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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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33
Lehnsgericht - Lehr
des letzten Besitzers, den Allodialschulden, für welche das Lehn in der Hand eines Seitenverwandten nicht, sondern nur das Allodialvermögen des Schuldners haftet. Veräußerungen von Lehnstücken, welche ohne seinen
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0507,
Schleswig-Holstein |
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Lehnsgericht zu Nyborg, Juli 1413, das Herzogtum Schleswig für ein verwirktes Lehn erklären ließ, entbrannte ein zwanzigjähriger wechselvoller Krieg, in dem anfangs S. allein den drei skandinav. Königreichen gegenüberstand. Obwohl der Deutsche Kaiser
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0300,
von Gewerbliche Schiedsgerichtebis Gewerkvereine |
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. h. diejenige, welche in den Hof- oder Lehnsgerichten geschützt wurde. Letztere nannte man auch die unvollkommene G., weil sie in den Volksgerichten nicht geschützt wurde. In einem weitern Sinn bezeichnete G. jedes dingliche Recht an einer Sache
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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, dem Lehnsherrn treu, hold und gewärtig sein zu wollen (Lehnseid, homagium, vassallagium); nur ausnahmsweise genügte der bloße Handschlag des Vasallen (sogen. Handlehen). Das über die Investitur von der zuständigen Behörde (Lehnsgericht, Lehnshof
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0611,
von Pairsschubbis Paisley |
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611
Pairsschub - Paisley.
namentlich für die Lehnsgerichte streng daran festgehalten, daß nur Standesgleiche (Pares curiae) den Standesgenossen richteten. Die dem Thron zunächst stehenden Kronvasallen (Pares regni) aber bildeten die engste
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0811,
Pairs |
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809
Pairs
eigenen Lehnsgericht zusammentraten. Diese Ein-
richtung wurzelte in dem Grundsatze der altgerman.
Volksgerichte, nach welchem alle Teilnehmer am Ge-
richt freie Männer und Teilnehmer der Volks-
genossenschaft sein müssen
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0982,
von Römischer Katechismusbis Römisches Recht |
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. als ihre Beamten heran; diese verdrängten die ungelehrten Schöffen aus den Landgerichten, allmählich auch aus den Hof- und Lehnsgerichten. Sie urteilten aber nach R. R. Nun aber bewährte sich für den schnell wachsenden Verkehr dieses ausgebildete R. R
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