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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0631,
von Lehnrechtbis Lehnswesen |
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wurde; im objektiven Sinn der Inbegriff der über die Lehnsverhältnisse geltenden Rechtsgrundsätze. Vgl. Lehnswesen.
Lehnsatz, s. Lemma.
Lehnseröffnung, s. Heimfall des Lehens.
Lehnsfall, s. Herrenfall.
Lehnshof, s. Lehnswesen.
Lehnskurie
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0194,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Handels- und Wechselrecht) |
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Circatio
Debitum
Grundtheilung
Inkameration
Lehnbuch
Lehnshof, s. Lehnswesen
Lehnskurie, s. Lehnswesen
Mutschirung
Nexus
Thattheilung, s. Grundtheilung
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Felonie
Disklamiren
Kukurbitation
-
Allodifikation
Devestiren
Heimfall des Lehens
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0343,
von Kurfürsten, die siebenbis Kurilen |
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oberste Behörde, Hof eines Fürsten, angenommen. Daher Lehnskurie (Curia feudalis), s. v. w. Lehnshof. Vorzugsweise wird aber heute unter K. schlechtweg die päpstliche K. (päpstlicher Stuhl) verstanden, d. h. das päpstliche Kabinett
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0632,
Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) |
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, Lehnskurie) aufzunehmende Protokoll heißt Lehnsprotokoll. Der Vasall kann die Ausstellung eines Lehnsbriefs verlangen, d. h. einer Urkunde, worin die Investitur samt ihren Bedingungen bezeugt wird. Die Urkunde, durch welche dem Vasallen
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0834,
von Kurfürstengläserbis Kurie |
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und Municipien finden sich K. in
ähnlicher Verwendung. Dann wurden besonders in
Deutschland Gerichtshöfe und andere Behörden K.
genannt, z. B. Lehnskurie. (S. Kuriatstimme.)
Gegenwärtig versteht man unter K. (Römische
oder päpstliche K.) vornehmlich
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0035,
von Lehnsgerichtbis Lehr |
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Reichshofgericht, die Fürsten mit einem Lehnshofe (Lehnskurie, curia feudalis), später gewöhnlich durch ein ordentliches Obergericht. Sie wird heute in Deutschland von den ordentlichen Gerichten ausgeübt.
Lehnshof, s. Lehnsgericht.
Lehnsindult, s
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