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100% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0882, von Mundloch bis Mundt Öffnen
und -Schließen, die Zeremonie, wodurch Kardinäle, nachdem ihnen der Hut bereits zugeschickt, vor Überreichung des Ringes vom Papst in ihre Amtsstellung eingeführt werden. Mundraub, die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Wert
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0198, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Strafrecht) Öffnen
Hausdiebstahl Holzdiebstahl, s. Forstfrevel Holzfrevel, s. Forstfrevel Kirchenraub Mundraub Plagiat Waldfrevel, s. Forstfrevel Waldverbrechen, s. Forstfrevel Eigennutz Defraudation Nachdruck Schleichhandel, s. Schmuggelhandel
0% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0950, von Dieburg bis Diede Öffnen
aufsteigender Linie gegen Verwandte absteigender Linie oder von einem Ehegatten gegen den andern begangen, bleiben ganz straflos. Auch der sogen. Mundraub gehört hierher, d. h. die Entwendung von Nahrungs- oder Genußmitteln von unbedeutendem Wert
0% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0617, von Angebot und Nachfrage bis Angelfischerei Öffnen
einer begangenen Strafthat straflos, wenn dieselbe dem Thäter oder Teilnehmer von einem A. gewährt worden ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen (§. 257). Diebstahl, Unterschlagung, die Besitzentwendung aus §. 289 und der Mundraub, welche von Verwandten
0% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0274, von Dieburg bis Dieckhoff Öffnen
Lehrherren oder Dienstherrschaften bei bestehender häuslicher Gemeinschaft, insofern die gestohlene Sache von unbedeutendem Werte ist. Dem D. verwandt sind Mundraub (s. d.), Feld- und Forstfrevel (s. d.), Futterdiebstahl (s. d.), Munitionsdiebstahl (s. d
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0186, von Entwehrung bis Entwicklungsgeschichte Öffnen
, in der Sprache des heutigen Strafrechts soviel wie stehlen. Der Ausdruck wird insbesondere da angewendet, wo es sich um geringfügige Diebstähle handelt, z. B. im Falle des Mundraubes (s. d.), des Feldfrevels (s. d.). Entwickeln, Verfahren
0% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0643, von Felddienst bis Feldflasche Öffnen
, daß der Wert des Entwendeten 10 M. nicht übersteigt. Der F. ist vom Mundraub (s. d.) zu unterscheiden. Ob gemeiner Diebstahl oder F. vorliegt, das kann im einzelnen Falle zweifelhaft werden. Angenommen ist, daß gemeiner Diebstahl, der härter bestraft
0% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0077, von Mundium bis Mundt Öffnen
Schraube. Mundmehl, s. Mcl)lfabrikation. Mundraub, die Entwendung von Nahrungs- und Genußmitteln, z. B. Cigarren, in geringer Menge oder von unbedeutendem Werte zum als- baldigen (nicht sofortigen) Verbrauche. M. wird nach §. 370,5 des