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Ihre Suche nach Constitutum possessorium
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0489,
von Constantius II.bis Consualia |
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debiti alieni ), so erlangte der Gläubiger dadurch einen zweiten Schuldner.
Constitutum possessorĭum (lat), die Handlung, durch welche der
Besitzer zu erkennen giebt, daß er fortan nicht mehr für sich, sondern im Namen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Constanzabis Contades |
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.
Constitutio Unigenitus (lat.), s. Unigenitus.
Constitutum (lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt C. debiti das Versprechen der Erfüllung einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, C
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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als Innehabung für diesen fortsetzt, z. B. der Verkäufer mietet oder pachtet vom Käufer und bleibt so in der Innehabung, aber erkennt den Käufer als Herrn (jurist. Besitzer) der Sache an (constitutum possessorium). Verkauft der bisherige jurist
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Breviariumbis Brewster |
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. War der Verkäufer oder Schenkgeber Eigentümer, so erwirbt der bisherige Inhaber auf diesem Wege Eigentum. Der Vorgang ist der umgekehrte vom Constitutum possessorium (s. d.).
Brevipennes (lat.), Kurzschwinger, soviel wie Straußvögel (s. d
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0030,
von Überfall (im Festungsbau)bis Übergangssteuern |
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die Sache für den Eigentümer zu verfügen (altes Handelsgesetzbuch Art. 306; neues vom 10. Mai 1897, §. 366). Doch muß in beiden Fällen immer körperliche Ü., nicht bloß constitutum possessorium, vorliegen. (S. Bona fides.)
Übergalle, soviel wie Rinderpest
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0605,
von Faustabis Faustpfand |
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(Handelsgesetzbuch Art. 309). Unter Übergabe wird körperliche Übergabe verstanden, nicht eine solche, bei welcher der Verpfänder das Pfand in Händen behält (constitutum possessorium). Doch kann ein Mitgewahrsam und Mitverschluß des Gläubigers und des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0803,
von Einkaufsrechnungbis Einkommen |
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dem Auftraggeber übergiebt; die Übergabe kann aber durch Constitutum possessorium (s. d.) auf den Auftraggeber übergehen, und eine dahin gehende Erklärung liegt in der Mitteilung, Einkäufer habe die Stücke in das Depot genommen, zumal wenn
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