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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0765,
Kirchenpolitik (12.-17. Jahrhundert) |
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begannen die Geltung neuer kirchlicher Anordnungen in ihrem Land von staatlicher Genehmigung abhängig zu machen. Die Staatseinrichtungen des landesherrlichen "Placet" (regium exequatur) und der an die Staatsbehörden eröffneten Beschwerde
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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durch die Staatsbehörde, das letztere, daß der Bestrafte mit dem Vollzug durch die Kirchengewalt einverstanden sei. Ausführlicher ist das preußische Gesetz vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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. Mai 1873). Auch ist gegen kirchliche Disziplinarentscheidungen das Rechtsmittel der Berufung an die zuständige Staatsbehörde (recursus ab abusu) gegeben. Auch der D. des Präsidenten der gesetzgebenden Körperschaften ist hier zu gedenken, welche um so
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0778,
Württemberg (Kirchliches, Heer, Finanzen, Wappen, Orden) |
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778
Württemberg (Kirchliches, Heer, Finanzen, Wappen, Orden).
Stimmen zwei Drittel hat. Als beschließende Versammlungen bestehen neben dem Ortsvorsteher der Gemeinderat und ein Bürgerausschuß, deren Mitglieder von den Bürgern für jenen
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0269,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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14. Nov. 1848 niedergelegt waren, die Wiederherstellung der altkirchlichen Rechte, namentlich freie Besetzung der kirchlichen Pfründen, freie Verwaltung des kirchlichen Vermögens und anderes. Bald darauf (1850) waren auf Einladung des Erzbischofs
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2% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0416,
Großbritannien und Irland (Kirchenwesen) |
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da Provinzial-Staatsbehörden nicht bestehen. 4) Die Behörde für Ackerbau (Board of Agriculture), 1889 begründet, unter einem Präsidenten mit permanentem Sekretär, überwacht die Maßregeln zur Abwehr von Viehseuchen, zerstörenden Insekten u. s. w
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0885,
von Milhabis Militäranwärter |
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und Vertretung der kirchlichen oder polit. Gemeinden und weitern Kommunalverbänden bedürfen Militärpersonen der Genehmigung ihres Dienstvorgesetzten, zur Verheiratung die Gemeinen der des Dienstvorgesetzten, die aktiven Offiziere der des Königs
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2% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0241,
Baden (Geschichte: 1852-1859) |
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, durch sein ehrwürdiges Alter ein besonders geeignetes Werkzeug im Kampf gegen den Staat zu werden versprach.
Der kirchliche Streit brach nach dem Tode des Großherzogs Leopold aus, der 24. April 1852 starb. Ihm folgte, da der Erbgroßherzog Ludwig (gest. 22. Jan
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0762,
von Kirchenglaubebis Kirchenmusik |
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Zustimmung zu kirchlichen Gesetzgebungsakten, von Wichtigkeit. Hierher gehören ferner der Recursus ab abusu (appel comme d'abus), d. h. das Rechtsmittel der Berufung an die Staatsbehörde wegen Mißbrauchs der geistlichen Gewalt, ferner die Mitwirkung bei
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0400,
Preußen (Gesundheitswesen. Verfassung) |
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durch Landesgesetze geordnet sind, haben frei nebeneinander stehende Synagogengemeinden; nur in Hannover ist das israel. Konsistorium und in Cassel das Landesrabbinat Aufsichtsbehörde.
Über das kirchliche Leben liegen umfassende Nachrichten nicht vor. Nur
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0360,
von Stiftsschulenbis Stiglmayer |
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der zuständigen Staatsbehörde und, wenn nicht das Landesgesetz den so genehmigten S. die selbständige Rechtsfähigkeit, jurist. Persönlichkeit (s. Juristische Person) ohne weiteres beilegt, deren Erteilung durch das Staatsoberhaupt
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0173,
Feste (der evangelischen Kirche) |
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angezeigt und nur von der Geistlichkeit begangen, und F., die allgemein gefeiert wurden, oder in Feriae mere ecclesiasticae, F. mit rein kirchlichem Charakter, und Feriae publicae, weltliche F. ohne eigentlich kirchlichen Charakter. Die Art und Weise
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1023,
Universitäten (außerdeutsche) |
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das liberale University College, das kirchliche King's College, inner- und außerhalb Londons verbunden worden sind. Näher den deutschen U. stehen die schottischen zu St. Andrews (1412), Glasgow (1454), Aberdeen (1506) und Edinburg (1582), während
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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in derkatholifchenKirche
die bei jedem Bischofssitze zur Ausübung der bischöfl.
Gerichtsbarkeit bestehende Behörde (bischöfliches
K., auch Offizialat,s. d.), sowie das zur Beratung
aller wichtigen kirchlichen Angelegenheiten unter
dein Vorsitze des Papstes sich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Aufgebotbis Aufgeld |
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, ohne daß die Ehe geschlossen worden ist. Von dem A. kann nur die zuständige Staatsbehörde dispensieren. Wird jedoch eine lebensgefährliche Krankheit, die den Aufschub der Eheschließung nicht gestattet, ärztlich bescheinigt, so kann der Standesbeamte auch
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1% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0102,
von Plachebis Plagiat |
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102
Plache - Plagiat.
doch enthält das Gesetz vom 7. Mai 1874 über die äußern Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche die Vorschrift, daß die Erlasse der Bischöfe gleichzeitig mit ihrer Veröffentlichung der Staatsbehörde zur Kenntnisnahme
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0263,
Baden (Großherzogtum; Verkehrswesen. Geistige Kultur. Verfassung u. Verwaltung) |
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einem Dekan vereinigt. Das örtliche Kirchenvermögen wird von einer Stiftungskommission, die Distriktsstiftung von einer Distriktskommission, die allgemeinen kirchlichen Landesfonds werden von einem Oberstiftungsrat verwaltet, welcher der Oberaufsicht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0273,
Baden (Großherzogtum; Geschichte) |
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der Prüfung der Staatsbehörde keinen Anlaß zur Beanstandung der Kandidaten gegeben habe. Denjenigen Geistlichen aber, die vor Verkündigung dieses neuen Gesetzes geprüft und zu Priestern geweiht worden waren, sollte bei Nachweis der bestandenen
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Illuminatiobis Illustrationen |
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einem völligen Bruche steigerte. Knigge sagte sich 1784 vom Illuminatismus los. Kurz zuvor hatten mehrere Professoren der Marianischen Akademie ihren Austritt aus dem Orden erklärt. Hierauf ließ die Staatsbehörde eine Untersuchung anordnen, infolge deren alle
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0094,
Universitäten |
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durch die Revolution und die Einrichtungen Napoleons I. statt. Université bezeichnet in Frankreich jetzt nicht mehr eine Hochschule, sondern die Gesamtheit der Erziehungs- und Unterrichtsanstalten. Bezeichnend ist der starke Einfluß der Staatsbehörden
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