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Ihre Suche nach Konsistoriālverfassung
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0022,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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eines Konsistoriums, auch wohl Bezeichnung für diese Behörde selbst; s. Konsistorium.
Konsistoriālverfassung, diejenige Verfassung der evangelischen Kirche, nach welcher dem Landesherrn als summus episcopus (oberster Bischof) das Kirchenregiment
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0204,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Politik). Kirchenrecht |
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Nomokanon
Kirchenordnungen
Kirchenverfassung.
Kirchenverfassung
Kollegialrecht
Kollegialsystem
Konsistorialverfassung
Landessynode, s. Synode
Presbyterial- und Synodalverfassung
Presbyterium
Synodalverfassung, s. Presbyterialverfassung
Synode
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0023,
von Konskbis Konsolidation |
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der Besorgung gewisser Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Synodalausschuß zuzuziehen. Übrigens ist die Konsistorialverfassung in den verschiedenen deutschen Staaten auch insofern keine übereinstimmende, als die Konsistorien
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0818,
Deutschland (Kirchenwesen) |
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, bei letzterer in der Hand des Landesherrn als obersten Bischofs. Wird aber die Ausübung auf kollegiale Behörden übertragen, so wird die Episkopalverfassung als Konsistorialverfassung bezeichnet. Wo sich die Gemeinden bei der Reformation auf sich
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Kirchenvermögenbis Kirchenvisitation |
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des Landes (das Kirchenregiment) ließ jetzt der Landesherr durch kollegialisch verfaßte, aus Theologen und Juristen gemischte Behörden, Konsistorien, und unter ihnen durch von ihm angestellte Superintendenten verwalten (sogen. Konsistorialverfassung
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0328,
von Presbyterianerbis Prescott |
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328
Presbyterianer - Prescott.
Konsistorialverfassung (s. d.) in Einklang gebracht. Vgl. Lechler, Geschichte der P. (Leiden 1854); Heppe, Die presbyteriale Synodalverfassung von Norddeutschland (2. Aufl., Iserl. 1874); Friedberg, Die geltenden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0528,
von Rabbabis Rabe |
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Beschränkungen erfahren hat. In Preußen und anderswo ist die Anstellung der Rabbiner Sache der Gemeinden, während sie in einzelnen Ländern vom Staat angestellt werden, wie in Frankreich auf Grund der französischen Konsistorialverfassung. Zur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0648,
von Refrainbis Regal |
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auf die Landesherrn die Konsistorialverfassung (s. d.) vorherrschend ward. Was endlich den Lehrbegriff anlangt, so stellt derselbe sich zwar keineswegs bloß in Beziehung auf das Abendmahl und die Prädestination als ein eigentümlich gedachtes, von dem
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0447,
von Evangelische Rätebis Evans (Sir George De Lacy) |
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der evang.Landeskirche in Deutschland
und Österreich (ebd. 1888); Mejer, Die Grundlagen
des luth. Kirchenregiments (Rostock 1885). (S. auch
Konsistorialverfassung und ^ynodalverfassung.)
Evangelische Räte, s. ^0Q8i1ia ^vanFLiica.
Evangelischer Bund
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0980,
Juden |
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Synedrium von 71 Mitgliedern, die eine Art Konsistorialverfassung entwarfen, einberufen.
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Konsiderabelbis Konsistorium |
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Kirchenregiments ernannt; eine Mit-
wirkung der Synoden findet nicht statt und läßt sich
auch innerlich nicht begründen.
Konsistoriälverfassung, diejenige Verfassung
der evang. Knche, in welcher die weltliche Obrigkeit
(derLandesherr) kraft des
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0548,
von Synergidenbis Synodalverfassung |
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. Konsistorialverfassung noch besteht.
Synergiden (grch.), s. Befruchtung.
Synergismus (grch.), in der christl. Dogmatik die "Mitwirkung" des menschlichen Willens bei der Bekehrung. Für diese Meinung sprach in der Reformationszeit namentlich
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