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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0242,
von Erbscholtiseibis Erbsenmuscheln |
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240
Erbscholtisei - Erbsenmuscheln
singer der rechten Hand das von der federnden Zange
oder Schere gefaßte Sieb unterhalb der Feder in der
Schwebe, nennen den einzelnen Namen jeder der
des Diebstahls verdächtigen Perfonen nacheinander
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60% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0730,
von Erbschatzmeisterbis Erbse |
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einer Erbschaft zu gelangen sucht.
Erbschlüssel, ein alter, geerbter Schlüssel, häufig zu abergläubischen Handlungen, besonders zum Bleigießen und Erforschen der Urheber eines Diebstahls, nach Art der Siebwahrsagung (s. d.) gebraucht.
Erbscholtisei, s. v
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0203,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Verwaltung. Völkerrecht) |
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Magistrat
Stadtrath
Schultheiß
Erbscholtisei *
Schulze
Alderman
Mayor
Provost
Podesta
Adjoint
Maire
Mairie
Avoyer
Alcalde
Ayuntamiento
Einwohnerrecht.
Ansässigkeit
Anzugsgeld
Bürgergehorsam
Bürgergeld, s. Anzugsgeld
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0066,
von Gemeindeabgabenbis Gemeindebeisassen |
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. In den östlichen Provinzen Preußens ist das Schulzenamt mitunter mit dem Besitz eines gewissen Guts (Erbscholtisei) verbunden. Nach andern Gemeindeordnungen dagegen und insbesondere nach den meisten Städteordnungen hat der Gemeindevorstand
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0653,
von Schulterhöhebis Schultz |
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, welches jetzt durch die Wahl der Gemeinde übertragen wird, die aber der obrigkeitlichen Bestätigung bedarf, war früher auch vielfach mit dem Besitz bestimmter Güter (Schulzengut, Schulzenlehen, Bauermeisterlehen, in Schlesien Scholtisei, Erbscholtisei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0752,
von Gemeindewaldungenbis Gemeines Recht |
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das
Schulzenamt mit dem Besitz eines gewissen Gutes
(Erbscholtisei) verbunden. Einer Bestätigung durch
die staatliche Aufsichtsbehörde bedarf die Wahl
allenthalben. Nach andern Gemeindeordnungen und
zwar fast durchweg nach den Städteordnungen hat
der G
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Schulz (Moritz)bis Schulze (Franz Eilhard) |
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das Schulzenamt auf einem Gute, und
dann heißt der S. Erbschulze, Erbscholtisei-
b esitz er und, wenn er das Gut zu Lehn hat, Lehn-
schulze. Besitzer von Schulzengütern, welche das
Amt nicht versehen können oder wollen, müssen auf
ihre Kosten geeignete
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