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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0615, von Reaktion bis Realismus Öffnen
. Beleidigung. Realisationsgeschäft, das Geschäft, durch welches beim Lieferungsgeschäft eine Spekulation verwirklicht (realisiert) wird, so bei der Spekulation à la baisse durch Ankauf der früher auf Lieferung verkauften, bei der Spekulation à la hausse
3% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0235, Börse (Börsengeschäfte; Usancen) Öffnen
. Das eine dieser Geschäfte muß den Minuenden, das andre den Subtrahenden liefern; die Differenz ist der Gewinn oder Verlust; das der Zeit nach vorausgegangene Geschäft ist das Spekulationsgeschäft, das der Zeit nach spätere das Realisationsgeschäft
2% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0237, Börse (Fix-, Differenzgeschäfte, Agiotage, Prämiengeschäfte) Öffnen
lassen sie ihre Verpflichtung durch denjenigen erfüllen, der durch das Realisationsgeschäft an ihre Stelle getreten, und treten selbst nur so weit ein, als die Preisdifferenz zwischen den beiden Abschlüssen in Betracht kommt. Wenn jemand von A zu 100
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0236, Börse (Maklerordnungen, Kursnotierung; Kommissionäre; Kaufgeschäfte) Öffnen
Börsengeschäfte. Kaufgeschäfte, mögen sie Spekulationsgeschäfte oder Realisationsgeschäfte sein, durch Vermittelung von Maklern oder von Kommissionären oder von Selbsthändlern und unmittelbar abgeschlossen werden, sind, wie bemerkt, die Grundgeschäfte
1% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0239, Börsengebäude Öffnen
239 Börsengebäude. los. Dieses versteckte Prolongationsgeschäft hat den Mangel, daß der Spekulant mit drei Personen zu verhandeln hat: mit dem Kontrahenten bei seinem ersten Spekulationsgeschäft, mit dem Kontrahenten beim Realisationsgeschäft
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0607, von Deckoffiziere bis Declaratio libelli Öffnen
meint, welche jemand allgemein ergreifen kann, um sich vor Verlusten im Rechtsverkehr zu schützen oder solche sich selbst zu ersetzen; in diesem letztern Sinn spricht man von sich decken im Börsenverkehr, bei Realisationsgeschäften, deren Zweck