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Ihre Suche nach Bürgerin
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Rang | Fundstelle | |
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10% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0120c,
Kostüme III (17. bis 19. Jahrhundert) |
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. Kriegs).
6 Kölnische Bürgerin (1633).
7 Ludwig XIV. von Frankreich (1680).
8 Franz. Edeldame mit der 'Fontange' (1680-1700).
9 Frauentracht (1730-40).
10 Herrentracht (1730-40).
11 Französin (1794).
12 Franz. Stutzer ('Incroyable') (1795-99).
13
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3% |
Kochschule →
13. Juni 1903 - 22. Okt. 1905 →
6. Februar 1904:
Seite 0731,
von Unknownbis Unknown |
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beitreten und Bürgerin werden. Mehr und mehr trachteten die Schneider darnach, die Näherinnen auf das Leinwandnähen zu beschränken und die Anfertigung der Kleider allein in ihre Hand zu bekommen. Endlich wurde denn auch, zu Ende des 17. Jahrhunderts
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3% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Citoyenbis Citrus |
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146
Citoyen - Citrus.
Citoyen (franz., spr. ssitŏajäng), Bürger, citoyenne, Bürgerin; in Frankreich ursprünglich der stimm- und wahlfähige Bürger der Cité, der Stadtbürger, dann jeder Staatsbürger; in der Revolution 1792 durch besondere
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3% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Egripobis Ehe |
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zurückgehalten als bei den Doriern, doch wurden dieselben im allgemeinen weit besser behandelt; nicht bloß der Mann, sondern auch die Frau wurde als berechtigter Teil in der E. betrachtet. Keine athenische Bürgerin durfte eine E. ohne Einwilligung ihrer Eltern
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3% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0733,
von Molybdänockerbis Mômiers |
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mathematischen Wissenschaften bewandert. Tasso und Guarini sangen ihr Lob, und der römische Senat erteilte ihr den Titel einer "römischen Bürgerin". Ihre Dichtungen (veröffentlicht in den Werken ihres Großvaters) bestanden in Madrigalen und Epigrammen
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3% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0350,
von Civilsenatbis Civilstandsregister |
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. Die röm. Ehe (^u8tg,6 uuptiae), welche ohne
weiteres die Wirkung hatte, daß die Kinder in der
Gewalt des Vaters standen, konnte nur ein röm.
Bürger mit einer Bürgerin eingehen: eine Ehe
nach ^u8 Z6iitiuin alle freien Personen. Später wur-
den diese
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3% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0031,
von Franco (Niccolò)bis François (Nicolas Louis, Graf) |
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folgten. Bedeutenden
Erfolg errang sie mit dem Roman "Die letzte Recken-
burgerin" (2'Vde., Berl. 1871 u. ö.; 6^ Aufl. 1894)
und behauptete diesen Ruhm durch "Frau Erdmu-
then5 Zwillingssöhne" (2 Bde., ebd. 1873; 2. Aufl.
1891), "^lufenjahre
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