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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
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455
Koagulum – Koalitionsrecht
Koagŭlum (lat.), das Gerinnsel; in der Medizin insbesondere der feste Niederschlag aus dem Blut, auch der Blutkuchen. (S. Blut, Bd. 3, S. 158 b.)
Koaks, s. Koks.
Koal (Eudynamis niger Vig. & Horsf.), schwarzer
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0891,
von Knutzenbis Koalition |
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) zusammengesetztes Ministerium. Von besonderer Wichtigkeit ist das Koalitionsrecht, d. h. das Recht der freien Vereinigung der Lohnarbeiter zur Besserung ihrer Lage, also auch zur gemeinsamen Regelung der Bedingungen ihrer Arbeitsverträge. Die gesetzliche
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0823,
Arbeitslohn |
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, daß den Arbeitern, die in den gedrücktesten Verhältnissen leben, das Koalitionsrecht bisher fast nichts genützt hat. So bei den Webern und den Arbeitern und Arbeiterinnen der Konfektionsbranchen, wo die hausindustrielle Vetriebsform
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Berufsvereinebis Berufszweige |
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, der bezweckt, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Gebrauch des ihnen nach der Gewerbeordnung zustehenden Koalitionsrechts dadurch zu erleichtern und zu regeln, daß den auf Grund desselben gebildeten Vereinigungen Rechtsfähigkeit verliehen werde. Demgemäß
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0005,
Socialdemokratie |
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. Durchgreifende gewerbliche Hygieine. 3) Rechtliche Gleichstellung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten mit den gewerblichen Arbeitern; Beseitigung der Gesindeordnungen. 4) Sicherstellung des Koalitionsrechts. 5) Übernahme der gesamten
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0064,
Arbeiterfrage (Arbeitseinstellungen. Arbeiterverbände) |
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die Arbeiter gelernt haben, ihr Koalitionsrecht geltend zumachen, nur freilich nicht immer mit einem für sie günstigen Ausgange. In Preußen (über ganz Deutschland liegen keine amtlichen Angaben vor) offenbart sich glücklicherweise eine entschieden abnehmende
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0939,
Industrielle Arbeiterfrage (Heilmittel) |
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Anerkennung des Koalitionsrechts (Rechts der freien Vereinigung) der Lohnarbeiter zur Besserung ihrer Lage, weil die Arbeiter nur durch Vereinigung mit andern dem großen Unternehmer gegenüber in die Stellung eines diesem gleichen Kontrahenten
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Kontrabuchbis Kontraktbruch |
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Handlung, mit der Aufhebung der Koalitionsverbote (s. Koalitionsrecht) wurde derselbe aber in den meisten Staaten straflos. Eine Ausnahme besteht nur in der Regel noch für den K. des Gesindes und der Seeleute sowie für den Fall "gemeiner Gefahr" (s
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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einer noch schärfern Bestrafung zu Grunde gelegt werde, so werde man in zahlreichen Fällen Unschuldige, in andern Fällen minder Schuldige mit ungerechten und zu hohen Strafen belegen, das Vereinsleben der Arbeiter und ihr Koalitionsrecht ernstlich gefährden
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0866,
Sozialdemokratie (Einnahmen und Ausgaben 1890/91; Parteipresse) |
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gewerblichen Arbeitern; Beseitigung der
Geimdeordnungen.
4) Sicherstellung des Koalitionsrechts.
5) Übernahme der gesamten Arbeiterversicherung durch das Reich mit maßgebender Mitwirkung der Arbeiter an der Verwaltung.
Über die Vertretung der S
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0018,
Socialismus |
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- und Kinderarbeit sowie der Nachtarbeit, Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, Sicherung des vollen Koalitionsrechts für die Arbeiter sowie Einführung von Arbeitervertretungen in den einzelnen Fabriken. Vorsitzender des Gesamtverbandes der evangel
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0019,
von Socialistbis Société du Sacré-Coeur |
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anbetrifft, so legt diese Richtung hauptsächlich Nachdruck aus die Ausbildung des Koalitionsrechts (s. d.) und der Gewerkvereine (s. d.). Auf dem Gebiete des Gewerbewesens ist diese Schule Anhängerin der Gewerbefreiheit (s. d.); sie vertritt freie
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0434,
von Streichkohlebis Streik |
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durch Lohnverlust (s. unten), den Unternehmern durch Entgang von Zinsen, Gewinn, durch Kapitalverlust bringt, ist schon groß genug, um den S. als ein sehr gewagtes Kampfmittel erscheinen zu lassen.
Seit der Bewilligung des Koalitionsrechts (s. d
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