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100% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0895, von Hausmarke bis Hausorden Öffnen
erwähnen: «Vergleichende Statistik von Europa» (2 Bde., Lemb. 1865), «Versuch einer vergleichenden Monographie der Karl-Ludwigsbahn» (ebd. 1875), «Das menschliche Elend» (Wien 1879), «Deutschtum und Deutsches Reich» (ebd. 1880). Hausoffiziant, s
0% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0834, Erziehung (Begriff und Aufgabe, häusliche und Schul-E.) Öffnen
nur dann im Haus besorgen lassen dürfen, wenn derselbe wenigstens dem Lehrplan einer öffentlichen Volksschule entspricht. Nach dem allgemeinen Landrecht (Teil II, Titel 5, § 187 ff.) sind Erzieherinnen nicht für bloße Hausoffizianten (Dienstboten) zu
0% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0199, von Gesandtschaftsrecht bis Gesang Öffnen
., beigegeben. Alle diese Personen, ingleichen der etwa beigegebene Gesandtschaftsarzt, der Geistliche (aumônier), die Hausoffizianten und Livreediener des Gesandten wie auch dessen Familie, stehen unter dem Schutz des Völkerrechts und nehmen an
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0282, von Dienstliste bis Dienstmiete Öffnen
einen Dienstmann für einen Weg mietet, die Verhältnisse der Herrschaft zu dem Gesinde, zu den Hausoffizianten und Stützen der Hausfrau, des Arbeitgebers zu den gewerblichen, landwirtschaftlichen und Fabrikarbeitern, des Mei- sters zu seinen Gesellen, des
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0558, von Familienbrüder bis Familienfideikommiß Öffnen
hausoffizianten in II, 5 im engsten Anscklnsse an die übrigen Lehren des Familienrechts
0% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0943, von Gesichtsurnen bis Gesinde Öffnen
. Erzieher und Erzieherinnen, Privatsekretäre, Kaplane, obschon sie dem Hausstande angehören, zählen nicht zu dem G. Von dem gemeinen G. unterscheidet das Preuß. Allg. Landrecht die Hausoffizianten als die Personen, welche im Hause, der Land