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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0086,
Rußland (Rechtspflege) |
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und Flecken besteht eine Stadtpolizei, in allen übrigen Kreisen ist Land- und Stadtpolizei vereinigt. An der Spitze der städtischen Polizei steht ein vom Gouverneur ernannter Polizeimeister, neben ihm ein von der Stadt gewähltes Kollegium. An der Spitze
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3% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0374,
Stockholm |
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Verwaltungsdistrikte bilden, und in 21 Tribus (Rotar). Die Polizei besteht aus einem Polizeimeister, 14 Kommissarien und 490 Polizeidienern. Seit Organisation (1875) der Feuerwehr (127 Mann) haben die früher oft verderbenbringenden Feuersbrünste einen ungefährlichern
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3% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0058,
von Farouchebis Farr |
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ist, von einem Landvogt (Landfoged), welcher zugleich Polizeimeister der Inseln, königlicher Steuereinnehmer und Aufseher über die dem Staat gehörenden Pachtgüter ist, und von einem Sorenskriver ("geschworner Schreiber"), welcher Richter ist. Außerdem gibt es noch
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3% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0297,
Jüdische Litteratur (11.-14. Jahrhundert) |
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von Pumbedita, vorzüglich aber durch Isak ben Jakob Alfasi (aus Fes, gest. 1133), dessen unter dem Titel: "Halachot" bekanntes Talmudkompendium nach ihm "Alfasi" oder "Rif" genannt wird und in hohem Ansehen steht. Der von 1065 bis 1136 lebende Polizeimeister
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3% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0588,
von Farouchebis Farragut |
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und der Propst stehen.
In weltlicher und kirchlicher Hinsicht sind sie dem
Stiftsamtmann und dem Bischof von Seeland un-
tergeordnet, haben jedoch in Thorshavn einen Amt-
mann, einen Landfoged, der zugleich Polizeimeister,
Notar und Steuereinnehmer
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3% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Görlitzer Neissebis Gorod |
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, durch die aber eine wirkliche Selbstverwaltung der Städte nicht erreicht wurde. Die Verwaltung derselben wurde nach wie vor nach dem Ermessen der Polizeimeister (gorodničij) und Gouverneure geführt. Nach verschiedenen Reorganisationsversuchen wurde
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3% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0718,
Island |
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Richter erster Instanz, Polizeimeister und Kasseneinnehmer. Als zweite Instanz besteht in Reykjavik ein Landesobergericht, von dem an das Höchste Gericht in Kopenhagen appelliert wird. In kirchlicher Hinsicht bildet I. ein Bistum (früher zwei) mit 20
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