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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0937, von Kollar bis Kollegialsystem Öffnen
einer Reinschrift oder Abschrift durch Vergleichung mit dem Konzept, resp. Original feststellen. Kollator (lat.), derjenige, welchem die Befugnis der Besetzung einer geistlichen oder Schulstelle zusteht. Das Recht der Besetzung selbst
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0204, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht Öffnen
primarum Konsistorialproceß Nominatio Patronatsrecht, s. Patronus Kirchenpatron Kollator Konpatronat Patron, s. Patronus Patronus Präsentationsrecht Placet - Filiolität Filius S. Petri Konkordat - Duldung, s. Toleranz
1% Fabris → Hauptstück → Hauptstück: Seite 0043, Wie die Stadt zerstört und wieder aufgebaut wurde Öffnen
begabt sind, und wie sie die Patrone der Kirche sind, so sind sie auch die Kollatoren (Besetzer) aller Altäre. Viele Altäre aber gibt es, die 5, einige, die 4, einige, die 3 Präbenden haben. Und daraus folgt viertens, daß keine Kirche, die eben nur
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0367, von Pravazsche Spritze bis Prazák Öffnen
, geistliche Beneficien und Amter mit Übergehung der eigentlichen Kollatoren vergeben zu können. Diesen Vorbehalt stützte man darauf, daß der Papst sein Recht den Kollatoren nur übertragen habe, daß er daher diesen auch jederzeit zuvorkommen
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0209, von Colima bis Collé Öffnen
(lat.), s. Kollation. Collator (lat.), derjenige, welcher etwas zusammenträgt, Einsammler; vgl. Kollator. Colle, Raffaele del, gewöhnlich Raffaellino genannt, ital. Maler, geb. 1490 zu Borgo San Sepolcro, Schüler Raffaels und Giulio Romanos
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0320, von Prats de Mollo bis Praya Öffnen
für den Papst in Anspruch genommene Recht, geistliche Benefizien und Pfründen unter gewissen Umständen statt des eigentlichen Kollators zu vergeben; im Rechtswesen das Zuvorkommen mit einer Rechtshandlung. Sind in einer Rechtssache gleichzeitig mehrere
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0493, von Kollaps bis Kollegialsystem Öffnen
(der Kollātor) bei der Kollation an eine Präsentation Dritter gebunden (s. Kirchenpatronat), so spricht man von collatio non libera, entgegengesetzten Falls von einer collatio libera. (S. auch Provision.) Kollaudation (lat.), auch Kollaudierung