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Ihre Suche nach Konkurskommissar
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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in diesem Staate behandelt werden.
Konkurskommissar (Konkurskommissär), in Österreich der Kommissar des Konkursgerichts, dem die selbständige Leitung der Konkursverhandlungen und die Überwachung der mit der Vermögensverwaltung betrauten Personen
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0011,
Konkurs (Verfahren nach der deutschen K.-Ordnung v. 10. Febr. 1877) |
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richterlicher Beamter als Kommissar (Konkurskommissar) bestimmt.
Die Konkurseröffnung findet nach der deutschen Konkursordnung nicht mehr von Amts wegen, sondern nur auf Antrag statt, und zwar sowohl auf Antrag des Gemeinschuldners als eines Gläubigers
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Abschlagbis Abschneiden |
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im Einvernehmen mit dem Gläubigerausschuß zu beantragen hat, der Zustimmung des Konkurskommissars. Die der ersten und zweiten Klasse angehörigen Gläubiger sind hier vollständig zu befriedigen, ehe die übrigen Gläubiger etwas erhalten. Auch
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0876,
von Beschreienbis Beschwerde |
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" B. statt (s. unter 3). Das Recht der B. steht allen Personen zu, deren Interesse durch die ergangene Entscheidung verletzt wird.
Nach der Österr. Konkursordnung (§. 70) kann derjenige, der sich durch die Verfügungen des "Konkurskommissars" (s. d
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0184,
von Entschälenbis Entstehungszustand |
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der Österreichischen Konkursordnung (§. 70) ist der Konkurskommissar (s. d.) zu allen Verfügungen und E. berufen, welche nicht ausdrücklich der Beschlußfassung des Konkursgerichts vorbehalten sind. Wer sich durch die Verfügungen des Kommissars für beschwert
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0570,
von Konkursbis Konkursgericht |
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als Konkurskommissar zu bestellen und diesem liegt die selbständige Leitung der Konkursverhandlungen, die Überwachung des Verwalters u. s. w. ob. Er hat
^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]
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