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Ihre Suche nach Kollator
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0937,
von Kollarbis Kollegialsystem |
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einer Reinschrift oder Abschrift durch Vergleichung mit dem Konzept, resp. Original feststellen.
Kollator (lat.), derjenige, welchem die Befugnis der Besetzung einer geistlichen oder Schulstelle zusteht. Das Recht der Besetzung selbst
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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primarum
Konsistorialproceß
Nominatio
Patronatsrecht, s. Patronus
Kirchenpatron
Kollator
Konpatronat
Patron, s. Patronus
Patronus
Präsentationsrecht
Placet
-
Filiolität
Filius S. Petri
Konkordat
-
Duldung, s. Toleranz
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Fabris →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0043,
Wie die Stadt zerstört und wieder aufgebaut wurde |
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begabt sind, und wie sie die Patrone der Kirche sind, so sind sie auch die Kollatoren (Besetzer) aller Altäre. Viele Altäre aber gibt es, die 5, einige, die 4, einige, die 3 Präbenden haben.
Und daraus folgt viertens, daß keine Kirche, die eben nur
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0367,
von Pravazsche Spritzebis Prazák |
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geistliche Beneficien und Amter mit Übergehung der
eigentlichen Kollatoren vergeben zu können. Diesen
Vorbehalt stützte man darauf, daß der Papst sein
Recht den Kollatoren nur übertragen habe, daß er
daher diesen auch jederzeit zuvorkommen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0209,
von Colimabis Collé |
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(lat.), s. Kollation.
Collator (lat.), derjenige, welcher etwas zusammenträgt, Einsammler; vgl. Kollator.
Colle, Raffaele del, gewöhnlich Raffaellino genannt, ital. Maler, geb. 1490 zu Borgo San Sepolcro, Schüler Raffaels und Giulio Romanos
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0320,
von Prats de Mollobis Praya |
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für den Papst in Anspruch genommene Recht, geistliche Benefizien und Pfründen unter gewissen Umständen statt des eigentlichen Kollators zu vergeben; im Rechtswesen das Zuvorkommen mit einer Rechtshandlung. Sind in einer Rechtssache gleichzeitig mehrere
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0493,
von Kollapsbis Kollegialsystem |
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(der Kollātor) bei der Kollation an eine Präsentation Dritter gebunden (s. Kirchenpatronat), so spricht man von collatio non libera, entgegengesetzten Falls von einer collatio libera. (S. auch Provision.)
Kollaudation (lat.), auch Kollaudierung
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