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Ihre Suche nach Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners)
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0272,
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners) |
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270
Erfüllung (der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners)
unterläßt; hat cr einen Auftrag (s. d.) übernommen,
so erfüllt er damit, daß er die versprochenen
Handlungen ausführt, ohne daß der Gläubiger
bei der E. zugezogen ist, wenn dies dem
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt.
Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0273,
von Erfüllungseidbis Erfüllungsort |
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oder
Erwerbsgeschäfte des Gemeinschuldners angetre-
tenes Dienstverhältnis kann nach §. 19 der Kon-
tursordnung von jedem Teil aufgekündigt werden,
und zwar ist auch hier, falls eine kürzere Frist odcr
nähere Zeit nicht bedungen war, die gesetzliche
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0757,
von Gemeinschaft des Vermögensbis Gemeinschuldner |
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bestimmten Voraussetzungen angefochten werden. (S. Anfechtung; über die Erfüllung der Rechtsgeschäfte des G. durch den Konkursverwalter s. Erfüllung.) Andererseits ist der G. während der Dauer des Konkursverfahrens gegen Verfolgung seitens
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0656,
von Masse (Vermögensmasse)bis Masséna |
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bewilligten Erfüllung der Rechtsgeschäfte des Gemeinschuldners oder neu abgeschlossener Rechtsgeschäfte Verbindlichkeiten entstehen, welche gleichfalls aus der Konkursmasse erfüllt werden müssen; ferner Ansprüche aus grundloser Bereicherung der Masse
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Aufstrichbis Auftreibschere |
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können auch wirtschaftliche, brauchen keine Rechtsgeschäfte zu sein. So kann der Beauftragte die Überwachung des Geschäftspersonals, der Dienstleute, die Führung einer Landwirtschaft während der Abwesenheit des Geschäftsherrn übernehmen. Der A. kann
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