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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0734,
Dampfkesselrevision |
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732
Dampfkesselrevision
In Bezug auf die Kessel in Eisenbahnlokomotiven bleiben die Bestimmungen des Bahnpolizei-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands in der Fassung vom 30. Nov. 1885 und der Bahnordnung für deutsche Bahnen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0179,
Dampfkesselüberwachung (gesetzliche Neuregelung in Preußen) |
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war, daß im Staatshaushaltsetat für 1891/92 eine Summe von 450,000 Mk. als Einnahme aus Gebühren für Dampfkesselrevisionen eingesetzt wurde, die bisher den mit diesen Revisionen betrauten Baubeamten direkt zuging. Die Überwachung der Dampfkessel soll diesen Beamten ganz
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0732,
Dampfkesselgesetze |
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durch langsames Öffnen der Dampf- und Sicherheitsventile; 4) rechtzeitige Reparatur aller schadhaften Stellen, Sprünge und Risse; 5) hinreichender Wasservorrat im Kessel und 6) oftmalige und sorgfältige Reinigung vom Kesselstein. (S. Dampfkesselrevision
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0733,
Dampfkesselgesetze |
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, in den einem Landkreise angehörigen Städten mit über 10000 Seelen die Magistrate, bei Dampfkesseln für Bergwerke die Oberbergämter; die Dampfkessel unterliegen einer fortwährenden behördlichen Revision, (S. Dampfkesselrevision.) Auszugsweise sind
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0062,
Arbeiterfrage (Fabrikinspektion) |
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größern Staaten die Dampfkesselrevision mit der Gewerbeinspektion verbunden, ja die letztere förmlich zu einem Anhängsel der erstern geworden ist. Socialpolitisch durchaus befähigte Männer erscheinen vom Amte ausgeschlossen, sofern sie nicht
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0288,
von Dämonenbis Dampffässer |
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die Anlegung von Dampfkesseln vom 5. Aug.
1890 nach deren §. 22, Ziffer 1, keine Anwendung
finden. Sie sind von Zeit zu Zeit von den mit der
technischen Aufsicht über die Dampfkessel betrauten
Beamten
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