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| Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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687
Reichsstempelabgaben - Reichstag.
Reichsstempelabgaben, s. Börsensteuer.
Reichsstrafgesetzbuch, s. Strafrecht.
Reichssturmfahne, s. Banner.
Reichstadt, Stadt in der böhm. Bezirkshauptmannschaft Böhmisch-Leipa, an der Eisenbahn
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0732,
von Reichsstempelabgabenbis Reichstag |
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730
Reichsstempelabgaben – Reichstag
und Herren saßen, endlich die Reichsstädte. Die vornehmsten R. waren die drei geistlichen und die übrigen weltlichen Kurfürsten. Zur
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0361,
Preußen (Staatsfinanzen) |
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. 5) Gebühren, ferner Stempelabgaben u. dgl.: Vergütungen aus der Reichskasse für die Reichssteuererhebung, Anteil an den Reichsstempelabgaben, an der deutschen Wechselstempelsteuer, Stempelsteuer, Brücken-, Fähr-, Wäge- etc. Gelder, Kosten bei den
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0843,
Deutschland (Heerwesen) |
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der Reichspost- und Telegraphenverwaltung bestritten werden. An Einnahmen stehen den Ausgaben für 1886/87 gegenüber:
Mark
Zölle und Verbrauchssteuern 391601670
Reichsstempelabgaben 30387000
Überschuß der Post- u. Telegraphenverwalt. 28563006
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0154,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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höhere Matrikularbeiträge entrichten. Die Aversa von Bundesgebieten außerhalb der Zollgrenze sind veranschlagt auf 62,56; zusammen die Zölle und Verbrauchssteuern auf 621,935 Mill. M. Ferner sind veranschlagt 2) die Reichsstempelabgaben auf 34,045
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0348,
von Steuerrollebis Stev. |
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die Landesverkehrssteuern (Erbschaftssteuer und Gebühren) gar nicht, die Reichsstempelabgaben nur teilweise der Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern unterstellt; dagegen gehört die Hundesteuer zu diesem Ressort. In Sachsen umfaßt die Verwaltung
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 1034,
von Württembergische Eisenbahnenbis Yerkes-Sternwarte |
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Steuern mit
16363525, die indirekten Steuern mit 14966250, der Anteil W.s an den Zöllen, der Tabakssteuer, der Verbrauchsabgabe für Branntwein und des Zuschlags dazu und den
Reichsstempelabgaben
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Börsenschwindelbis Börsensteuer |
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durch Gesetz vom 1. Juli 1881 über die Reichsstempelabgaben eine B. eingeführt. Dieselbe trifft
1) die Ausgabe von inländischen, die Einführung von fremden Aktien mit einer einmaligen Stempelsteuer von ½ Proz. Die Stempelpflicht tritt überhaupt bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0237,
Deutschland (Heerwesen) |
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. Reichsstempelabgaben 30279000 = Überschuß der Post- u. Telegraphenverwaltung 32718056 = Reichsdruckerei 1175880 = Eisenbahnverwaltung (Überschuß) 20003000 = Bankwesen 1383500 = Verschiedene Verwaltungseinnahmen 11535483 = Aus dem Reichsinvalidenfonds
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0038,
von Anilinbis Anlauffarben |
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Rübenzuckersteuer 4900000
Branntweinsteuer 674000
Brausteuer 229500
Tabaksteuer 58500
Salzsteuer 6000
Reichsstempelabgaben 13000
Die Steigerung der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr (um 390,000 Mk.) ist besonders durch die Erhöhung
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0103,
Bayern (Statistisches) |
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-, Jagd- und Triftverwaltung. Einen erheblichen Überschuß lieferten ferner die Gebühren; so stieg z. B. der Wert der umgesetzten Immobilien in der Stadt München von 52 Mill. (1883) auf 192 Mill. im J. 1889. Die Reichsstempelabgaben lieferten ein Mehr
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0202,
Deutschland (Bergbau etc., Finanzen, Heerwesen) |
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und Verbrauchssteuern 603,833,960 Mk. (25 Mill. mehr als im Vorjahr), Reichsstempelabgaben 37,109,000 Mk., der Reinertrag bei der Post-und Telegraphenverwaltung 21,222,938 Mk. (2,5 Mill. Mk. weniger als im Vorjahr), bei der Eisenbahnverwaltung 19,824,800 Mk
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0152,
Deutschland und Deutsches Reich (Finanzwesen) |
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durch das Gesetz vom 4. Juni 1879, eingeführt worden. Auch gehören die durch das Gesetz vom 1. Juni 1881 und 29. Mai 1885, betreffend die Erhebung von Reichsstempelabgaben, sowie die durch das Gesetz vom 3. Juli 1878, betreffend den Spielkartenstempel
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0217,
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart) |
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215
Deutschland und Deutsches Reich (Geschichte 1888 bis zur Gegenwart)
sowie zur Deckung der vermehrten Heereskosten aus eigenen Einnahmen des Reichs wurde eine Erhöhung der bestehenden und Einführung neuer Reichsstempelabgaben
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0315,
Stempel |
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.) und der Wechselstempel (s. d.) für Rechnung des Reichs (daher der Name Reichsstempelabgaben) erhoben.
In Württemberg besteht schon seit langer Zeit, in Baden seit 1888 kein Stempel mehr. In Bayern werden Stempel nur in beschränktem Umfange unter
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0867,
Württemberg (Finanzen. Heerwesen. Unterrichtswesen) |
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Reichsstempelabgaben mit 16093440, Zuschuß aus der Restverwaltung 80059 M. Unter den Ausgaben sind hauptsächlich zu erwähnen: 2000901 M Civilliste, 131485 Apanagen, 20300506 Staatsschulden, 4301616 Justizdepartement, 166003 Departement des Äußern, 8282973 Departement
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0256,
von Chamonix-Montenvers-Bahnbis Check |
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Gesetzes über die
Reichsstempelabgaben vom 27. April 1894 vorge-
sehene Besteuerung der C. von mehr als 20 M.
wurde schon in der Kommission rundweg abgelehnt.
In Österreich wurde Ende 1895 dem Abgeordneten-
hause ein auf Grund einer Enquete
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0136,
von Checksbis Chediv |
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, ebenso wie in Belgien, stempelfrei. Nach einer dem Bundesrat im Nov. 1893 zugegangenen Novelle zum Gesetze über die Reichsstempelabgaben soll er aber künftighin bei einem Betrage von mehr als 20 M. einem Stempel von 10 Pf. unterliegen. In England
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