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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0630,
von Bund, Deutscherbis Bundesfeldherr |
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630
Bund, Deutscher - Bundesfeldherr.
tige Unterschied zwischen Staatenbund und Bundesstaat, während man bei den Unionen zwischen Real- und Personalunion zu unterscheiden pflegt (s. Staat).
Bund, deutscher, s. Deutscher Bund.
Bund
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71% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0735,
von Bund (Maß)bis Bundesgenossenkriege |
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erfüllen, dazu angehalten werden
im Wege der Exekution, die vom Bundesrate zu besch ließen und vom Kaiser zu vollstrecken ist.
Bundesfeldherr , in der Verfassung des Norddeutschen Bundes Bezeichnung
für den König von Preußen, insofern
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0244,
Baden (Geschichte der letzten Jahre) |
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als Bundesfeldherr alle Rechte und Pflichten des Kontingents- und Kriegsherrn, einschließlich der Fürsorge für die Festung Rastatt unter Vorbehalt der badischen Territorialhoheit, übernahm. Beide Verträge wurden dem am 13. Dez. wieder zusammentretenden
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0560,
Bayern (Geschichte: 1870) |
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- und Niederlassungsverhältnisse fanden auf B. keine Anwendung. Da aber doch zugleich wesentliche Souveränitätsrechte von der Krone B. an den Bund und das Bundespräsidium übergingen, der Bundesfeldherr das Recht der Anordnung der Mobilisierung und das der Inspektion des
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0900,
Deutschland (Geschichte 1866-1867. Gründung des Norddeutschen Bundes) |
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, der König von Preußen Bundesfeldherr. Trotz mancher Mängel und Unebenheiten war die neue Verfassung lebens- und verbesserungsfähig. Die Kraft der Nation war in Einer Hand vereinigt und die Zersplitterung durch das Übergewicht Preußens verhindert
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0045,
von Kontinenzbis Kontingentierung der Steuern |
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sollte ein Heer aus Kontingenten der Bundesstaaten gebildet und ein Bundesfeldherr von der Bundesversammlung gewählt werden. Die Stärke der Kontingente war zuletzt durch Matrikel vom 14. April 1842 bestimmt, die Einrichtung und Zusammensetzung
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0271,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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bilden, der König von Preußen als Bundesfeldherr alle Rechte und Pflichten des Kontingents- und Kriegsherrn übernehmen und B. die dasselbe verfassungsmäßig treffende Summe für das Bundeslandheer der preuß. Kriegsverwaltung zur freien Verfügung überlassen
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0206,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1871-88) |
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Bestimmungen der Bundeskriegsverfassung gemäß einzurichten, und der Bundesfeldherr hatte das Recht der Anordnung der Mobilisierung und der Inspektion. Die Reservatrechte der drei andern süddeutschen Staaten waren bescheidener ausgefallen. (S. oben
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