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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0482,
von Eisenwasserbis Eiserne Krone |
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Gläubiger gekündigt werden kann; speziell in der Landwirtschaft versteht man darunter dasjenige Betriebskapital, welches den Gutspächtern mit übergeben wird unter der Bedingung, am Ende der Pachtzeit es wieder abgeben zu müssen, wobei man den etwanigen
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Goltziusbis Golubatz |
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507
Goltzius - Golubatz.
nacheinander mehrere Gutspachtungen in Polen und Preußen ohne glücklichen Erfolg und ließ sich endlich 1830 mit den geretteten geringen Resten seines Vermögens in dem Städtchen Gollub nieder, von wo er 1847 nach Thorn
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0560,
von Karpfenbis Karren |
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. Hausstock.
Karpinski, Franciszek, poln. Dichter, geb. 4. Okt. 1741 zu Holosko in Galizien, erhielt seine Bildung in der Jesuitenschule zu Lemberg und lebte hierauf eine Zeitlang in Wien und als Gutspachter in Galizien. 1783 wurde er Sekretär beim
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Pachometerbis Pachtvertrag |
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Gutspachtungen wird dem Pachter das vorhandene Inventar gewöhnlich zu einer bestimmten Taxe übergeben mit der Verpflichtung zum taxgemäßen Ersatz etwaniger Abgänge. Namentlich ist bei dem zum Gutsinventar gehörigen Vieh der sogen. "eiserne" Bestand zu
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0881,
Besitz |
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Besitzer wieder seine Nutzung durch einen Inhaber ausüben, wie wenn der Gutspächter nach der Stadt zieht und das Pachtgut durch einen Inspektor für sich verwalten läßt, so daß der Eigentümer durch zwei Stellvertreter, welche untereinander stehen, den
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