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Ihre Suche nach Mundraubes
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Mundlochbis Mundt |
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und -Schließen, die Zeremonie, wodurch Kardinäle, nachdem ihnen der Hut bereits zugeschickt, vor Überreichung des Ringes vom Papst in ihre Amtsstellung eingeführt werden.
Mundraub, die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Wert
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60% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
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und das Mundlochfutter nehmen Zünderteile auf und werden mit diesen in das M. eingeschraubt. Mundlochschraube heißt die während der Aufbewahrung der Geschosse an Stelle der Zünder in das M. geschraubte Schraube.
Mundmehl, s. Mehlfabrikation.
Mundraub
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0198,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) |
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Hausdiebstahl
Holzdiebstahl, s. Forstfrevel
Holzfrevel, s. Forstfrevel
Kirchenraub
Mundraub
Plagiat
Waldfrevel, s. Forstfrevel
Waldverbrechen, s. Forstfrevel
Eigennutz
Defraudation
Nachdruck
Schleichhandel, s. Schmuggelhandel
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
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aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den andern begangen, bleiben ganz straflos. Auch der sogen. Mundraub gehört hierher, d. h. die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Wert
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0617,
von Angebot und Nachfragebis Angelfischerei |
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einer begangenen Strafthat straflos, wenn dieselbe dem Thäter oder Teilnehmer von einem A. gewährt worden ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen (§. 257). Diebstahl, Unterschlagung, die Besitzentwendung aus §. 289 und der Mundraub, welche von Verwandten
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
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Lehrherren oder Dienstherrschaften bei bestehender häuslicher Gemeinschaft, insofern die gestohlene Sache von unbedeutendem Werte ist.
Dem D. verwandt sind Mundraub (s. d.), Feld- und Forstfrevel (s. d.), Futterdiebstahl (s. d.), Munitionsdiebstahl (s. d
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0% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0186,
von Entwehrungbis Entwicklungsgeschichte |
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, in der Sprache des heutigen Strafrechts soviel wie stehlen. Der Ausdruck wird insbesondere da angewendet, wo es sich um geringfügige Diebstähle handelt, z. B. im Falle des Mundraubes (s. d.), des Feldfrevels (s. d.).
Entwickeln, Verfahren
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0643,
von Felddienstbis Feldflasche |
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, daß der Wert des Entwendeten 10 M.
nicht übersteigt. Der F. ist vom Mundraub (s. d.)
zu unterscheiden. Ob gemeiner Diebstahl oder F.
vorliegt, das kann im einzelnen Falle zweifelhaft
werden. Angenommen ist, daß gemeiner Diebstahl,
der härter bestraft
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