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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0704,
von Hönnebis Honorar |
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.: Situationsplan von Honolulu.]
Honorant (Intervenient, lat.), im Wechselverkehr derjenige, der einen Wechsel an Stelle des Bezogenen annimmt oder zahlt (honoriert); Honorat, derjenige, für den ein Wechsel auf solche Art bezahlt wird. S. Wechsel.
Honorar
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Honorant
Honorat
Honoration
Honoriren
Im Fall, s. Wechsel
In dorso
Indossament, s. Indossiren
Indossiren
Kancellation
Nach Sicht, s. Wechsel
Nothadresse, s. Wechsel
Obligo
Prefisso
Trassiren
Vista
Wechselstempel, s. Wechsel
Arten
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0705,
von Honorarprofessorbis Honorius |
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der Ärzte und Anwalte sind regelmäßig besondere Taxen aufgestellt.
Honorarprofessor, s. Professor.
Honorat (lat.), oberer Ordensgeistlicher; im Wechselverkehr, s. Honorant.
Honoration (lat.), Annahme und Einlösung (Honorierung) eines Wechsels
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0462,
Wechsel (besondere Arten, Geschichtliches) |
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, der Intervenient Honorant genannt. Zu einer solchen etwanigen Intervention wird man gewöhnlich durch einen Nebenvermerk auf dem W. selbst, die sogen. Notadresse, vom Honoraten aufgefordert. Die W. sind jetzt nicht nur Hilfsinstrumente in der Hand des
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Honigweinbis Honorar |
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der Sandwichinseln (s. d.) geht über H.
Honorant (lat.), s. Ehrenanncchme.
Honorar (lat.), vornehmere Bezeichnung des
Entgelts für solche Leistungen, welche wegen der
socialen Stellung des Leistenden oder der Natur der
Leistung oder des
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0753,
von Ehrenbergbis Ehrenbreitstein |
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eines Regreßpflichtigen erbieten; er interveniert, tritt dadurch ein für den bezeichneten Regreßpflichtigen; wenn er keinen bezeichnet, für den letzten Regreßpflichtigen. Der Eintretende wird Honorant, derjenige, für den er eintritt, Honorat genannt
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