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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Prizzibis Probität |
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(lat.), prüfend versuchen; den wahren Gehalt eines Erzes untersuchen und bestimmen (s. Probierkunst); seltener s. v. w. bewähren, beweisen.
Probiergewicht, zunächst ideelles Gewicht mit beliebig angenommener Einheit, dessen man sich vorzüglich bei
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60% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Privy Councilbis Probiergewicht |
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450 Privy Council – Probiergewicht
Verleihung eines Vorrechts ersetzt dessen unvordenkliche Ausübung. Im Verfassungsstaat soll eine Erteilung von P., soweit
Regelung einer Materie in einer für alle Unterthanen gleichmäßigen Weise
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0920,
von Losurteilbis Lot |
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- und Münzgewicht, = 1/16 Mark, endlich das hauptsächlichste Probiergewicht für verarbeitetes, legiertes Silber und bezeichnete als solches 1/16, wonach eine zwölflötige Silberlegierung 12/16 = ¾ des Gewichts Silber und 4/16 = ¼ andres Metall (Kupfer) enthielt. Man
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0637,
von Feinbis Feindliche Handlungen |
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, für beide Metalle also in 288 Gran geteilt wurde. Feines Gold war daher 24karatig, feines Silber 16lötig. Diese Art der Feinheitsbezeichnung nannte man auch das Probiergewicht (s. d.); wie man heute noch bei Gold- und Silberbarren und ‑Gerätschaften
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Deinhardsteinbis Deismus |
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und Novellen" (Pest 1846).
Deinheiro, früher portugiesisches und brasil. Probiergewicht, = 1/12 Marco = 1,333 Lot des frühern deutschen Silberprobiergewichts.
Deinokrătes (lat. Dinocrates), Architekt aus Makedonien, trug, bereits bekannt durch den
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Feinbrennenbis Feingehalt |
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in 288 Grän. Eine Ware zu 18 Karat 6 Grän enthielt sonach eine Goldmenge von 224/288. Die als Einheit angenommene Gewichtsmenge nannte man bei Waren das Probiergewicht, den in derselben ausgedrückten F. die Probe.
Schon frühzeitig wurde teils, um Betrug
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0502,
von Karasu-Basarbis Karatheodori |
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eine Goldlegierung, worin 18/24 = ¾ des Gewichts Gold, die übrigen 6/24 = ¼ andres Metall, gewöhnlich Kupfer, waren. Man teilte das K. in 12 Grän. Diese Feinheitsbestimmung, das sogen. Probiergewicht, war nur ideell, indem die Karate eben nur das Verhältnis
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0260,
Mark (Grenze etc., deutsche Grafschaft, Fluß, Personenname) |
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durch das sogen. Probiergewicht bezeichnet. Unter der lötigen M. verstand man eine solche M., welche zwar nicht ganz fein war, aber auch keinen absichtlich beigegebenen Zusatz enthielt. Das deutsche Markgewicht fand auch in den östlichen Kantonen der Schweiz
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0134,
von Kara Mustaphabis Karat |
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des metrischen decimalen Gewichts-
systems der 24. Teil der Gewichtseinheit bei der
Feindeitsbestimmung des Goldes. (^. Fein und
Probiergewicht.) Noch jetzt bildet das K. fast all-
gemein die Einheit des Iuwelengewichts. Man
teilt das K
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 1003,
von Pennsylvanisches Systembis Pension |
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. Gewicht für Edelmetalle,
Münzen, Juwelen, pharmaceutische und wissen-
schaftliche Zwecke. Es hat 24Troygrän, ist ^ Troy-
unze oder ^24" Troypfund und ^ 1,5552 F. Ferner
ist P. ein Probiergewicht für die Silberlegierungen
und als solches
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0304,
von Losungsrechtbis Lot (Gewicht) |
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aufgehoben. Das L. (als 1/32 Pfd.) war allgemein in 4 Quentchen (Quint, Quintel) eingeteilt.
Als Gold-, Silber- und Münzgewicht war das L. 1/16 der Mark (s. d.). Außerdem war früher das L. Probiergewicht (s. d.) für Silber, wobei man das Gesamtgewicht
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0607,
von Mariutbis Mark (Münze) |
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Marco. (S. Arratel.) In Deutschland und den Nachbarländern hatte die M. meist 16 Lot zu 18 Grän; bei der Feinheitsbestimmung des Goldes aber 24 Karat zu 12 Grän. (S. Lot und Probiergewicht.)
Mark (Zeichen ℳ), Geldeinheit nach den Gesetzen vom 4. Dez
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