit |
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schafft. Die F. und die Adelsprobe zusammen werden
Ahnenprobe (s. Ahnen) genannt. - Vgl. Etobbe,
Handbuch des deutschen Privatrcchts, Bd. 1 (2. Aufl.,
Verl. 1872), S. 333, 334.
Filibe, Stadt, s. Philippopel.
Filibedzik (spr. -dschik), Dorf
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