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Ihre Suche nach Gebrauchsleihe
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Gebotbis Gebühren |
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zusammenhängend, gewissermaßen als heilig gelten. Vgl. Zeremoniell.
Gebrauchsleihe, das früher in manchen Gegenden übliche Rechtsinstitut, wonach Bauerngüter zur ausgedehnten Nutzung, zumeist erblich, verliehen wurden. Dieselben sind jetzt fast durchweg
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Commissoria lexbis Commodianus |
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(lat.), Gebrauchsleihe, ein Vertrag, durch den eine Sache zu einem bestimmten Gebrauch und gewöhnlich auf bestimmte Zeit unentgeltlich verliehen wird. Durch den Mangel einer Vergütung unterscheidet sich das C. von der Pacht und Miete
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0969,
Forderungsrecht |
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lagsvertrag ls. d.), Darlehn ls. d.), Gebrauchsleihe
ls. (^oininoäatum), Hinterlegungsvertrag ls. Depo-
situm), Auftrag ls.d.), welchem die Geschäftsführung
ls. d.) ohne Auftrag angeschlossen wird, Anweisung
(s. d.), Kommission ls- d
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0626,
von Gebläsemaschinenbis Gebrauchsmuster |
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Bestimmungen
getroffen sind. (S. Firma, I'ui'ttiin ^n8N8^, Marken-
schutz, Patent.)
Gebrauchsleihe, s. ^oininoäawm.
Gebrauchsmuster, nach dem Sprachgebrauch
der deutschen Gesetzgebung der Gegensatz von Ge-
schmacksmuster |
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Conti (Tito)bis Contractus |
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erst durch sachliche Leistung eine Verbindlichkeit (auf Rückgabe) erzeugten, Darlehn (mutuum), Gebrauchsleihe (commodatum), Hinterlegung (depositum) und Pfandvertrag (pignus). Bei diesen Geschäften gab es eine Klage bloß aus der mündlichen Zusage, z. B
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