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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0524,
von Quittungsbogenbis Quoy et Gai. |
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ausgedehnte Rindvieh- und Pferdezucht und 3000 Einw.
Quoad (lat.), sofern, anlangend.
Quod Deus bene vertat (lat., abgekürzt Q. d. b. v.), was Gott günstig wenden möge.
Quod erat demonstrandum (lat.), was zu beweisen war.
Quodlibet (v. lat. quod
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4% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
Ehe (Auflösung) |
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Nullitätserklärung sowie bei der Ehescheidung. Der letzte Fall, die dauernde Scheidung von Tisch und Bett, Separatio perpetua quoad mensam et torum, ist nur der katholischen Kirche bekannt. Eine zeitweilige Scheidung von Tisch und Bett aber kennen beide
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4% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0959,
von Inkermanbis Inkrustation |
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ist die Frage, ob eine Pfarrstelle inkorporiert worden ist oder nicht, für die kirchliche Baulast und für die Besetzung inkorporierter Stellen von Wichtigkeit. Man unterscheidet dabei zwischen Incorporatio quoad temporalia, bei welcher das Kloster die Pfründe
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4% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0612,
von Inkongruentbis Inkulpat |
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konnte sein: a. quoad temporalia: das Beneficium blieb bestehen, das Kloster aber erhielt die Einkünfte unter der Verpflichtung, einen Vikar dem Bischof zur Einsetzung zu präsentieren und zu besolden; b. quoad temporalia et spiritualia (pleno jure
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3% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0746,
von Eheliche Vormundschaftbis Ehescheidung |
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Beisammenwohnens (Scheidung von Tisch und Bett, separatio quoad thorum et mensam, aber nicht quoad vinculum). Die so Geschiedenen gelten fortgesetzt als Ehegatten und dürfen sich nicht anderweit verheiraten. So das kath. Kirchenrecht bis heute
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Courbettebis Couronnement |
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siedelte er zur Fortsetzung seiner Studien nach Berlin und 1855 nach München über. Nachdem er 1856 nach Bonn zurückgekehrt war, wurde er 1858 daselbst auf Grund einer Dissertation: "De mutatione libertatis germanicae quoad fundandam principum
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2% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0912,
von Indentbis Index librorum prohibitorum |
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Subjektivismus; demgemäß soll auch jede Einzelgemeinde als ein für sich bestehender Gesellschaftskörper von allen andern, wenn auch sonst in Lehre und Verfassung mit ihr übereinstimmenden Gemeinden ganz unabhängig (independens quoad alias ecclesias, daher
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